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CIVA - ZERTIFIZIERUNG UND ÜBERPRÜFUNG VON ANLAGEN UND GERÄTEN HANDBUCH FÜR DEN ANWENDER. ANLEITUNG FÜR DEN INTERNETZUGANG AUSGABE 1.1

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CIVA - ZERTIFIZIERUNG UND ÜBERPRÜFUNG VON ANLAGEN UND GERÄTEN

HANDBUCH FÜR DEN ANWENDER. ANLEITUNG FÜR DEN INTERNETZUGANG

AUSGABE 1.1

2019

(2)

2

1 EINLEITUNG……….6

1.1 ANLEITUNG FÜR DEN ZUGANG ZU DEN ZERTIFIZIERUNGS - UND ÜBERPRÜFUNGSDIENSTEN…………...6

1.1.1 INAIL- Internet – Seite ...6

1.1.2 Login ………..………6

1.1.3 My Home ……….7

2 PERSONEN MIT ZUGANGSBERECHTIGUNG ZU DEN CIVA- DIENSTEN..……….………8

2.1 RECHTSVERTRETER DER FIRMEN UND DEREN BEVOLLMÄCHTIGTE VERTRETER....………..………..8

2.1.1 Rechtsvertreter der Firma………..…………....8

2.1.2 Dienstbeauftragter………....……….….9

2.1.3 Technischer Berater für Geräte und Anlagen………..………..9

2.2 FIRMEN IM BEREICH SCHIFFAHRT ………..……….….….10

2.2.1 Verantwortlicher im Bereich Schiffahrt………...……….……..……..10

2.3 ARBEITGEBER IN DER STAATSVERWATUNG………..………...11

2.3.1 Arbeitgeber einer öffentlichen Verwaltung im Staatsdienst….………11

2.4 VERMITTLER….………..…………...12

2.4.1 Anleitung zur Firmendatenverarbeitung für Firmenvertreter………..…….………..12

2.4.2 Anleitung zur Datenverarbeitung von Nicht-INAIL-Versicherten…………..……….………14

2.5 BÜRGER MIT BESONDERER ZUGANGSBERECHTIGUNG.……..……….…………....17

2.5.1 Anleitung zur Datenverarbeitung von Nicht-INAIL- Versicherten…..……….………...18

3 WELCHE ÜBERPRÜFUNGSANTRÄGE KÖNNEN IN CIVA EINGEREICHT WERDEN…………..……..…..……....22

3.1 SEKTOR: LASTENAUFZÜGE UND BAUSTELLENFÖRDERBÄNDER..………...………..…….…..22

3.2 SEKTOR: HEBEMITTEL…….………..……….………..………..22

3.3 SEKTOR: DRUCKGERÄTE UND DRUCKBEHÄLTER ………..…………22

3.4 SEKTOR: HEIZUNGSANLAGEN……….……22

3.5 SEKTOR: ERDUNGSANLAGEN UND BLITZABLEITER..………...22

3.6 ALLGEMEINE ANTRÄGE FÜR ALLE SEKTOREN.……….…….……….22

4 WIE EIN IMMARIKULIERUNGSANTRAG EINZUREICHEN IST……..………..…..24

4.1 WÄHLEN SIE DEN SEKTOR, DIE DIENSTLEISTUNG UND DAS GERÄT..………..………….24

4.2 WELCHE INFORMATIONEN SIND BEI DER IMMATRIKULIERUNG ANZUGEBEN………..…………..26

4.2.1 Abschnitt beizulegender Dokumente..……….……….26

4.2.2 Abschnitt Besitzer………..….28

4.2.3 Hersteller………..………….29

4.2.4 Installateur ……….……….30

4.2.5 Standort des Gerätes………..……….……….30

4.2.6 Technische Daten des Gerätes………..………..…………..30

4.2.7 Die Einreichung des Antrages………..………..………31

4.2.8 Die Eingangsbestätigung des Antrages………...………32

4.3 DIE VERWALTUNG DER INAIL- AKTE……….………..…….33

4.4 ABRUFEN DER MATRIKELNUMMER……..……….34

5 WIE EIN ANTRAG UM DIE ERSTE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG EINZUREICHEN IST………37

5.1 WÄHLEN SIE DEN SEKTOR, DIE DIENSTLEITUNG UND DAS GERÄT..………..……..37

5.2 DIE SUCHE DER MATRIKELNUMMER DES GERÄTES.………..………..………….………..…….37 5.3 WELCHE INFORMATIONEN SIND IM ANTRAG UM DIE ERSTE

