Zur Entwicklung des europäischen Gesellschafts- und Unternehmensrechts
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(2) © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. All rights reserved . No part of this paner P.av be reproduced in any form v?ithout permission of the author.. ►. (C) T.E. Abeltshauser and J. Pipkorn Printed in Italy in May, 1985 E u r opea n U n i v e r s i t y Institute Badia F i e s o l a n a 1-50016 San Dom e n i c o (FI). t. l ?.
(3) ZUR ENTWICKLUNG DES EUROPÀISCHEN GESELLSCHAFTSUND UNTERNEHMENSRECHTS. von. Dr. iur. Jorn Pipkorn. und. Dr.iur. Thomas E. Abeltshauser. EG-Kommission Briissel. Europâisches Hochs c h u l i n s t i t u t , Florenz. Vorbemerkung. Der. ProzeB. Unternehmensrechts eines. der. der. Angleichung. des. EG-Mitgliedstaaten. Gesellschafts- und und. der. Schaffung. europâischen Gesellschafts- und Unternehmensrechts ist in. den letzten Jahren schwieriger geworden. Zwar gelang es dem Rat, seit. 1977. fiinf. insbesondere. gesellschaftsrechtliche Richtlinien - darunter. die. vierte Richtlinie über den JahresabschluB von. Kapitalgesellschaften konsolidierten Angleichung. des. Doch. in. wurde. und. die. JahresabschluB. siebente -. sowie. Richtlinie drei. über. den. Richtlinien zur. Wertpapier- und Bôrsenrechts zu v e r a b s c h i e d e n . anderen. Bereichen. wie dem der Beteiligung der. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 1.
(4) Arbeitnehmer nicht. am EntscheidungsprozeB der Unternehmen bisher noch. geniigend Konsens ftir wesentliche Angleichungsfortschritte. erzielt.. Die beleben. aber. unternehmensbezogenen immer. Reformdiskussion Deutschland. Gemeinschaftsvorhaben. nachdriicklicher die unternehmensrechtliche. in. den M i t g l i e d s t a a t e n . In der Bundesrepublik. zeigt. dies. die. Auseinandersetzung. um. die. Regierungsentwtirfe eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes vom 27.7.1 982 und vom 1.6.1983 sehr anschaulich.. In. derartigen. instrumentale. Diskussionen. Charakter. wird. des. zuweilen. der. gemeinschaftlichen. Angleichungsprozesses. fiir. die. Erreichung. der. gemeinschaftsspezifischen. Vertragsziele etwas a u s g e b l e n d e t . Der. folgende. Bericht. enthàlt. deshalb zunâchst eine Übersicht über. die. fiir. das. Unternehmensrecht. Gemeinschaftspolitiken Verwirklichung,. bevor. und die. das. grundlegenden. Instrumentarium. einzelnen. fiir. deren. Gemeinschaftsvorhaben. behandelt werden.. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 2. «. *■. à. 4. i. ).
(5) INHALT. I. Ubersicht. II. Das. Unternehmensrecht. im. Spannungsfeld. der. Gemeinschaf tspolitiken 1.. Industriepolitik. und Konzentrationsbestrebungen. 2.. Sozialpolitische Prâgung des Unternehmensrechts. 3.. Wettbewerbspolitische Prâgung des Unternehmensrechts. III. Vertragliche. Instrumente. zur. Gestaltung. des. europâischen Unternehmensrechts 1.. Wirkungen und Grenzen der vertraglichen VerbUrgungen. 2.. Aufgabe der Rechtsangleichung. 3.. Methode und Verfahren der Angleichung. 4.. Légitimation der Angleichung. Gesellschaftsrechtliche Richtlinien. IV. *. \. 1.. Einfiihrung. 2.. Die zweite Richtlinie - Kapitalrichtlinie. 3.. Die dritte Richtlinie - Verschmelzungsrichtlinie. 4.. Die vierte Richtlinie - Bilanzrichtlinie. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 3.
(6) © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository..
(7) Die. gemeinschaftlichen. GesellschaftsBereiche,. und. in. Unternehmensrechts denen. EG-Mitgliedstaaten komplexen. der. EntscheidungsprozeB. beriihren. zentrale. immer starker. Wertvorstellungen. ihres. Beteiligung. der. Unternehmens,. der. wirkenden. politischen. Arbeitnehmer. in. Meinungsverschiedenheiten. Mitgliedstaaten. zur Angleichung des. ausgeformt sind. Dies gilt vor allem fur den. Bereich. schwerwiegende. Vorhaben. dem. nach vie vor. zwischen und. am. den. sozialen. in den Kraften. bestehen (1).. Diese Meinungsverschiedenheiten spiegelten sich in der asserst. lebhaften. Richtlinie von. Debatte. liber die Unterrichtung und Anhorung der Arbeitnehmer. Unternehmen. Struktur. vom. sowohl. in. mit. der. Europaischen. komplexer,. insbesondere. transnationaler. 24.10.1980. Die Auseinandersetzung offenbart sich. Sozialausschusses. Emotionen. liber den Kommissionsvorschlag einer. Stellungnahme als. Parlaments.. auch. im. des. W i r t s chafts-. und. EntscheidungsprozeB. des. Der Vorschlag erweckte dariiber hinaus. in Drittstaaten und insbesondere in den USA, weil ihm. unzulassige extraterritoriale Wirkungen zugesprochen vurden. Die Kommission. hat. dem Rat am 13.7.1983 einen geanderten Vorschlag. vorgelegt,. der. den. Stellungnahme. des. geausserten europdischen. Kritiken. und. vor. allem der. Parlaments weitgehend Rechnung. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. Ubersicht. I.
(8) trâgt,. der. aber. immer. noch. auf. sehr. heftigen. Widerstand. innerhalb und auBerhalb der Gemeinschaft stôBt (2).. Àhnlich kontrovers verlief die langwierige Débatte zum Kommissionsvorschlag der. der. fünften. Aktiengesellschaft. Parlament. nahm. hierzu. vom. Richtlinie über die Struktur. Oktober 1972.. Das. Europaische. erst am 11.Mai 1982 Stellung. Es sprach. sich dafür aus, den Mitgliedstaaten müsse es erlaubt werden,. den. Aktiengesellschaften. den. statt. Gesellschaftsorganen. auch. der. Mitbestimmung. in. betriebsverfassungsrechtliche Formen. der Mitbestimmung zur Wahl zu stellen. Die Kommission ist dieser Forderung. in. ihrem. geânderten. Vorschlag. am. 19.8.1983. die. geeignete. Unternehmen. produktiv. nachgekommen (3).. Die. Meinungsverschiedenheiten Zusammenwirkens. Regelung. des. werdenden. Faktoren Kapital, Arbeit und Management belasten auch. die. Gemeinschaftsmassnahmen. und. steuerrechtlichen. Meinungsunterschiede. des. Konzerns. und. Schutzrechte Arbeitnehmer (5) erwarteten. für. für. Tiefgreifende die. Konzerne. der. Schaffung. eines. zugrundezulegende Definition. in Konzernzusammenhangen erforderlichen Minderheitsaktionare,. Glaubiger. und. haben die Kommission offenbar bewegt, den lang. Vorschlag. zurückzustellen.. zur Beseitigung der gesellschafts-. (4).. über. die. im. Hindernisse für die grenzüberschreitende. Unternehmenszusammenarbeit. Organisationsrechts. der. über. einer. neunten (Konzern-) Richtlinie noch. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 5.
(9) Diesen. Schwierigkeiten. Fortschritte. gegeniiber.. Verabschiedung. der. von. stehen. Hierzu. vierten. zahlen. Sie. erfolgte. einen RatsbeschluB mit der nach Art. qualifizierten. Mehrheit. mit. verabschiedeten. 1983. Regelung. der. zusammen. mit. Mitsprache. ein. vor. allem. die. 1978. erstmals durch. 54 III g EWGV ausreichenden. FUr die Gemeinschaft ist auch die siebenten der. Richtlinie erreichte. Abschliisse. groBer. Erfolg.. von Sie. Mutt e r - und verleiht. ihr. der vierten Richtlinie gesicherte Kompetenzen zur. bei. angestrebten. den. von. Regelungen. multinationaler Richtlinie. (6).. Konsolidierung. Tochtergesellschaften. auch erhebliche. Richtlinie Uber den JahresabschluB. Kapitalgesellschaften.. der. aber. Uber. den. Vereinten. der. Unternehmen (7).. Nationen und der OECD. PublizitUt Auch. des. Abschlusses. die 1978 verabschiedete. die Verschmelzung von A k tiengesellschaften und. die Ende 1982 vom Rat verabschiedete sechste Richtlinie Uber die Spaltung Ordnung. von des. Aktiengesellschaften entstehenden. sind. fUr. die. rechtliche. gemeinschaftsweiten Wirtschaftsraums. bedeutsam (8). Hinzu kommt seit kurzem die achte Richtlinie Uber die. Zulassung. der. Kapitalgesellschaften. mit betrauten. der. AbschlussprUfung. Personen,. die. der. von Rat. am. 10.4.1984 verabschiedet hat (9).. Ferner. konnten. seit. 1979. drei. Richtlinien. zur. Angleichung des Borsen- und Wertpapierrechts der Mitgliedstaaten verabschiedet werden vordringenden. (10). Damit wird d em nunmehr auch in Europa. Gedanken. einer. Notwendigkeit. der. verstarkten. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 6.
(10) Regelung des Anlegerschutzes Rechnung getragen und zugleich eine gemeinschaftsweite Borsenzulassung von Wertpapieren erleichtert.. Allerdings Anpassung. des. EG-Richtlinie. erweist. nationalen. sich. immer. Rechts. an. haufiger, den. dafB. Inhalt. die. einer. weitaus schwieriger und zeitraubender ist als bei. der Verabschiedung der betreffenden Richtlinie im Rat vorgesehen wurde.. Die. Publizitat ihren. erste. Richtlinie. vom. 9.3.1968. über. die formale. von Kapitalgesellschaften und die Gültigkeit der von. Organen. eingegangenen. Verpflichtungen war erst 1973 von. alien Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt worden (11). die. Umsetzung. Griindung. der. von. {Capitals (12). zweiten. Richtlinie vom 1 3.1 2.1 976 liber die. Aktiengesellschaf ten. und. den. Schütz. ihres. ist Mitte 1 985 noch nicht a b g e s c h l o s s e n . Der EuGH. hat in den von der {Commission gegen Belgien, Irland, Italien und Luxemburg. aufgrund. von. Art. 169 EWGV. Vertragsverletzungsverfahr e n. am. Vertragsverstosse. betroffenen. der. 12.10.1982. eingeleiteten entsprechende Mitgliedstaaten. festgestellt (13). Auch bei der dritten Richtlinie vom 9.10.1978 Uber. die. Verschmelzung von Aktiengesellschaften verzogert sich. die. Anpassung. des. Bundesrepublik Handels-. und. Rechts. Deutschland. der. Mitgliedstaaten.. erweist. Gesellschaftsrechts. sich. die. Ftir. die. Anpassung. des. an die vierte Richtlinie vom. 25.7.1978. über den JahresabschluB von Kapitalgesellschaften als. besonders. schwierig.. 1.8.1980.. Nach. intressierten. Die. hierfür. langwierigen. Verbanden. gesetzte Frist verstrich am. Auseinandersetzungen. mit. den. legte die Bundesregierung am 27.7.1982. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 7.