(3)

3

PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG ANZUGEBEN………..…38

5.3.1 Die Wahl des bevollmächtigten technischen Prüfers…………..………39

5.3.2 Informationen zur Mehrwertsteuereingabe………..……….……….39

5.3.3 Rechnungsadresse………..………..……….42

5.3.4 Adresse des Rechnungsabsenders………..……….………43

5.3.5 Die Eingangsbestätigung des Antrages……….…………..………44

5.4 DIE VERWALTUNG DER INAIL-AKTE..………..……….……….45

6 WIE EIN ANTRAG UM DIE ÜBERPRÜFUNG EINER ERDUNGS-UND BLITZABLEITUNGSANLAGE EINZUREICHEN IST………..……….47

6.1 WAHL DES SEKTORS, DER DIENSTLEISTUNG UND DES GERÄTES……….47

6.2 DIE SEITE FÜR DIE DATENEINGABE..………..……….47

6.2.1 Der Abschnitt Information zur Bezahlung………..………49

6.3 MELDUNG DER AN EINER ERDUNGSANLAGE ANGESCHLOSSENEN BLITZABLEITUNGSANLAGE..…………53

6.3.1 Einreichung der Meldung am selben Tag……….…………..53

6.3.2 Die Abschnitte, welche blockiert sind……….………53

6.4 DIE VERWALTUNG DER INAIL-AKTE……….………….……54

6.4.1 Die Suche der Matrikelnummer und der Eingangsbestätigung des Antrages………..……….55

6.4.2 Liste der Verwaltungsakte in Erwartung der Stichprobenkontrollen………..……..….………55

7 WIE EINE PROJEKTGENEHMIGUNG UND ÜBERPRÜFUNG EINER HEIZUNGSANLAGE EINZUREICHEN IST………..56

7.1 ANTRAG UM DIE PROJEKTGENEHMIGUNG (DM 01-12-75)……….……..…….56

7.2 DIE SEITE DER DATENEINGABE………..……….56

7.2.1 Bestandteile der Anlage………….……….……….………….59

7.2.2 Eingangsbestätigung des Antrages und Suche der Matrikelnummer………..……….………….61

7.2.3 Iter / Verwaltungsablauf des Antrages……….………..61

7.3 ERSTE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG EINER HEIZUNGSANLAGE (DM 01-12-75)…….……….………62

7.4 DIE SEITE DER DATENEINGABE.………..……63

7.4.1 Eingangsbestätigung des Antrages und Suche der Matrikelnummer der Überlaufgefässe………...63

7.4.2 Iter / Verwaltungsablauf des Antrages……….…..64

7.5 ERSTE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG EINER HEIZUNGSANLAGE….………..………..64

8 WIE DIE ANTRÄGE UM ÜBERPRÜFUNG IM SEKTOR DRUCKGERÄTE EINZUREICHEN SIND………....……….65

8.1 ÜBERPRÜFUNG DER INBETRIEBNAHME..……….………65

8.1.1 Informationen für die Einreichung des Antrages…………..……….………..…65

8.1.2 Der Kontrollalgorithmus zur Feststellung der auszuschliessenden Dienstleistung…….………...69

8.1.3 Iter / Verwaltungsablauf des Antrages………..……….……..………….69

8.2 MELDUNG DER INBETRIEBNAHME UND ÜBERPRÜFUNG (DOPPELANTRAG)………..…………70

8.3 MELDUNG DER INBETRIEBNAHME……….……….……….…….70

8.3.1 Informationen für die Einreichung des Antrages……….……….…………71

8.4 MELDUNG DER INBETRIEBNAHME GEMÄSS ART.5 DM 329/04,ABSATZ B,C,D…..………..……….…….71

8.4.1 Informationen für die Einreichung des Antrages……….….………72

8.5 ERSTE PERIODISCHE ÜBERPRÜFUNG..………..………….………..72

8.5.1 Die Einreichung des Antrages für das Gerät „pacco bombola“……..……….72

8.5.2 Der Kontrollalgorithmus zur Feststellung der auszuschliessenden Dienstleistung……..………..74

9 WIE EIN ANTRAG UM ZERTIFIZIERUNG EINER AUTOHEBEBÜHNE EINZUREICHEN IST……..………75

(4)