(11) dem Bundestag ihren Entwurf eines Bilanzrichtlinie-Gesetzes vor. Am. 1.6.1983 legte die neue Bundesregierung einen überarbeiteten. Entwurf. vor,. der von der heftig umstrittenden Einbeziehung der. K a p i t algesellschaften & Co.. des. ursprünglichen Entwurfs wieder. Abstand nimmt (14).. Auch. die. Borsenrichtlinien. Anpassung verlauft. des. der. Rechts. Vergangenheit V e r t r a g s v erletzungsverfahren im Sinne des. Zieht. man. eine. Regelungsgegenstand gemeinschaftlichen Erfolge. und. und Regelung. und. Hintergrund. Gemeinschaftspolitiken. werden,. in. kongrtinte den. wenn. ergibt. (15).. sich je nach. Angleichungsintensitclt ein. sehr bei. differenziertes der. Unternehmensrechts. der. immer. Erfolgsbilanz,. Schwierigkeiten. Gesellschafts-. Dosen". die. in weitaus starkerem Umfang als. Art. 169 EWGV gegen die Mitgliedstaaten anzustrengen. nicht. an. sehr schleppend. Die Kommission hat. sich daraufhin genôtigt gesehen, in. nationalen. Elemente. Bild. des. miissen auBerdem vor dem. allgemeinen bewertet. Angleichung. der. Entwicklung. werden.. D eren. der. vielschichtige. konnen nur in "homoopatischen. nationalen Rechtsordnungen zur Wirkung gebracht Fortschritte. bei. der. Integration. des. Unternehmensrechts erreicht werden sollen.. II. Das. Unternehmensrecht. im. Spannungsfeld. Gemeinschaftspolitiken 1.. Industriepolitik und K o n z e ntrationsbestrebungen. der. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 8.
(12) Seit. Ende. der. sechziger. Produktivitat. und. technologischen. Spitzenindustrie. den. Inovationsfahigkeit der. insbesondere. der. EG-Mitgliedstaaten nicht. von der Errichtung der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft. erwarteten. Aufschwung. Wettbewerbsfahigkeit sogar. Jahre zeigte sich, daB die. gegeniiber. nahm.. vieler. derjenigen. Die. europaischer. internationale Unternehmen. geriet. der amerikanischen und japanischen. Konkurrenten in oft dramatisch zunehmenden Rtickstand.. Eine. Ursache. europaischen. Unternehmen. Wirtschaftsdaten bleiben.. Die. Memorandum. ihres. Unternehmen. die. nach. wird wie. darin vor. gesehen,. weitgehend. daB die auf. die. jeweiligen "Heimatmarktes" ausgerichtet. Kommission. liber. planmassige. hierfUr. hat. deshalb. Industriepolitik. Forderung. der. bereits. 1970. in ihrem. in der Gemeinschaft die. Leistungskraft. der. europaischen. als notwendigen Inhalt einer auf die Verwirklichung. der Vertragsziele in Art. 2 EWGV angelegten Gemeinschaftspolitik gefordert.. Dabei. Eigendynamik. soil. der. Unternehmen. Unternehmensstrukturen Anpassung. der. einerseits durch. unterstiitzt. gemeinschaftseiten. Andererseits. sollen. leistungssteigernde die. werden,. Unternehmenstatigkeit. entstehenden. die. an. Schaffung die. von. eine optimale. die. Daten. des. Wirtschaftsraumes ermoglichen.. technologische Spitzenindustrien besonders. gefordert werden.. Trotz Mitgliedstaaten. erheblicher Uber. die. Meinungsunterschiede Schwerpunktbildung. zwischen den bei. den. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 9.
(13) strukturellen gelang. es. Oder. dem. Rat, am 17.12.1973 eine Entschliessung tiber die. Industriepolitik. der Gemeinschaft mit einem A k t i o n s programm fiir. gemeinschaftliche. MaBnahmen. Industriepolitik. der. Wirtschaftspolitik den. im. sektoriellen Aspekten einer solchen Politik. Rat. zu. verabschieden (16).. Gemeinschaft. einzubetten,. vereinigten. M itgliedstaaten. die. ist. in. die. Die. allgemeine. durch die vom Rat und von. Vertretern. verabschiedeten. der. Regierungen. Programme. iiber. der die. mittelfristige Wirtschaftspolitik Leitlinien erhalt (17).. Ein. besonderes. Merkmal. der. europaischen. Industriepolitik ist die Bewertung der U n t e r n e h menskonzentration als. notwendiger. Faktor. der europaischen Integration (18). Die. Unternehmenskonzentration Unternehmen eines der. ist. werden. und. es. aus. zunachst. Umstrukturierung. eingebunden. Zielkataloges.. Unternehmenskonzentration sich. die. instrumentell. industriepolitischen. ergibt. nicht. zur. von. Erreichung. Das diese Bewertung. ganz unproblematisch ist,. einer okonomischen Analyse des Rechts. Danach eine. Frage der effizientesten A llokation von. Ressourcen, ob die Unternehmenskonzentration in Konkurrenz tritt zum. freien. M arktgeschehen. Unternehmenseinheiten. Mittel. der. andererseits complementary. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 10. Die. zwischen. kleinen. Unternehmenskonzentration. europaischen mit. dem. Argument. to. the. market.. Industriepolitik verteidigen, Therefore. als. liesse. ein. sich. daB "the firm is. improvements. in the. efficiency. of. loses. justification as an institution. Rather, a firm is a. its. the market do not n e c essarily mean that the firm.
(14) and necessary part of the total allocative system of the. economy". Die. (18a).. {Commission. insbesondere. sah. die. zur. Realisierung. Anderung. der. dieses. bestehenden. Programms. nationalen. oder. gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen zum Gesellschaftsrecht und die. Einfuhrung. Gesellschaften Gebiet. neuer der. vergleichbar. Wettbewerbsregeln Geschafte. mit. es. den. ermoglichen, auf dem gesamten. zu. sind,. anderen. abzuschliessen,. Unternehmen. Einhaltung. der. Unternehmen z u s a m m e n z u a r b e i t e n ,. Firmen. fusionieren". unter. (19).. zu. griinden Oder mit anderen. Obgleich. die. Formulierung. industriepolitischen Zielsetzungen bereits iiber 10 Jahre. zuriickliegt, Aktualitat. hat. das Programm in den aufgezeigten Bereichen an. nichts. verstarkter. Aufbau. "die. und der Rechtssicherheit mit den einzelstaatlichen. Verhaltnissen. ein. Gemeinschaft. vor,. der Gemeinschaft unter Bedingungen, die hinsichtlich der. Formalitaten. dieser. Bestimmungen. verloren. Neuere Stellungnahmen belegen, dafl Ausbau. einer. des europaischen Binnenmarktes und der. europSischen. Wettbewerbsfahigkeit. der. Industrie. in. Gemeinschaft. Bezug. sowie. auf. dem. die. Problem. steigneder Arbeitslosigkeit dringend geboten erscheint.. So Entwicklung. die. der. Gemeinschaft", erneut. hat. die. {Commission. Industrie. die. sie. de m. in Rat. vorherrschend. Industrieunternehmen. als. eines. in. einer. Europa: am. eine. Strategic. "Zur der. 26.10.1981 u b e r m i t t e l t e ,. nationale der. Mitteilung. Struktur. Haupthindernisse. der fur. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. viable.
(15) Wettbewerbsfâhigkeit Europàische zu. und der. Parlament. der. und. die. Gemeinschaft. industrielle. hervorgehoben (20). Das. fasste am 13.10.1981 eine Entschliessung. internationalen. Unternehmen. ftir. stellte. wirtschaftlichen die. Notwendigkeit. Tatigkeit heraus,. von. ftir deren. Tatigkeit einen geeigneten rechtlichen Rahmen insbesondere durch ein. europâisches. Gesellschaftsrecht. zu. schaffen (21).. Der. Europaische Rat hat auf seiner Sitzung vom 29. und 30.3.1982 die Bedeutung der. der Erhaltung und Weiterentwicklung des Binnenmarktes. Gemeinschaft. dadurch. herausgestellt. und. unterstrichen,. daB. die. gevahrleistete kontinentale Dimension es gestatte, eine. industrielle. Strategie der Gemeinschaft sowie eine Technologie-. und Innovationspolitik zu entwickeln (22). Auf seiner Tagung vo m 21.3.1984. unterstrich. steuerlichen Zusammenarbeit eines. der. Hindernisse auszurâumen.. europaischen. Verhâltnissen. wirtschaftlichen. grenztiberschreitenden. Erscheint es im Zuge der Schaffung mit. binnenmarktâhnlichen. Unternehmen. Organisationsformen Regelungen. zwecks. erleichterte. iiber. steuer-. Anpassung. an. und neue. zur Verfiigung zu stellen, dtirfen jedoch die der Konzentration. gelassen. immanenten Gefahren nicht auBer. werden (23).. Minderheitsaktionaren, Arbeitnehmern. die Notwendigkeit, die. einer. richtig,. gesellschaftsrechtliche Marktstrukturen. erneut. Wirtschaftsraums. grenzliberschreitende. Acht. Rat. sind. industriepolitischen. Die. Glâubigern, bei Ziele. Interessen Verbrauchern. Verfolgung angemessen. der zu. von und. offentlichen schlitzen.. Die. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. Industrieinvestitionen.
(16) wird. demzufolge durch weitere Politikbereiche. ergânzt und zugleich eingegrenzt.. 2.. Sozialpolitische Pragung des Unternehmensrechts. Die. Einbeziehung. unternehmerischen. der. Arbeitnehmer. EntscheidungsprozeB. g e m e i n s c h a f tlichen. MaBnahmen. zur. Unternehmensrechts. eine. Starke. Ausrichtung. (24).. Sozialrechts. Vertrags und. gibt. den. Angleichung. des. sozialpolitische. iiber. lange. die. Zeit. Auslegung. durch. der. unterschiedliche. Vorschriften. Uber die Sozialpolitik der Gemeinschaft. deren. den. Die Praxis der Angleichung auf dem Gebiet des. wurde. Auffassungen. in. Verhâltnis. des. EWG-. (Art. 117-122). zu den allgemeinen Vorschriften Uber die. Rechtsangleichung U b e r s c h a t t e t .. Die spiegeln. für. einen. virulenten. Art. 117 EWGV. ob. die. sind,. die. im. harmonisiert. werden. standortbedingte kompensiert. Formulierungen. KompromiB in dem vor AbschluB des EWG-Vertrages. Streit,. Unternehmen. gewahlten. Kosten werden. Sozialkosten künstliche Lasten der Interesse der Wettbewerbsgleichheit. müssen, sind, und. Oder die. ob. sie. durch. deshalb. natürliche. andere. Faktoren. nicht. zu. Produktivitatsdifferenzen f U h r e n .. Der grundsatzlich. Vertrag. folgt. der. These,. Sozialkosten. seien. w e t t b e w e r b s n e u t r a l . Dies schlieBt aber nicht aus,. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. Industriepolitik.
(17) dalB sein. Unterschiede kônnen. beseitigt für. die. im. und. Einzelfall gleichwohl wettbewerbsrelevant. gegebenenfalls. werden. im Wege der Rechtsangleichung. müssen. Die Zustandigkeit der Mitgliedstaaten. Sozialpolitik. ist. deshalb. in. Art. 118. Gemeinschaftszustândigkeiten. durch einen. Vorbehalt. für. nach. dem. vorangehenden Artikel 117 II auch die Zustandigkeiten. zur. Rechtsangleichung. neben. jener. durchbrochen,. zur. Herstellung. der. der. Freizügigkeit der Arbeitnehmer (Art. 48-51) umfassen muB.. Es undeutlich der. ist. nicht. gezogenen. Mitgliedstaaten. erstaunlich, daB der Verlauf der recht. Trennungslinie zwischen der Zustandigkeit auf. dem. Gemeinschaftszustândigkeiten umstritten dazu. ist (25).. beigetragen,. Eine daB. Kompetenznormen (Art. 100,. Gebiet der Sozialpolitik und den umstritten war und wohl noch immer. Reihe die. neuer Entwicklungen hat aber auf. grund. 54 III g,. gemeinschaftlicher.. 235 EWGV). gesetzten. Angleichungsziele in zunehmendem Masse sozialen Gehalt bekommen.. Bei. der. internationale ermbglichen der. Ausarbeitung. Instrumenten,. die. eine. Verschmelzung von A k t i e n g esellschaften in der EG. und. Gemeinschaft. dadurch forden. Aktiengesellschaft - S.E., Verschmelzung. von. von. eine rationale Nutzung der Ressourcen sollen. (Statut. Abkommen. über. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 14. für eine europâische die. internationale. Akt i e n g e s e l l s c h a f ten) ergab sich, daB solche. Instrumente ohne eine zufriedenstellende Lôsung des Problems der unternehmerischen Mitbestimmung nicht geschaffen werden kônnen..
(18) Ferner eintreten sondern. ergab. kbnnen, auf. die. sich, nicht. Unterschiede. daB auf. Produktionsverlagerungen. virtschaftlichen. Faktoren,. in den rechtlichen Rahmenbedingungen. der Produktion zuriickzufiihren sind (26).. Neben Entwicklungen. diesen. " Sachzwangen". haben. auch. politische. zu einer sozialpolitisch extensiven Auslegung der. Rechtangleichungskompetenzen. der. Staats-. der. und. Regierungschefs. SchluBerkàrung. der. Pariser. Gemeinschaft Gemeinschaft. Gipfelkonferenz. gefiihrt. haben. v om. in. Die der. Oktober 1972. betont,. "daB fiir sie energischen Mafinahmen im sozialen Bereich die gleiche Bedeutung zukommt wie der Verwirklichung der Wirtschafts- und W a h r u n g s u n i o n " . (27). Das. vom. Rat. A k t i o n sprogramm. am. 21.1.1974. der. verabschiedete. sozialpolitische. Gemeinschaft hat deshalb die "schrittweise. Forerderung der Mitwirkung der Arbeitnehmer oder ihrer Vertreter am. Leben der Unternehmen" als Ziel gemeinschaftlicher MaBnahmen. gesetzt. (28) .. Diese Beteiligung kann in zwei Richtungen verwirklicht werden: - Die. Arbeitnehmer. einbezogen. werden,. kbnnen damit. in die Unternehmensorgane eine Unternehmenspolitik. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 15.
(19) hervorgebracht Arbeitnehmer dient. der. Mai. die. dem. Schutzbediirfnis der. angemessen Rechnung tragt. Diesem Ziel Kommissionsvorschlag. europaische vom. wird,. eines. Aktiengesellschaften 1975. und. der. vom Juni 1970 und. Vorschlag. gesellschaf tsrechtlichen. Statuts für. einer. Richtlinie. fiinften. iiber. die. Struktur der Aktiengesellschaft vom Oktober 1972 und vom September 1983. - Andererseits dem. kdnnen. besonderen. Normen. Schutzbediirfnis der Arbeitnehmer in. Krisensituationen. des. (Betriebsschliessungen) erheblichen Unternehmens. 3.. Unternehmens. Oder. strukturellen. bei. sonstigen. Verânderungen. des. ( U n t e r n e h m e ns U b e r g a n g ) Rechnung tragen.. Wettbewerbspolitische Pragung des Unternehmensrechts. Gegenpol. Die. europaische. zur. europaischen. Ausgestaltung. heraus,. innevohnt,. sich. Gemeinschaft. werden (29).. dafl. Industriepolitik. der. gewinnt. als. Bedeutung fUr die. Regelungen.. Wettbewerbsfreiheit. die. Aus. der. Tendenz. selbst aufzuheben, muB das Konkurrenzsystem in liber Kartell- und Monopolverbote stabilisiert. Neoliberale Theorien gehen dabei unter Hinweis auf. gesellschaftspolitische Auffassung. W e t tbewerbspolitik. gesellschaftsrechtlicher. Erkenntnis. der. geschaffen werden, die. aus,. Vorteile. optimaler. des. Wettbewerbs. von. der. Wettbewerb bedinge ein HochstmaB an. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 16.
(20) Wettbewerbsfreiheit,. die. okonomische. und. Vorteile. okonomische. dagegen. theoretisch. reines. Art. 85 I. Folge. (31). zugunsten. der. Jedenfalls. wie d e r u m. habe (30).. Die. instrumentalisiert. den. Verwirklichung liegt. Wettbewerbsmodell. und. individuelle. auch gesamtwirtschaftliche. zur. Théorie". Staatszielbestimmungen.. durch. folglich. Vorteilhaftigkeit. "funktionalistische Wettbewerb. ihrerseits. allgemeiner. dem EWG-Vertrag kein. zugrunde. Geschützt wird. Art. 85 III EWGV. ein. komplexer. Zustand. effektiven. Wettbewerbs (32). Wettbewerb bezieht sich dabei auch. auf. Befriedigung. die. Wettbewerb sondern. ist. zugleich. Zielvorgaben, EWGV).. somit. die. Wettbewerb. der nicht. ein. Abnehmer. Verbraucher (33).. Selbstzweck im Gemeinsamen M a r k t ,. Instrument. sich. und. zur. Erreichung. bestimmter. aus dem EWGV ableiten (vgl. Art. 2, 3f. wird. somit. zugleich. zu. einem. wichtigen. Integ r a t i o n si n s t r u m e n t .. Die abzustimmenden. mit. der. Industrie-. Primarziele. und. Sozialpolitik. der europaischen Wettbewerbspolitik. liegen demgemâB in der: -Verwirklichung zum. Nutzen. Insbesondere. und Erhaltung des Gemeinsamen Marktes von. Unternehmen. sind. Dienstleistungsverkehr. ein. und freier. sowie. offene. Verbrauchern. WarenMàrkte. und zu. gewâhrleisten, -Verhinderung Macht,. eines. Missbrauchs. wirtschaftlicher. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 17.
(21) Anpassung. an. von. Produktion. und. Vertrieb. zur. den technischen und wissenschaftlichen. Fortschritt. sowie. wirtschaftlichen. eine. bessere. Tatigkeit. und. Verteilung. der. Steuerung. von. Wettbeverbsfahigkeit.. Vor. diesem. Gesetzgebung, lassen, den. dafì. Gesellschaftsrecht der. Tschani. Tendenzen in. in Einklang zu bringen sei mit. W e t t b e w e r b s e r m o g l i c h u n g , -gleichheit und -. Allerdings. Entwicklung. zeigt. Rechtsprechung und Lehre a u f , die deutlich verden. Prinzipien. freiheit.. Hintergrund. sei. festzustellen,. Gesellschaftsrecht. haufig. dafì im Rahmen dieser. eher. instrumentai. dem. Wettbewerbsrecht untergeordnet wird. Der gesellschaftsrechtliche Funktionswandel. miisse. ordnungspolitisch Hintergrund. Verhàltnisses. zu. eigenstandigen. einer. nur. marktbeherrschender zveckmassigen. jedoch. Unternehmen,. Unternehmensrecht mit. Funktionen. schwer. Fusionskontrolle von. einem. zu. handhabenden. sowie ist. fiihren.. einer eine. noch. Auf. dem. Kontrolle fehlenden. Neubestimmung. des. G e s e l l s c h a f t s - , Soziai- und Wettbewerbsrecht. auch auf Gemeinschaftsebene e r f o r d e r l i c h . In diesem Zusammenhang kommen insbesondere im Falle funktionsunttichtiger Markte sozialund. organisationsrechtlichen. Regelungen. wettbewerbsrechtliche. Funktionen zu (34).. Die Entwicklung. kurzen eines. Unternehmensrechtssystems. Ausfiihrungen europaischen wichtigen. zu. den. drei. fiir. G e s e l lschaftsPolitikbereiche. die und. lassen. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. -Rationalisierung.