4

9.1.1 Informationen für die Einreichung des Antrages……….……….……75

9.1.2 Iter / Verwaltungsablauf des Antrages……….………..………75

10 WIE EIN ANTRAG UM ZERFITIZIERUNG EINES PROTOTYPEN EINZUREICHEN IST………77

10.1.1 Informationen für die Einreichung des Antrages………..……….………77

10.1.2 Iter / Verwaltungsablauf des Antrages………..……….……….77

11 WIE EINE ANFRAGE UM VERSCHIEDENE DOKUMENTE EINZUREICHEN IST……….79

11.1.1 Informationen für die Einreichung des Antrages…………..……….…...80

11.1.2 Iter / Verwaltungsablauf des Antrages………..…………..………...80

12 WIE EIN ANTRAG UM DIENSTLEISTUNGEN FÜR HEBEMITTEL OHNE CE-ZERTIFIZIERUNG EINZUREICHEN IST………..………....81

12.1.1 Informationen für die Einreichung der Anträge……..………..……….82

12.1.2 Iter / Verwaltungsablauf des Antrages………..………..82

13 WIE EIN ANTRAG UM DIENSTLEISTUNG VON DEN MIT DEM INAIL KONVENTIONIERTEN INSTITUTIONEN EINZUREICHEN IST………83

13.1.1 Informationen für die Einreichung der Anträge………..………83

14 WIE EIN ANTRAG UM BESITZUMSCHREIBUNG BEI ANKAUF DER ANLAGE/DES GERÄTES EINZUREICHEN IST………..………84

14.1.1 Informationen für die Einreichung der Anträge………..………..………….85

14.1.2 Iter/Verwaltungsablauf des Antrages……..………..………..………...85

15 WIE EIN ANTRAG UM BESITZUMSCHREIBUNG BEI VERKAUF EINER ANLAGE/EINES GERÄTES EINZUREICHEN IST………..………87

15.1.1 Informationen für die Einreichung der Anträge……..………88

15.1.2 Iter / Verwaltungsablauf des Antrages………..………..88

16 WIE EINE SUCHANFRAGE NACH GERÄTEN / VERWALTUNGSAKTEN ZU ERSTELLEN IST………..……….89

16.1.1 Informationen für die Einreichung der Suchanfragen………..……….….91

16.1.2 Iter / Verwaltungsablauf der Suchanfrage………..………..92

17 DER BEREICH MITTEILUNGEN..………...………..………94

17.1 LISTE DER MITTEILUNGEN..……….………94

17.2 NEUE MITTEILUNG.……….……….95

18 DIE AUFFORDERUNG ERGÄNZENDE DOKUMENTE EINZUREICHEN ……….96

19 DER BEREICH ZAHLUNGEN……….………..98

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5

19.1 WIE EINE ZAHLUNG MIT PAGOPA DURCHZUFÜHREN IST……….98

19.1.1 Online - Zahlung über die INAIL- Internet-Seite………..………..………....99

19.1.2 Zahlung über einen Kassen- oder Online-Schalter…..……….……….…99

19.2 WIE DIE ZAHLUNGSBESTÄTIGUNG EINES ZUGUNSTEN DES INAIL BEZAHLTEN, IN CIVA NICHT AUFSCHEINENDEN BETRAGES AUSGESTELLT WERDEN KANN…….………..…...99

19.2.1 Welche Informationen sind einzugeben..……….………...100

20 DIE NOCH NICHT ABGESCHLOSSENEN VERWALTUNGSAKTE………..………..102

21 ANHANG……….………103

21.1 DIE LISTE DER TECHNISCHEN MERKMALE, WELCHE IM ABSCHNITT “TECHNISCHER DETAIL“ DER VERSCHIEDENEN GERÄTE EINZUGEBEN SIND….……….……..………..….………103

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6 1 Einleitung

1.1 Anleitung für den Zugang zu den Zertifizierungs - und Überprüfungsdiensten 1.1.1 INAIL - Internet - Seite

Als erstes ist die Verbindung mit der institutionellen INAIL- Internet- Seite www.inail.it herzustellen.

Auf diesem Internet-Portal ist die Funktion „ACCEDI AI SERVIZI ONLINE“ zu wählen, um zu den vom INAIL on-line angebotenen Dienstleistungen zu gelangen.

Bild 1 1.1.2 Login

Auf der folgenden Seite sind die Zugangsdaten einzugeben: Name des Anwenders Nome utente(oder die Steuernummer der natürlichen Person) und das Passwort. Password

Bild 2

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7 1.1.3 My Home

Nach Bestätigung der eingegebenen Daten, öffnet die nach Themen geordnete Seite „My Home“ mit der Liste der INAIL-On-Line – Dienstleistungen, welche der Anwender mit Zugangsberechtigung einsehen kann.

Bild 3

Um in das Computerprogramm einzusteigen wählt man das Stichwort „Zertifizierung und Überprüfung“ Certificazione e Verifica und dann das Stichwort „CIVA“.

Bild 4

(8)

8 2 Personen mit Zugangsberechtigung zu den CIVA - Diensten

Die Dienstleistungen Zertifizierung und Überprüfung sind für folgende Anwendergruppen zugänglich:

 Rechtsvertreter der Firmen und deren bevollmächtigte Vertreter der Sektoren Industrie, Handwerk, Dienstleistungen und Öffentliche Verwaltungen, Versicherungsnehmer mit einer besonderen Versicherungsposition (INAIL-IASPA-Polizzen)

 Firmeninhaber im Sektor Schifffahrt

 Arbeitgebervertreter und ihre Bevollmächtigten

 Arbeitgeber einer öffentlichen Verwaltung und ihre Vertreter

 Anwender mit besonderer Zugangsberechtigung 2.1 Rechtsvertreter der Firmen und ihre Vertreter

Die Arbeitgeber des Sektors Industrie, Handwerk und Dienstleistungen haben Zugangsrecht zum Computerprogramm CIVA mit den Zugangsdaten, welche sie bereits besitzen und für den Zugang zu anderen INAIL-Diensten vorgesehen sind.

Die bevollmächtigten Anwender-Profile sind:

 Rechtsvertreter der Firma

 Dienstbeauftragter

 Technische Berater für Geräte und Anlagen (neues Anwender-Profil)

Die neue Gruppe „Consulenti per le attrezzature e impianti“ wird vom Rechtsvertreter der Firma, oder vom Verwalter der On-line-Anwender bevollmächtigt im Computerprogramm CIVA zu arbeiten.

2.1.1 Rechtsvertreter der Firma

Der Rechtsvertreter der Firmen mit Zugangsberechtigung zu den On-Line-Diensten muss zuallererst das Anwender-Profil Rechtsvertreter der Firma Rappresentante legale dell’azienda und die Firma wählen, für die er arbeiten will. Alle im Computerprogramm CIVA eingegebenen erwaltungsakte und Maßnahmen werden

sich auf die ausgewählte Firma beziehen.

Bild 5

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9 2.1.2 Dienstbeauftragter

Auch der Dienstbeauftragte muss beim Zugang zu den Diensten des Computerprogramms CIVA zuallererst das Anwender- Profil Dienstbeauftragter Delegato ai servizi und die Firma Codice Ditta wählen, für welche er arbeiten will. Alle eingegebenen Verwaltungsakte und Maßnahmen werden sich auf die ausgewählte Firma beziehen.

Bild 6

2.1.3 Technischer Berater für Geräte und Anlagen

Der technische Berater für Geräte und Anlagen muss beim Zugang zu den On-Line-Diensten zuallererst das Anwender-Profil „Technischer Berater für Geräte und Anlagen“ consulente per le attrezzature e impianti und die Firma (Vater-Anwender) wählen, für welche er arbeiten will. Alle eingegebenen Verwaltungsakte und Maßnahmen im CIVA werden sich auf die ausgewählte Firma beziehen.

Wie bereits erwähnt, kann diesem neuen Anwender-Profil die Zugangsberechtignung vom Rechtsvertreter der Firma, oder vom Verwalter der On-Line-Anwender der Firma, vorschriftsgemäß erteilt werden.

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10

Bild 7

2.2 Firmen im Sektor Schifffahrt

Die Arbeitgeber im Sektor Schifffahrt, Inhaber einer P.A.N. – Schifffahrtsversicherungsposition und ihre Vertreter können mit ihren INAIL-Zugangsdaten, welche sie bereits besitzen, in das CIVA- Computerprogramm, wie in alle telematisch verfügbaren INAIL-Dienste, einsteigen.

Im Sektor Schifffahrt hat der Firmeninhaber die CIVA- Zugangsberechtigung.