(22) bereits Uberschneidungen und Gegensatzlichkeiten deutlich zutage treten. (Konzentration. Integration. versus. sozialpolitischer. fordert. vom. die. gemeinschaftsrechtlichen Wie. schlieBlich zugleich. die in. in. weiter. unten. Dieser. sich. Zielvorgaben. und Befund. Gesetzgeber in. Regelungsvorhaben. politischen. das. die. F o r d e r u n g e n ).. gemeinschaftlichen. Koordina t i o ns l e i s t u n g e n ,. miissen.. Konzentrationskontrolle. den. wiederspiegeln der. Gemeinschaf t. europaische Recht Eingang finden und damit. nationalen i.R.. der. Rechtsordnungen einfliessen, Diskussion. einzelner. soil. Richtlinien. verdeutlicht werden.. III.. Vertragliche. Instrumente. zur. Gestaltung. des. europaischen Unternehmensrechts 1.. Ein. Wirkungen und Grenzen der vertraglichen Verbürgungen. Teil. dieser. der. rechtlichen. gemeinschaftlichen. Hindernisse, die der Verwirklichung Ziele. für. die. in der Gemeinschaft. tatigen. Unternehmen e n t g e g e n s t e h e n , ist bereits vom EWG-Vertrag. selbst. beseitigt. Verbiirgung. worden.. Die. Art.. 52. -. 58 EWGV. liber. die. der Niederlassungsfreiheit kônnen protektionistische. Bestimmungen. der Mitgliedstaaten v e r d r â n g e n ,die der vertraglich. angestrebten. optimalen. einem. der. gemeinschaftsweiten. binnenmarktàhnlichen Erganzend. Allokation. hierzu. Produktionsfaktoren in. W i rtschaftsraum. Verhâltnissen. gebietet. Art.. 221,. mit. entgegenwirken (35). dafl. die Angehôrigen der. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 19.
(23) Mitgliedstaaten Beteiligung. liberali. am. in der Gemeinschaft hinsichtlich ihrer. Kapital. von. Gesellschaften. gleichbehandelt. werden.. Angehorige Verbiirgungen. der. zugutekommen. Mitgliedstaaten, konnen,. sind. denen. diese. bekanntlich nicht nur. natiirliche Personen. Nach Art. 58 EWGV stehen Gesellschaf ten des bürgerlichen. und. Genossenschaften privaten. des. Handelsrechts. einschliefilich. der. und juristischen Personen des ôffentlichen und. Rechts,. wirtschaftliche. deren. Gegenstand. Tatigkeit. darin. auszuiiben,. den. besteht, Angehdrigen. eine der. Mitgliedstaaten. gleich, sofern sie nach der Rechtsordnung eines. Mitgliedstaates. gegründet sind und ihren satzungsmàssigen Sitz,. ihre. Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der. Gemeinschaft. haben.. Mitgliedstaaten. Damit. ftir. juristischer. wird. die. Bestimmung. Personen. Ankniipfungskriterien, Gesichtspunkte. wie. auf. des. die. aber. Herkunft. auf des. von. den. Personalstatuts. verwendeten. nicht die. allein. jeweiligen wirtschaftliche. Unternehmenskapitals. abgestellt (36).. Gesellschaften dem. gegenwartigen. Art.. 52. und. im. Sinne des Art. 58 EWGV konnen aber. Rechtszustand. folgend praktisch nur die von. gewâhrleistete sekundàre Niederlassungsfreiheit ausiiben in. einem. Zweigniederlassungen Natiirliche. Personen. anderen oder. Mitgliedstaat Tochtergesellschaf ten. Agenturen, grtinden.. die Angehorige eines Mitgliedstaates sind,. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 20.
(24) konnen sie. dieses in. Recht. der. nach Art.. Gemeinschaft - nicht. Heimatstaaten - ansaBig Gemeinschaft. FUr. satzungsmassigen vom. sind,. notwendig. sofern. sie. sofern. in. also. ihren in. der. einen Schwerpunkt ihrer wirtschaftlichen Tatigkeit. haben (37).. das. 52 I Satz 2 EWGV nutzen,. Rat. Allgemeine. G esel l s c h a f t e n ,. lediglich. ihren. Sitz innerhalb der Gemeinschaft haben, fordert. gem.. Art.. Programm. Niederlassungsfreiheit tatsachlicher. die. und. 54 I EWGV am 18.12.1961 verabschiedete. zur. Aufhebung. (38),. daB. dauerhafter. der. Beschrankung. ihre. Tatigkeit. Verbindung. mit. der "in. der Wirtschaft. eines Mitgliedstaates" steht (39).. Wollen. G e sellsc h a f ten. hingegen. von. der. primaren. Niederlassungsfreiheit Gebrauch machen und den Schwerpunkt ihrer Tatigkeit von einem Mitgliedstaat in einen anderen verlagern,. so. scheitert dies in den meisten Fallen d a r a n , dafì die Mehrzahl der Mitgliedstaaten als. den Verwaltungssitz oder die Hauptniederlassung. Kriterium. Rechtsordnung. für. die. Anknüpfung. heranziehen.. Gesellschaft e n ,. Rechtsverordnung. unterliegen,. verlieren,. sie. wenn. Mitgliedstaat einer. ihren. verlagern.. Verlagerung. einer Gesellschaft an ihre. Verwaltungssitz der. in. praktisch. wirtschaftlichen. grenziiberschreitende. Verschmelzung,. Abschirmungswirkungen. der. undurchf iihrbar.. einer solchen. konnen ihre Rechtspersònlichkeit. Auch. der. die. nationalen. einen anderen wichtigere Fall. Tatigkeit,. ist. wegen. die der. Rechtsverordnungen. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 21.
(25) Es zwischen. den. nationalen losen, für. ist. Mitgliedstaaten,. Rechtsordnungen. die. das. Aufgabe der in Art. 220 vorgesehenen Abkommen. zu. diesen. Abschirmungseffekt. beseitigen. der. und die Problème zu. sich aus den unterschiedlichen Anknüpfungskriterien. Personalstatut. hinsichtlich. der Anerkennung von nach. fremden Recht gegründeten Gesellschaften ergeben konnen (40).. Die ist. Ausarbeitung. oder. in den letzten Jahren nicht sichtbar v o r a n g e s c h r i t t e n . Auch. gelang. es. Abbau. nicht, die seit 1969 vorgeschlagenen Richtlinien zum. der. steuerlichen. Hindernisse. Unternehmenskonzentrationen (41) Verordnung von. Ratifizierung dieser Abkommen. eines. 1970. und. Statuts. 1975. oder. für. gar. internationale. den Vorschlag einer. für europaische Aktiengesellschaften. mit den darin angelegten Moglichkeiten für. grenzüberschreitende Zusammenschlüsse zu verabschieden (42).. So. ist. der. die. steuerrechtliche. von. 1969. vom. Arbeiten. Rat. der. Europaische. Behandlung g r e n z überschreitender Fusionen immer. noch nicht verabschiedet worden. Die. zustândigen. Ratsgruppe. Aktiengesellschaften. Mitgliedstaaten, Ubereinkommen. Richtlinienvorschlag der Kommission über. die. über. das die. gem.. und Art. 220. für der. das. Statut. für. Delegationen. der. EWGV auszuarbeitende. grenzüberschreitende Verschmelzung von. Aktiengesellschaften fertigzustellen haben, sind seit 1980 nicht mehr. vorangekommen.. einen zehnten. auf. Die. Kommission hat im Januar 1984 dem Rat. Artikel 54 III g EWGV. Richtlinie. über. gestützten. grenzüberschreitende. Vorschlag. einer. Verschmelzungen. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 22.
(26) vorgelegt, Das. der das Ubereinkommen Uberfliissig machen soli (42a).. Mitbestimmungsproblem. ausgeklammert. werden,. Beeintrachtigung sollen. daB. von. verbieten. steurrechtliche. soli die. danach. zunachst. Mitgliedstaaten. Mitbestimmungsrechten konnen,. wie. das. Fusionsrichtlinie. bei drohender. die. auch von. dadurch. Verschmelzung schon. der. flir. die. Kommission. vorgeschlagen w u r d e .. Die. primare. Gesellschaften si. sich. fiir. die. des. Art. 221. Anpassung an. weiterhin. Freiheit. der. Waren-. damit. ihrer. Strukturen. Wirtschaftsdaten. sekundaren. und. des. ihrer. Gemeinsamen. Niederlassungsfreiheit,. der. Moglichkeiten. bedienen. des. Erwerbs. von. miissen. Die mit der Grundung von. von Tochtergesellschaften oder dem Erwerb. Beteiligungen verbundenen Kapitalbewegungen sind durch zwei. Richtlinien. des. Durchfiihrung auch. Rates. des fiir. vom. 11.5.1960. Art. 67 EWGV laufenden. und. vom 18.12.1961. Es Gesellschaften der. gibt nach. sicher. Zahlungen wie beispielsweise fiir die. vielfaltige. Griinde. (44).. daftir,. daB die. wie vor nur in dieser unvollkommenen Weise. Freiztigigkeit. Verwirklichung. zur. liberalisiert (43) worden. Dies. Rapatrierung von Kapitalertragen (vgl. Art. 106 EWGV). von. fiir. und Dienstleistungsverkehrs und der durch. Z w e i g n i e d e r la s s u n g e n ,. gilt. die. gewahrleisteten. Kapitalbeteiligungen. von. ist. noch kein praktizierbares Recht geworden, so daB. Geschaftsfahigkeit Marktes. Niederlassungsfreiheit. Gebrauch. machen. konnen,. obwohl deren. eine wichtige Aufgabe der Gemeinschaft ist (vgl.. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 23.