2.2.1 Der Firmeninhaber im Sektor Schifffahrt

Der Firmeninhaber im Sektor Schifffahrt Comandanti del settore navigazione muss beim Zugang zu den Online- Diensten zuerst das Anwenderprofil (Firmeninhaber im Sektor Schifffahrt ) und die Firma (Vater-Anwender) wählen, für welche er arbeiten will.

Alle im Computerprogramm CIVA eingegebenen Verwaltungsakte und Maßnahmen werden sich auf die ausgewählte Firma beziehen.

Bild 8

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11 2.3 Arbeitgeber einer öffentlichen Verwaltung im Staatsdienst

Für die öffentlichen Verwaltungen, welche keine territoriale Versicherungsposition P.A.T. haben,ist das CIVA - Anwenderprofil „Arbeitgeber einer öffentlichen Verwaltung im Staatsdienst“ vorgesehen.

Die Gruppe der „Öffentliche Verwaltung im Staatsdienst“ genannten Anwender-Profile sind, um verwaltungstechnisch den verschiedenen Organisationen zu entsprechen, für folgende drei Anwender-Kategorien vorgesehen:

eine erste obligatorische, genannt „Verantwortlicher Generalverwalter der Anwender- Profile/Öffentlicher Verwaltungen im Staatsdienst“, wird vom INAIL dem verwaltungstechnisch Verantwortlichen für die Daten-Eingabe-Änderung und- Löschung der Verwaltung und der Personaldaten der Verantwortlichen Leiter zugeteilt;

eine zweite fakultative, genannt „Verantwortlicher Bereichsverwalter öffentlicher Verwaltungen im Staatsdienst“, kann vom Generalverwalter ernannt werden, um die Arbeitgeber der Bereichsverwaltungen territorial zu verwalten;

eine dritte obligatorische, genannt „Arbeitgeber öffentlicher Verwaltung im Staatsdienst“, welcher zum Verantwortlichen für die Verwaltung der CIVA - Akten bestimmt wird.

Die erste und zweite Anwender-Kategorie in komplexen Verwaltungsstrukturen dienen der Schaffung der 3. Kategorie der Anwenderprofile (Arbeitgeber), welche allein ermächtigt ist, die CIVA - Akten zu verwalten.

Jede der drei Anwender- Kategorien kann einen oder mehrere Vertreter mit Anwenderprofil zur Ausübung der eigenen Funktionen ermächtigen. Besonders der gemäß obengenannter Bestimmung ernannte Arbeitgeber kann diese Ermächtigung einem Vertreter übertragen.

Für die öffentlichen Verwaltungen ohne territoriale Versicherungsposition P.A.T., welche dem Unterrichtsministerium, der Universität und der Forschung (MIUR) angehören, ist in Erwartung der Zuteilung mit dem INAIL zu verwaltender Kompetenzen, die Zusendung der gültigen Vordrucke über eine P.E.C. - Adresse an die zuständige territoriale Gebietseinheit U.O.T. vorgesehen.

Als Alternative dazu können diese Verwaltungen, wie im Abschnitt 2.4 (Firmenvertreter) und 2.5 (Bürger mit besonderer Zugangsberechtigung) beschrieben, Techniker und Berater beauftragen.

2.3.1 Arbeitgeber einer öffentlichen Verwaltung im Staatsdienst

Der Arbeitgeber einer öffentlichen Verwaltung im Staatsdienst Delegato Datore di lavoro di struttura P.A. in gestione conto muss beim Zugang zu den Online-Diensten zuerst die Verwaltung (Vater- Anwender) wählen, für welche er arbeiten will. Alle Verwaltungs - Maßnahmen und - Akte werden im CIVA der gewählten Verwaltung zugeteilt.

(12)

12 Bild 9

2.4 Firmenvertreter

Die mit Vollmacht des Arbeitgebers ermächtigten Firmenvertreter intermediari können die Dienstleistungen des Computerprogramms CIVA für alle Firmen, deren Vollmacht sie haben, in Anspruch nehmen.

Außerdem können sie auch für folgende Arbeitgeber arbeiten:

Arbeitgeber in der Landwirtschaft

Private Arbeitgeber von Arbeitnehmern, die bei anderen Versicherungsträgern, oder privat versichert sind

Kondominiumverwalter Privatpersonen

____________________________________________________________________________

Bild 10

2.4.1 Anleitung zur Firmendatenverarbeitung mit Vollmacht

Den Firmenvertretern steht nach Einstieg in das Computerprogramm CIVA die Liste ihrer gültigen Vollmachten zur Verfügung.