(27) Art. 3 c die. E W G V ) (45).. sorge,. wesentliche. Wirtschaftsrechts sicherstellen,. Es. ist. Unternehmens-. werden,. und. wenn sie nicht. daB alle Unternehmen, die auf ihrem Staatsgebiet tâtig. sind, nach ihrem eigenen Recht verfaBt. der Gemeinschaft bisher noch nicht gelungen, die. Wertvorstellungen. und. einen. Zusammenwirken "Kapital",. ihres. unterlaufen. zentralen etwa. Mitgliedstaaten haben nach wie vor. Grundsâtze. konnten. schwerpunktmâssig sind.. Viele. der Mitgliedstaaten zu integrieren. Grundkonsens der. im. "Arbeit". dartiber. Unternehmen. und. zu. schaffen,. wie. das. produktiv werdenden Krâfte. "Management" zu gestalten ist und wie. der sozialpolitische Programmansatz einer wachsenden Beteiligung der. Arbeitnehmer. verwirklicht in. werden. wesentlichen. darauf,. daB. schaffen Rat. Leben. die. der. Unternehmen und Betriebe (46). soil. Solange diese Integration aber nicht. Aspekten. Voraussetzungen. im. am. gelungen ist, besteht wenig Aussicht. Mitgliedstaaten für. voile. bereit sind, die rechtlichen. Freiziigigkeit von Gesellschaften zu. und den hierauf gerichteten MaBnahmen der Gemeinschaft zuzustimmen.. Richtlinienvorschlàge Unternehmensrechts. Gemeinschaft,. zur. der. Regelungszusammenhang der. Deshalb. stehen. Angleichung. die des. M i tgliedstaaten mit. der. Errichtung. Schaffung eines. in. Richtlinien. und. Gesellschafts- und einem der. sehr. engen. Grundlagen. der. Wirtschaftsraumes. mit. binnenmarktahnlichen Verhâltnissen (47).. Dartiber Wirtschaftskrise. hinaus die. bei. belastet AbschluB. des. die. gegenwârtige. EWG-Vertrages gehegte. Erwartung, die in Art. 2 und Art. 104 EWGV angegebenen Ziele der. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 24.
(28) allgemeinen. Wirtschafts-. gemeinsamen. Markt. angesteuert. werden.. der. der. ohne. Vergangenheit. Schutzmassnahmen. und. Sozialpolitik. trennende. kônnten. in einem. Binnengrenzen. optimal. In akuten Krisensituationen haben schon in Mitgliedstaaten. aufgrund. von. (Frankreich,. Italien). zu. Art. 108 und 109 EWGV beziiglich. Beeinflussung von Kapitalinvestitionen greifen mlissen; dies. hat. die. Ausübung. der. (sekundaren). Niederlassungsfreiheit. erschwert.. Seit deutlicher. einiger Zeit ist ein weiterer Ansatzpunkt wieder. ins. Bewusstsein. Mitgliedstaaten. die. Unternehmen. vertraglich. und. den. Kapitalbeteiligungen selbst. insoweit. genutzt. worden. ein. sind. in. Mitgliedstaat. bestimmte. der. Betriebe. Hand. verbürgte. Nach. auf. dem. aus. die. Freizügigkeit. für. Erwerb. von. eigene Sonderinteressen. konnen, als sie bereits effektiv Art. 222 EWGV làBt der Vertrag die. den Mitgliedstaaten u n b e r ü h r t . Danach kann die. politische. betrieben. Entscheidung nur. werden. noch. treffen,. daB. von Unternehmen in. konnen (48). Zwar bleiben. Staat als Unternehmer als auch die nationalisierten bei. Ausübung. Wettbewerbsregeln dürfen. Hinblick. Wirtschaftstatigkeiten. offentlicher sowohl. im. von. unbehinderten. relativieren. Eigentumsordnung. geriickt,. bei. Unternehmen diskriminiert. des. Vertrages. Durchführung mit. ihrer. der. an. die. gebunden (Art. 90 EWGV). Auch. Verstaatlichungsmassnahmen nicht. Anteilseignern. werden.. Wirtschaftstatigkeit. aus. anderen. Mitgliestaaten. Insoweit bindet der in Art. 7, 52, 58 und. 221 EWGV entfaltete Grundsatz der Nicht-Diskriminierung. (49) die. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 25.
(29) Mitgliedstaaten. auch bei der ihnen durch Art. 222 vorbehaltenen. Gestaltung. Eigentumsordnung.. nichts. der. daran,. Unternehmen. daB. aus. aufgrund. anderen. von. Doch. andern diese Bindungen. MaBnahmen. Mitgliedstaaten. gem. Art. 222 den. der. Zugang zu einem. vòllig verstaatlichten Wirtschaftssektor verwehrt werden kann.. In erhebt. einem. solchen. Fall. konsequenter Verstaatlichung. sich aber die Frage, ob nicht die W e t t b e werbsbedingungen. in der Gemeinschaft zugunsten der in dieser Weise vom Zugang von Unternehmen Staates. aus. anderen. auf das Gebiet ihres. abgeschirmten nationalisierten Unternehmen in der Weise. verfàlscht. wird,. vorliegt.. Die. Verzerrung. nach. schriftlichen zugrunde,. eine. Verzerrung. Massgabe Derartige. Anfrage. im. kònnten. der. gegen. eine solche. Art. 102,. Uberlegungen. Nr. 1012/81. Sinne des Art. 101. 101 II EWGV. lagen. wohl. der. des Abgeordneten Herman mit. ob sich die franzòsischen Behorden gem. Art. 102 EWGV. hinsichtlich der. daB. Gemeinschaftsorgane. vorgehen (50).. mit. Mitgliedstaaten. der. 1981 angektindigten V e r s t aatlichungsmassnahmen. Kommission ins Benehmen gesetzt haben. die Antwort der. Kommission lautete: "Die. franzòsischen. Behorden. Verstaatlichungsgesetzes durch. die. Regierung. sachdienlichen. den. Entwurf. des. unmittelbar nach seiner Verabschiedung. der. Angaben. haben. Kommission. dazu. mitgeteilt. ubermittelt.. Die. und ihr alle Komission. hat. diesen Entwurf gepriift und ist zu dem Ergebnis gelangt, daB kein AnlaB MaBnahme. zur. Befiirchtung. selbst. konnte. besteht,. die. in. Aussicht. Wettbewerbsverzerrungen. im. genommene Sinne des. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 26.
(30) Art. 101 EWGV. verursachen.. Empfehlungen Kommission. gem. wird. den den. Art. 102. jedoch. verstaatlichten. Sie des. darauf. Unternehmen. hatte. Vertrages. achten,. und. also. keinen. Grund,. abzugeben.. Die. daB das Verhalten der. des franzbsischen Staates mit. Bestimmungen des E W G - V e r t r a g e s , insbesondere mit denen, die Binnenmarkt. und. den. Wettbewerb. betreffen,. vereinbar. ist ( 51 ).. Das. franzbsische. Gesetz n. 82/155 vom 11.2.1982 (52). verstaatlicht 5 Unternehmensgruppen (darunter T h o m s o n - B r a n d t ), 2 Finanzholdings Uber. 1. Banken,. sowie grundsàtzlich aile Banken mit Einlagen von. Milliarde. Franken.. Ausgenommen. sind jedoch vor allem. deren Gesellschaftskapital mehrheitlich unmittelbar Oder. unmittelbar ansassig. natUrlichen. Personen,. die. aufierhalb. Frankreichs. sind, Oder juristischen Personen mit Gesellschaftssitz. auBerhalb Frankreichs gehôrt.. Auf franzbsische. die. Handelsgesetzgebung. Bestimmungen steht (53). auslandischer. verstaatlichten. des Bei. Unternehmen. Enteignung. Aktionâre. die. anwendbar, soweit sie mit den. Verstaatlichungsgesetzes. der. bleibt. von. im. Einklang. Minderheitsbeteiligungen. hat sich die franzbsische Regierung urn. schonendes Vorgehen bemliht (54).. Die zugunsten. Ausnahmeregelung von. Banken. Gesellschaftskapital. ist. mit. des. Gesetzes. mehrheitlichem im. ersten. vom. vom. 11.2.1982. auslândischen franzosischen. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 27.
(31) Verfassungsrat dem. anhângig gemachten Normenkontrollverfahren unter. Gesichtspunkt. Verfassung. der. Verletzung. verbürgten. des. in. der. Gleichheitsgrundsatz. franzosischen zu. Lasten. der. f ranzosischen Aktionâre geriigt worden. Der Verfassungsrat hat in seiner. Entscheidung. Begründung von. vom. gerechtfertigt,. Schwierigkeiten. angegriffenen hâtten.. 16.1.1982 die Differenzierung mit der Gesetzgeber habe die "Risiken". berücksichtigen. dürfen,. die. die. unterlassenen V e r s t a atlichungen mit sich gebracht. Der. angestrebten beeintrachtigt. Eintritt. dieser. Regelung. verfolgten. EWG-Vertrag. Risiken. hâtte. die. allgemeinen. mit. der. Interessen. (55).. Diese. klassischen. der. Entwicklungen. verbürgten. lassen erkennen, dafî sich die im. G r u ndfreiheiten. Grundrechtsverstündnis. Ausgrenzung. von. staatlichen. Eingriffen. nicht. in. der. einem. entsprechenden Funktion der. Freiheitsspharen erschôpfen. des. einzelnen. dürfen.. sie. gegenüber enthalten. Rechtsinstitute mit der Funktion einer Leitlinie für das Handeln der. Mitgliedstaaten. (und der G e m e i n s c h a f t s o r g a n e ) des Inhalts,. daB. die jeweils geschützte individuelle Freiheitsverbürgung mit. den. übrigen. Funktionsinteressen. unverfâlschter. Wettbeverb). Sonderinteressen. der. des Gemeinsamen Marktes (z.B.. einerseits. Mitgliestaaten. (z.B.. und. den. legitimen. der Gestaltung der. E i g e n t u m s o r d n u n g ) andererseits in Konkordanz zu bringen ist. Ein solches. Verstandnis. Vertragsziele. und. ist. in. der weit gefassten Konzeption der. den daraus herrührenden besonderen Bindungen. der Mitgliedstaaten begründet (56).. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 28.
(32) Auf. der. Grundlage. eines. solchen. institutionellen. Verstandnisses der vertraglichen Freiheitsverbiirgungen làQt sich auch. flir. den. Rechtsgrundsatz Regeln. Geltungsbereich. des. flir. Ubermassverbotes. das. Interessenabwagungen. gelangen (57). des. A bwagungsgebot die. zur. franzosische. Giiter-. und. daB. die. werden,. optimalen. Gesetzgeber. Verstaatlichungsgesetzes. objektiv. der. von. gemeinschaftlichen. Rechtsgiiter. Der. MaB. durch. konkretisiert. privaten,. mitgliedstaatlichen. Gestaltung. zuldssige. fallweise. so. EWG-Vertrages. entfalten. Daraus konnen. jeweils. G rundrechtseinschrankungen. kollidierenden. des. und. Wirksamkeit hat. einem. bei. der. solchen. entsprochen, mogen auch die Motive flir. Zuriickhaltung in gemeinschaftsrechtlich besonders sensiblen. R egelungsbereichen. nicht. allein. in. der. Sorge Frankreichs um. moglichst vertragskonformes Verhalten zu suchen sein (58).. Erkennt Art. 7. und. man dem allgemeinen Diskriminierungsverbot in. dessen. o bjektivrechtliche in. w e lchem. Aktionare. gegen. die. Art.. 52. und. entsprechenden. Rechtsverhàltnisse. Unternehmensrechts rechtlichen. in. 221 EWGV eine. Schutzfunktion zu, so erhebt sich die Frage,. Umfang. privatrechtliche. d er. Auspragung. einwirken.. Regelungen. auf. Im Bereich des. vird diese Frage im Hinblick auf den Einsatz Mittel. von. Interesse,. mit. denen. sich etwa. eine tìberfremdung ihrer Aktiengesellschaft zur. Wehr setzen konnen.. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 29.