(13)

13 Bild 11

Um für eine bestimmte Firma mit seiner Vollmacht zu arbeiten, kann der Firmenvertreter die Firma direkt aus der Liste wählen, oder im entsprechenden Abschnitt unter dem Suchbegriff

“Firmenkodex“und „Firmen-Bezeichnung-Name“ suchen.

Bild 12

Nach Wahl der Firma gibt das Computersystem die operativen Funktionen frei und erlaubt dem Firmenvertreter für die Firma zu arbeiten.

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14

Bild 13

2.4.2 Anleitung zur Datenverarbeitung von Nicht-INAIL-Versicherten

Den Firmenvertretern steht zusätzlich zum Abschnitt „LISTE DER FIRMEN MIT ERTEILTER VOLLMACHT“ ein weiterer Abschnitt mit der Bezeichnung „BÜRGER OHNE INAIL- VERSICHERUNG“ zur Verfügung (Arbeitgeber in der Landwirtschaft, private Arbeitgeber von Arbeitnehmern, welche bei anderen Versicherungsträgern oder privat versichert sind, Kondominuimverwalter , Privatpersonen), der ihnen ermöglicht, für Firmen ohne gültige Versicherungsposition zu arbeiten.

Bild 14

Der Firmenvertreter muss die Steuernummer der Firma, für welche er arbeitet, im dafür vorgesehenen Feld (siehe obiges Bild), eingeben. Ist der Firmenvertreter bereits ermächtigt, für diese Firma zu arbeiten, erscheint eine Mitteilung “Il soggetto indicato risulta in carico all’utente si può procedere nella gestione delle pratiche”. (Die gewählte Firma steht dem Anwender zur Datenverarbeitung zur Verfügung, der Verwaltungsakt kann bearbeitet werden).

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15 Bild 15

Ist der Firmenvertreter nicht ermächtigt für die Firma zu arbeiten, erscheint die Mitteilung, dass er vor der Datenverarbeitung der Firma seine Vollmacht eingeben muss (nur für VerwaltungsMaßnahmen im CIVA).

2.4.2.1 Die Übernahme der Verwaltung der CIVA-Dokumente

Um die Verwaltung der CIVA - Dokumente einer Firma zu übernehmen, muss der Anwender sein Anwenderprofil wählen, im Falle des Firmenvertreters ist dies immer „Bevollmächtigter Vertreter“.

Dabei muss die Art der Vollmacht nicht erklärt werden, da sie mit anderen Vollmachten immer

„kompatibel“ ist.

Eine kompatible Vollmacht setzt im Gegensatz zu einer „exklusiven“ voraus, dass eventuell im CIVA- Computerprogramm vorhandene Vollmachten für die betreffende Firma gültig bleiben, während die

„exklusive“ alle Vollmachten für die Firma, außer der für den neuen Anwender , widerruft.

______________________________________________________________________________

Bild 16

Nach der Wahl des Anwenderprofils auf „weiter“ klicken. Es öffnet sich die Box mit der Verantwortungserklärung.

(16)

16 Bild 17

Der Firmenvertreter muss die Verantwortungserklärung bestätigen. Darauf folgt die Mitteilung : „Die Firmenvollmacht ist erteilt, die Verwaltung der Dokumente kann erfolgen“.

Bild 18

(17)

17 2.4.2.2 Personaldaten der NICHT-INAIL-VERSICHERTEN

Wenn ein Antragsteller eine neue CIVA- Dienstleistung beantragt, müssen seine Personaldaten immer im Abschnitt Personaldaten eingetragen werden. In der Regel werden diese Daten aus dem Inail-Datenarchiv der „Vereinheitlichten Personaldaten“ in den entsprechenden Abschnitt übertragen, ohne dass der Anwender etwas tun muss.

Hat das Inail für einige Nicht-INAIL-Versicherte keine Personaldaten, wird die Eingabe dieser Daten vom Firmenvertreter verlangt.