(33) In. Deutschland. bekanntlich ihr. wurde. solche konnen. die. Gefahr. der. Uberfremdung. in den zwanziger J a hren eine grosse Rolle gespielt: durch. Stimmrecht. hat. die. Ausgabe von Vorzugsaktien mit mehrf a c h e m. zu begegnen versucht (59). Nach d e u t schem Recht sich. Mehrstimmrechtsaktien jetzt grundsatzlich unzulassig und nur. in. besonderen. (§ 12 II A k t G ) .. In. anderen. Ausna h m e f a l le n. zugelassen. werden. M i t g l iestaaten. sind sie aber noch. zulassig; die Satzung der G e s e l lschaften kann dort Auslander vom Erverb. dieser. Aktien,. die. entscheidenden. EinfluB. auf. die. Zusammensetzung der Verwaltungsorgane einraumen konnen, Oder von der Mitgliedschaft in den V e r w altungsorganen a u s s c h l i e s s e n .. In. Deutschland. kann. die. EinfUhrung. Hbchststimmrechts. gem. § 134 I AktG. gegen. "Uberfremdung". Aktiengesellschaft. eingesetzt. der. eine. eines drohende. werden, wie. dies 1975 im Falle der Mannesmann AG geschehen ist (60).. In. den. Aktiengesellschaft. Aktionâre. auslândische in. in. denen. die. Satzung. der. klar zwischen inlandischen und auslandischen erhebt. diskriminiert,. Aktionaren. Verbiirgung. Fallen. Art. 7,. die. Frage ,. EG-Mitgliedstaaten. aus und. 52. sich. 221. EWGV. berufen. ob. sich. auf. die. k o n n e n , um. derartigen Diskriminierungen e n t g e g e n z u t r e t e n .. Der von. Europaische. Gerichtshof. Vertragsbestimmungen. Rechtsverhàltnisse. zwischen. hat bereits eine Anzahl. "horizontale" P r i v a tpersonen. Wirkungen Oder. auf. auf das. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 30.
(34) Organisationsrecht gilt. -. von. abgesehen. -. g leicher. von. den. juristischen. Personen. Wettbewerbsregeln. insbesondere. in. zuerkannt. Dies. Art. 85 EWGV. einmal. flir Art. 119 EWGV iiber den Grundsatz. Bezahlung mânnlicher und weiblicher Arbeitnehmer (61).. H insichtlich. der. Diskriminierung. S taatsangehorigkeit. hat. den. Sportverbânden. Satzungen. Art. 7,. 48. und. Behandlungen sondern. von. der. aus. Gründen. der. EuGH in Bezug auf Bestimmungen in entschieden, daB das in den. 59 EWGV niedergelegte Verbot unterschiedlicher. nicht. nur für Akte der staatlichen Behorden gilt,. auch. auf sonstige MaBnahmen erstreckt, "die eine. sich. kollektive. Regelung. enthalten".. Dies. Hindernisse. für den freien Personen- und D i enstleistungsverkehr. gefâhrdet dadurch. und. Dienstleistungsbereich. wenn die Beseitigung der staatlichen Schr'anken. ihren. " privatrechtliche rechtlichen. Arbeits-. wird damit begründet, daB die Beseitigung der. wâre, in. im. Wirkungen. wieder. Vereinigungen. Autonomie. aufgehoben. würde,. daB. oder Einrichtungen kraft ihrer. derartige. Hindernisse. wieder. errichten" (62).. Daraus Prüfung eines. der. Gültigkeit. Sportverbandes. Vorschriften b erücksichtigen Erwagungsgründe zu. folgt,. erstrecken,. V erwirklichung. der. daB oder. der Wirkung einer in der Satzung. enthaltenen. Art. 7, hat". ein innerstaatliches Gericht "bei. (63).. 48. und Es. Bestimmung 59. des. erscheint. die. zwingenden. EWG-Vertrages mbglich,. zu. diese. auch auf den Anwendungsbereich des Art. 52 EWGV da dieser ebenso wie die Art. 48 und 49 EWGV der des. vom. Gerichtshof. als. "wesentlich". © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 31.
(35) herausgestellten dient.. Die. "Zieles". der. Satzungen. Vervirklichung. Gemeinschaft. von. in. Art.. GroBunternehmen. 3 c EWGV. konnen. die. dieses Zieles ebenso gefahrden wie die Satzungen. von Sport- und B e r u f s v e r b a n d e n .. Soweit Rahmen. ein. eines. hierftir. Satzungsbestimmung Grundsatz 221 EWGV. Aktionar. der. Oder. geeigneten. unter. Aktionarsgruppe. Gerichtsverfahrens. im eine. Berufung auf einen Verstoss gegen den. Nichtdiskriminierung. angreift,. eine. haben. die. in. den. nationalen. Art. 7,. Gerichte. 52 ihm. und also. entsprechenden Schütz zu gewahren (64).. 2.. Aufgabe der Rechtsangleichung. Der. Rechtsangleichung. Interdependenz einem. zwischen. M i nimum. Mitgliedstaaten. an. von. Sicht. vorausgesetzten. den. U n t e r n e h m e n sverfassungsrechts. ein. abhàngig. Beitrag. den. Homogenitât. angemessener sein in. unmittelbar. auf. ist die. des. Erfüllung mag,. Art.. 2. es. ob und. auf diese. 3 EWGV. zu den dort genannten wirtsch a f t l ic h e n. und sozialen Zielen effektiv zu leisten vermag. Inhaltlich. der dargelegten. in. dessen. Freizügigkeitsverbürgung. aus. Freiziigigkeit der Unternehmen und. struktureller. anwendbaren. Regelungsauftrag, lângere. der. erwâchst. (65).. dieser Regelungsauftrag zugleich auch Vervirklichung. der. wirtschafts-. und. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 32.
(36) sozialpolitischen ftihrt den. zu. Ziele. der. Gemeinschaft. Dies. Konflikten etwa zwischen den industriepolitischen und. vettbewerbspolitischen. G esel l s c h a f ts optimale Zielen. ausgerichtet.. und. Losung zu. Unternehmensrechts (66).. zwischen. finden,. schwieriger. g emeinschaftlichen in. Mitbestimmung, der. seit. 1972. aber. Die Aufgabe, eine. in. letzten. den. liegt. einmal. zentrale. auch. europâischen. teilweise entgegengesetzten. Angleichungsvorhaben. ausgeformt. des. solchen. Dies. denen. M i tgliedstaaten. wird. ist. geworden.. berühren,. Zielvorgaben. Jahren. eher. daran,. daB. noch die. immer starker Bereiche Wertvorstellungen. der. sind, wie etwa die unternehmerische das Bilanz- und Steuerrecht. Dadurch. EntscheidungsprozeB in den Gemeinschaftsorganen einer. besonders. urn. vier. erschwert.. hâufiger. Mitgliedstaaten Zudem. erheben. Widerstànde. Angleichungsmassnahmen. Eingriffe. in. erweiterten. sich auf nationaler Ebene. gegen. Diese. werden. Gemeinschaft. gemeinschaftliche vielfach. als. unnotige. bewahrte Rechtsinstitute oder als unbefriedigende. Teilregelungen. ohne. schliissiges. Ubergreif endes. Konzept. kritisiert (67).. Der nicht. mit. nationale. sondern. die. will sich auBerdem hâufig. der ihm in Art. 189 III EWGV zugedachten Rolle eines. Ausführungsorgans Richtlinie. Gesetzgeber. zur. für. eine. auf. Gemeinschaftsebene erlassenen. Angleichung. des. Gesellschaftsrechts begniigen,. Richtlinie. bei Umsetzung in nationales Recht dort. durch zusâtzliche eigene Regelungen erganzen, wo sie ihm hierflir Freuraum belâsst.. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 33.
(37) Im Hinblick auf die angefuhrten Schwierigkeiten erhebt sich. die. nicht. Frage,. kiinftig. ob die unternehmensbezogene Rechtsangleichung. weitaus starker als bisher auf einen "funktional. problemorientierten. Ansatz". gestützt. werden. sollte. Es ginge. dann nicht mehr in erster Linie darum, die Strukturen bestimmter Rechtsinstitute - etwa die der Organe der Aktiengesellschaften zu. untersuchen. die. Frage,. und ob. die. unterschiedlicher Losung. von. einander anzugleichen. Entscheidender ware betreffenden. Strukturen. aus. Sicht. Regelungsproblemen. Rechtsinstitute. gleichwertige. der. Gemeinschaft. haben (68).. trotz. Funktionen bei der relevanten. realen. Die verstarkte Berticksichtigung. eines solchen Ansatzes viirde es ermôglichen, mehr als bisher den unterschiedlichen Erfahrungen dadurch. in. den. Denktraditionen. und. Mit g l i e dstaaten. Rechnung. Widerstande. gegen. die. g e s chichtlichen zu. angestrebte. tragen. Angleichung. und zu. reduzieren.. Die. Diskussion. um. gesellschaftsrechtlichen Stellungnahme gewisse. des. zu. Konzepte. eingehender. zu. und. Parlaments. einer. erkennen,. theoretischen. Strukturvorschlâge. Richtlinie. europâischen. Hinwendung. Angleichungsmethode. den Kommissionsvorschlag einer 5.. mehr. insbesondere. die. hierzu lassen eine problemorientierten. obgleich hier die ü b e r g reifenden. noch ganzlich fehlen (69) und die Frage. prtifen funktionale. ware,. ob. Âquivalenzen. die. alternativen. bilden. Ergânzend. stellt sich aus methodischer Sicht die Frage, ob die europaische Rechtsangleichung. nicht verstârkt einer okonomischen Analyse zu. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 34.
(38) unterziehen. ware,. die. Regelungsperspektiven auf. in. Teilbereichen. aufdecken. vollkommen. neue. konnte. Vielleicht lassen sich. einer solchen Grundlage praktische Angleichungsfortschritte. erzielen,. die der erst spater bei zunehmender Verschmelzung der. nationalen. Volkswirtschaften. Gleichwertigkeit. der. zu. erwartenden. umfassenderen. betroffenen Normkomplexe den Weg bereiten. kônnen.. 3.. Methoden und Verfahren der Angleichung O. o. Als 54 EWGV. Instrument. die. der. Richtlinie. Angleichung. im. Sinne. ist in Art. 100 und. des. Art. 189 III EWGV. vorgegeben. Sie dient einem zweistufigen Rechtsetzungsverfahren, bei. dem. wird,. der. Inhalt. wâhrend. Zustandigkeit einen. ihre. einer Norm durch die EG-0rgane vorgepragt konkrete. Ausformung. erfolgt. Dies macht es môglich,. in. nationaler. in der Richtlinie. flexiblen gemeinschaftlichen Rahmen f e s t z u s e t z e n , der dem. nationalen belâBt,. Gesetzgeber urn. viel. Freiraume ftir eigene Gestaltungen. den. durch. Entwicklungen. und. abweichende. Besonderheiten. etwa. Mitbestim mung Art. 4 tragen.. des. im. unterschiedliche. Bereich. geschichtliche. Denktraditionen urn. die. gepragten. Diskussion. der. der Arbeitnehmer in den Unternehmensorganen (vgl. Vorschlags. der. flinften. Richtlinie). Rechnung. zu. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 35.
(39) Nur Beseitigung im. Sinne. kann. nach. dem. Vertrag. zur. von Rechtsgegensatzen das Instrument der Verordnung von. Schaffung S.E.. ausnahmsweise. Art. 189 II EWGV. gemeinschaftsweit. (70).. Subsidar. klassischer. sieht. volkerrechtlicher. eingesetzt. geltender Art.. werden. - etwa zur. Rechtsnormen. 220 EWGV. die. wie. die. Vereinbarung. Vertrage zur Regelung bestimmter. unternehmensbezogener Normenkonflikte vor (71).. In. der. Praxis. Gemeinschaftsvorhaben Unternehmensrechts Die. im. Mitgliedstaaten. innerhalb. der. Bestimmungen. zur. haben. sich. Angleichung. bisher des. nur. nationalen. Wege von Richtlinien durchsetzen lassen. sind v e r p f l i c h t e t f ihre Rechtsvorschriften. in einer Richtlinie festgesetzten Frist an deren anzupassen.. Die. hierfiir erforderlichen MaBnahmen. hangen. von. der Rechtsordnung jedes einzelnen von ihnen ab. Sie. dürfen. die. derart angepassten Vorschriften spater weder intern. noch. im. Richtlinie. Rahmen. internationaler. entgegenlaufenden. Verhandlungen. Sinne. andern (72).. in. einem. der. Eine interne. Rechtsreform ist in diesem Fall nur nach entsprechender Ànderung der. Richtlinie. der. Richtlinienbestimmungen. an. verânderte. selbst zulassig. Um die gleichmàssige Anwendung. Umstânde. Kontaktausschüsse Kommission. mit. eingesetzt. zu. und gegebenenfalls deren Anpassung erleichtern, werden nunmehr haufig. Vertr e t e r n und. in. der der. Anpassungsverfahren vorgesehen (73).. M i t g l i e dstaaten bei der Richtlinie. vereinfachte. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 36.
(40) Internationale Richtlinie. geregelt. Sprecherin. der. sind,. des. über. müssen. Gemeinschaft. Verhandlungsrichtlinien für. Abkommen. von. nach. Rates. Bereiche, der. die in einer. Kommission. Massgabe. von. internen. ausgehandelt und von diesem. die Gemeinschaft abgeschlossen werden (Art. 228 EWGV). DemgemâB. als. (74).. hat. der. Rat. nach. w e lchem. die. Kommission bei den Arbeiten der O.E.C.D. und. der. UNO. zur. Standards" Ausdruck vierten auch. Angleichung. den. Schwerpunkt. bringt,. die. Richtlinie. am. am 19.12.1978 ein Verfahren festgelegt,. 21.2.1983. der der. unter. internationalen Gemeinschaft. zu. "Accounting Fragen. zum. die gemeinschaftlichen Regeln der. fallen (75).. So hat der Rat der Kommission. ein Mandat erteilt, um in der Arbeitsgruppe. der Vereinten Nationen liber internationale Normen im Bereich der Rechnungslegung im Namen der Gemeinschaft aufzutreten in Fragen, die unter die gemeinschaftlichen Regeln fallen (vierte,. siebente. und achte Richtlinie).. Die. Mitgliedstaaten. Rechtsordnung. autonom. zu. sind. gestalten,. allerdings. frei,. ihre. Solange ein Rechtsgebiet. noch nicht Gegenstand von Angleichungsmassnahmen der EG ist. Sie haben der. jedoch. nach Art. 5 EWGV die Pflicht, auf die Vorarbeiten. Gemeinschaftsorgane zur Angleichung Rücksicht zu nehmen und. deren Erfolg nicht zu gefâhrden (76).. Die im. Rahmen. Anwendung der vom Rat verabschiedeten Richtlinien der. Rechtskontrolle. nationalen des. Rechtsordnung. Europaischen. erfolgt. unter. der. Gerichtshofes.. Hângt. die. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 37.
(41) Anwendung von. des. der Auslegung der Richtlinie selbst ab, haben die mit einem. derartigen der. in Ausführung einer Richtlinie ergangenen Rechts. im. Rechtsstreit. Wege. befassten Gerichte den EuGH anzurufen,. der Vorabentscheidung nach Art. 177 EWGV liber die. Auslegung der Richtlinie entscheidet. (77).. Das Gleiche gilt, wenn in einem Rechtsstreit die Frage aufgeworfen. wird,. Durchfiihrung. der. Bestimmungen. ob. der. nationale. Gesetzgeber. Richtlinie. innerhalb. der. gezogenen. A u s n ahmsweise. kbnnen. Freiraume. ihm. durch. gehalten. Richtl i n i e n be s t i m m u n g e n. sich. bei deren. hat (78).. ohne. nationale. Durchführungsbestimmungen unmittelbar anwendbar sein (79). Durch diese. Interpretation. Wirkungen. der. der. EuGH. die. Richtlinie. in ihren. unmittelbar. anwendbaren Verordnung im Sinne des. weitgehen d. angeglichen, urn so weit wie moglich. Art. 189 I EWGV die. hat. einheitliche. Anwendung. des. Gemeinsch a f ts r e ch t s. sicherzustellen.. Auf w e itere. der. Frage,. Wirkungen. Grundlage. ob. nicht. nur. dieser Konzeption erhebt sich die. Richtlinien ausnahmsweise auch unmittelbare zugunsten eines von staatlichen Ma B n a h m e n. beschwerten W i r t s c h a f t s t e i l n e h m e r s , sondern auch zu Lasten eines von Frage. privatrechtlichen Normen Begiinstigten entfalten kbnnen. Die nach. der. Rehtsverhaltnisse. Wirkung ist. von fiir. Richtlinien das. auf. private. Organisationsrecht. juristischen Personen von b esonderem Interesse.. von. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 38.
(42) Der. EuGH. beantwortet, iiber. die. hat. diese. Frage. bisher. noch. nicht. obwohl sie im Rechtsstreit Burton/British Railways. unmittelbare. Behandlung. fUr. Art. 119 EWGV. An w endung. mannliche und. Richtlinien (80). den. des. und. w e i bliche. dieses. insbesondere. Prinzips. der. gleichen. A r b e itnehmer. Prinzip von. der. in. k onkretisierenden danischen. Regierung. ausfiihrlich zur Sprache gebracht worden ist (81).. Zwar. konnen. Wirkungen. die. entfalten. und. V e r f a s s u n gsbestimmungen Daraus. folgt. a b g eleitetem konnen.. helfen. seinen. Beachtung auch. entgegen, kann,. entgegenhalt, hat (83).. spricht. Auch. horizontalen. daB. der. die der. der. Richtlinie. als. der. Zweck. der. moglichst zu. Ihm. Richtlinie,. schonend lassen,. in die. der. beim. Normenzusammenhangen. steht in p r ivatrechtlichen. der Grundsatz "venire contra factum dem von einer Richtlinie Begiinstigten. der zu. einwirken (82).. solche D r i t t wirkungen zukommen. v i e l s c h ichtigen. nicht. wenn. auch. einfliessen. gebietet.. selbst solche. g e m e i n schaftliche. Privatrecht. Regelungsinhalte. mit. Z usammenhangen proprium". nicht,. Rechtsordnungen. Privatrecht. als. das. Gemeinschaftsrecht. Hiergegen. nationalen. auf. jedoch. g e m einschaftliche. besondere. Vertragsverbtirgungen. Staat. beseitigen. selbst er. ihm. eine. Rechtsnorm. pflichtwidrig. versaumt. Grundsatz der Rechtssicherheit steht einer. unmittelbaren. Wirkung. von. Richtlinien. entgegen (84). Dies schlieBt aber nicht a u s , daB eine Richtlinie den. Inhalt. einer. Gleichheitsverbiirgung. gemei n s c h a f tsrechtlichen. Freiheits-. Oder. (Art. 119 EWGV) konkretisiert und dadurch. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 39.
(43) die. dieser Freiheitsverbürgung zukommenden D r i t t wirkungen naher. pràzisiert.. 4.. Legitimation der Angleichung. Die erfassten. auf. oder. Gesel l s c h a f ts tief und. in in. den. vorbereit e t en. Richtlinien. zur Angleichung des. und Unternehmensrechts dringen insgesamt gesehen. das Geftige der P r i v a trechtsordnung der M i t g l i e d s t a at e n ihre. nationalen für. der Grundlage der Art. 54 III g und 100 EWGV. Sozialverfassung. Parlamenten von. ein. Zugleich entziehen sie den. R e gelungskompetenzen und belassen ihnen. gemeinscha f tl i c h e n. Regeln. e r f a ssten. Bereich in. Grenzfàllen nur die Rolle von Ausflihrungsorganen von Rechtsakten des. Ministerrates.. vertrag lich. Dies. vorgesehenen. ist. zwar. eine. Integration. notwendige Folge der. der. Gemeinschaft.. Die. nationa len Volkswirtschaf t e n werden nicht in einem einheitlichen W i r t s c h aftsraum. zusammenwachsen. kbnnen,. Solange. über. die. g e s e l l s c h a f ts - und sozial politischen Ziele, denen die Wirtschaft in. der. Gemeinschaft. nut z b a r. M e i n u n g sunterschiede. Normen. Unternehmensverf assung. zu. integrieren. die. Sobald. wie. bertihrt,. ist,. jene. die. diese. tiefgreifende jedoch. die. iiber. die. zentralen. ausformen und die z u grundeliegenden W e r t ungen suchen,. gemeinschaftlichen bemerkbar:. mach e n. bestehen (85).. Rechtsangleichung. Zielvorstellungen. zu. macht. sich. ein. "Geburtsfehler". des. Entsche i d u n gs p r o z e s s e s in aller Deutlichkeit. fehlende. d e m okratische Legitimation. Zum einen. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 40.
(44) hat. das. Europâische. Parlament auf dem Gebiet der Rechtsetzung. keine. Entscheidungs k o m p e t e n z e n. Initiativrecht. (Art. 137 EWGV);. des. Rates. Kant. als. zum. anderen. Gesetzgebun gs o r g a n. kategorisch. und. kein. sind die Arbeiten. weiterhin, entgegen dem von. formulierten. Publizitâtspostulat. der. dffentlichkeit nicht zugânglich (86). Lediglich die Vorbereitung der. Ratsentscheidung. E u ropâischen. Parlaments. Sozialausschusses. entspricht. i n tergouvernementaler offenen. auf. der. Ebene. und. des. -. anders. Ubereinkommen. Willensbildungspr o z e s s e s. -. der. Kommission,. Wirtschaftsals. die. des und. Vorbereitung. den A n f orderungen eines. mit. einem. Maximum. an. k o nsensbildender Anhorung aller Betroffenen (87).. Mit. fortschreitender. G e m e i n schaftsrechts. mufî. W illensbildungsprozesses Rates. erfassen.. Europàische. "Enttechnisierung". des. die Transparenz des gemeinschaftlichen auch. die. rechtsetzenden Arbeiten des. Vor allem aber muB das nunmehr direkt gewâhlte. Parlament. auf. dem. Gebiet. der Rechtsetzung echte. E n t s c h e i d u ngskompetenzen erhalten (88).. IV. Gesellschaftsrechtliche Richtlinien 1.. Einführung. Sechs iiber. die. Jahre nach V e r a b schiedung der ersten Richtlinie Offenlegung. Kapitalgesellschaften,. die. von. Inf o rmationen. Gültigkeit. der. von. über diesen. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 41.
(45) Gesellschaften. eingegangenen. Vorrauss e t z un g e n. und. am. 1 3.1 2.1976. die. Kapitals - die. Folgen ihrer Nichtigkeit zweite. A k tiengesellschaften. V e r p f l i chtungen. Richtlinie. und. die. sogenannte. iiber. E r h altung. und. (89) hat der Rat die. und. Grtindung von. Anderung. nationales erfolgte. wurde. Recht dies. Ende. umgesetzt.. durch. Mitg l i e d s t a at e n Anpassung. bis. hat. ihres. 1984. von. v om. an. wegen. den. eingeleitet,. EuGH. vom. Urteile. Vertragsverstosse feststellte (92).. der. (91). der. Inhalt. Vertragsverle t z u n g s v e r f a h r e n durch. 8 M i t g l i e d s t a at e n in. 13.12.1978. Kommission. Rechts. (90).. In der B u n d e srepublik D e u tschland. Gesetz die. ihres. Kapitalrichtlinie - v e r a b s c h i e d e t .. Uber sie wurde an dieser Stelle bereits 1977 berichtet. Sie. die. in. unterlassenen der. Richtlinie. deren Rahmen der. 12.10.1978. betr o f f e n e n. Gegen vier. entsp r e c h e n de Mitg l i e d s t a at e n. Im Hinblick auf diese Schwierigkeiten bei der. Umsetzung erscheint es sachgerecht, auf diese Richtlinie und die entsprechenden Anpassungen des deutschen Rechts naher e i n z u g e h e n und. die. Moglichkeiten. und. Gren z e n. einer. e v e ntuellen. Transposition ihres Inhalts auf das G mbH-Recht zu erortern.. Eine ahnliche Pr oblemstellung ergibt sich filr die 1978 verabschiedete. V ersc h m e l z u ng s r i c h t l i n i e. Spaltungsrichtlinie,. die. ebenfalls. Aktiengesellschaft. bezogen. sind.. Richtlinie. bereits. sind. und. die. nur auf die Recht s f o r m der Die. G egenstand. vierte und die siebente e iner. u m f angreichen. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 42.
(46) Spezialliteratur,. so. daB. vor. 43. alleni. die iiber das Bilanzrecht. h i n a u s w eisenden Grundsatze dargestellt werden sollen.. 2.. Die zweite Richtlinie - Kapitalrichtlinie. 2.1. Zweck und Anwendungsbereich. In statuiert wie. Erganzung. ersten. Publizitatsrichtlinie. die Kapitalrichtlinie bestimmte O f f e nlegungspflichten. beispielsweise. Priifung. zur. von. Richtlinie. fiir. die. Gesellschaftsgriindung. oder. die. Sacheinlagen bestimmte O f f e n b a h r u n g s p f l i c h t e n . Die vertieft. und. festigt. die. Grundsaetze. der ersten. gesellsc h a f ts r e c h t l i c h e n Richtlinie und fordert den Ausbau einer unternehmensrechtlichen Rechtssicherheit. Informationsverfassung.. im. europaeischen. Markt. soli. Die hiermit. insbesondere fiir Gesellschaf ter und Dritte w esentlich verbessert werden.. Gleiche Kapitalschutzvorschriften gewahr l e i s t en bessere. Anlage-. und. Mitgliedstaaten.. Investitionsmbglichkeiten Mit. der. der. Kapitalschutz. anderen. Formalitaten wird. zugleich. zum. GrUndungsrecht. und. indust r i e -. wettbewerbspolitische Einbindung der Richtlinie. und. zum. Angleichung. in. die. deutlich.. Den Vorschriften der zweiten Richtlinie kann auch eine verstàrkte. Funktion. zugerechnet. werden. Dieser beriihrt nicht nur die Interessen der. Gesellschaf ter. zum. Schütz. des. "Unternehmensbestandes". und Gesellschaf tsglèiubiger, sondern bezieht sich. auf das Unternehmen als Verband v e r s c h i edenster I n t e r e s e n t r S g e r .. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. ..
(47) Im Gegensatz zur ersten Richtlinie beschrankt sich die Kapitalrichtlinie. ausschlieSlich. Aktiengesellschaft.. Diese. Dringlichkeit. auf. das. Recht. der. Eingrenzung wurde einerseits mit der. des Angleichungsvorhabens unter dem Gesichtspunkt. des Gesellschafter- und Glaubigerschutzes sowie andererseits mit der. Tatsache. begriindet,. wirtschaftlich von. den. A k t i e n g e sellschaft. bedeutendste Gesellschaftsform.. Unternehmen. nationalen. die. am. Grenzen. haufigsten. hinaus. tatig. sei. die. Sie wiirde gerade. genutzt,. die. werden (93).. Uber. die. Hierauf. ist. zuriickzukommen.. 2.2. Der Regelungsinhalt. 2.2.1. Die Griindung. Die. gem.. zwischen. Art. 2. und. 3. Satzung. und. Errichtungsakt. bestimmte. Rechtssysteme. vorrschreiben,. in. spàter. mehr. bedeutet. nicht diese. Gründungsaktes muB. nunmehr. Satzung. in der Richtlinie statuierte Trennung. den. nur. Zahl. aufgenommen. FUr. werden. das. Erweiterung. § 23 II Nr.3,. der. Mitglieder bzw.. (Art. 11 Nr.2 e). Erganzung. deutsche. Recht. der Publizitat des. III A k t G ) . Insbesondere des. Vorstandes in die. die Regeln, nach denen diese. Zahl festgesetzt wird (vgl. § 23 III Nr.6 AktG). In. Errichtungsakt. Angaben aufzunehmen sind, die sich. eine. (vgl. u.a.. darauf zuriick, daB. speziellen. verandern (94).. Regelung. die. einen. geht. zur. (95).. P u b l i z i t a tsrichtlinie. enthàlt die zweite Richtlinie in Art. 3 i eine. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 44.
(48) Definition. der. einheitlichen ist. mit. Griinder.. Obgleich. Haftungsvorschriften. dieser. Vorschrift. die. fur. Richtlinie. keine. die Griinder statuiert,. zumindest. eine. zweifelsfreie. Bestimmungsmoglichkeit des Griinderbegriffs gesichert.. Art. 4. der. Haf tungsvorschrif ten. fiir. Geschaftstatigkeit aufnehmen. darf.. Gesellschaft Prinzip. Art. 5. wendet. bestimmte. Genehmigung. dem Problem der Einmann-. Gesellschaft in. Fiir. fiir. einer. Zusammenwirken. den. mehrerer. Gesellschafter. Mangels. sich bzw.. die. gerichtlichen. ist gem. Art.. eine. alle. unterschritten. einer. Gesellschaft. vorliegenden. daB. vereinigen. Fall. der. Fall,. Hand. der. den. Auflosungsmoglichkeit. das. verhindert Art. 5 I eine automatische. Mindestzahl. des. eine sich. allerdings. Gesellschaftsaktien. Behebung. Fall, daB eine Gesellschaft ihre. ohne. vorsehen,. der. wird (96).. spezielle. a u s g e s c h l o s s e n . Fiir M i t g l i e d s t a a t e n , die fiir die. G esellschafter. gesetzliche. fordert. Die Griindung einer Enmann-Gesellschaft ist im. Gesellschaftsgriindung. Auflosung. den. nicht. zu.. nicht. Richtlinie. 5 II zur. ausreichende. Frist. einzuraumen.. Die. Art.. Regelungsabschnitt Gesellschaft. und. Unternehmensbestand Rechtsvorschriften Art. 6 I. der. 6-14. zum. bilden. gesetzlichen. unterstiitzt zu wiesen. Richtlinie. einen. Mindestkapital. zugleich sichern.. hier. das Die. erhebliche. verlangt. zentralen. die. Ziel,. einer den. nationalen. Unterschiede. auf.. Zeichnung. eines. © The Author(s). European University Institute. Digitised version produced by the EUI Library in 2020. Available Open Access on Cadmus, European University Institute Research Repository.. 45.
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