2.5 Bürger mit besonderer Zugangsberechtigung

Die CIVA-Dienstleistungen stehen ausschliesslich folgenden Anwendern mit dem Anwenderprofil

„Bürger mit besonderer Zugangsberechtigung“, zur Verfügung :

 Arbeitgeber in der Landwirtschaft

 Privater Arbeitgeber von Arbeitnehmern, welche bei anderen Versicherungsträgern, oder privat versichert sind

 Kondominiumverwalter

 Hersteller und Installateure von Heizungsanlagen

 Privatpersonen

Für den On-Line-Zugang zu den CIVA - Dienstleistungen müssen die obengenannten Anwender unbedingt die Zugangsdaten der Anwender mit besonderer Zugangsberechtigung haben, welche man wie folgt erhalten kann:

 Mit Zugangsdaten SPID, CNS (Dienstleistungsausweis für den nationalen Gesundheitsdienst ), oder mit INPS- PIN-Kodex.

 Im Computerprogramm CIVA beantragen Sie die Zugangsdaten für Anwender mit besonderer Zugangsberechtigung unter folgenden Suchbegriffen: Home>Accedi ai servizi online>Registrazione>Utente con credenziali dispositive. Mit dem hier abrufbaren Vordruck und beidseitiger Fotokopie des gültigen Personalausweises, beantragen Sie die Zugangsdaten als Anwender mit besonderer Zugangsberechtigung. Das INAIL sendet Ihnen nach Überprüfung Ihrer Anfrage Ihre Zugangsdaten mittels SMS und E-Mail/PEC.

 Der Antrag um die Zugangsdaten für Anwender mit besonderer Zugangsberechtigung, auf dem auf der Homepage veröffentlichten Vordruck mit beidseitiger Fotokopie des gültigen Personalausweises kann bei den INAIL- Verwaltungssitzen eingereicht werden. Der Vordruck für diesen Antrag ist on-line unter „Home>Atti e Documenti>Moduli e modelli>Altri moduli>Abilitazione ai servizi online“ abrufbar.

Für den dieser Gruppe reservierten Zugang ist beim Einloggen die Steuernummer und das Passwort zu digitieren; dann ist das Anwenderprofil „Anwender mit besonderer Zugangsberechtigung“ zu wählen.

______________________________________________________________________________

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18 Bild 19

2.5.1 Anleitung zur Datenverarbeitung von Nicht-INAIL-Versicherten

Der Bürger mit besonderer Zugangsberechtigung, welcher sich in das Computerprogramm CIVA einloggt, findet einen Abschnitt „Nicht-INAIL-Versicherte“, in welchem er für Personen ohne gültige Versicherungsposition arbeiten kann (Arbeitgeber in der Landwirtschaft,

privater Arbeitgeber von Arbeitnehmern, welche bei anderen Versicherungsträgern oder privat versichert sind, Kondominiumverwalter, Herteller und Installateure von Heizungsanlagen, Privatpersonen).

Bild 20

Der Bürger mit besonderer Zugangsberechtigung, welcher für einen Nicht-INAIL-Versicherten arbeiten will, muss die Steuernummer in das dafür vorgesehene Feld (obiges Bild) eingeben.

Ist der Bürger bereits ermächtigt für den Nicht-INAIL-Versicherten zu arbeiten erscheint die Mitteilung „Der angegebene Nicht-Versicherte steht dem Anwender zur Datenverarbeitung zur Verfügung, der Verwaltungsakt kann bearbeitet werden“.

______________________________________________________________________________

(19)

19 Bild 21

Ist der Bürger nicht berechtigt für den Nicht-INAIL-Versicherten zu arbeiten, erscheint die Mitteilung, dass er vor der Datenverarbeitung der Firma, nur für die VerwaltungsMaßnahmen im CIVA, seine Vollmacht eingeben muss.

2.5.1.1 Die Übernahme der Verwaltung der CIVA-Dokumente

Um die Verwaltung der CIVA-Dokumente einer Firma zu übernehmen, muss der Anwender sein Anwenderprofil wählen. Im Falle des Bürges mit besonderer Zugangsberechtigung ist aus folgenden Anwenderprofilen auszuwählen:

 Rechtsvertreter der Firma ohne INAIL- Versicherungsposition (Arbeitgeber in der Landwirtschaft, oder private Arbeitgeber von Arbeitnehmern anderer Versicherungsträger, oder privat Versicherte)

 Eigentümer

 Kondominiumverwalter

 Bevollmächtigter- bevollmächtigt von den Personen vor Einführung der CIVA –Verwaltung

 Hersteller und Installateur von Heizungsanlagen

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20 Bild 22

Nach Wahl des Anwenderprofils, ist für alle Anwenderprofile außer dem Bevollmächtigten , den Hersteller und Installateur von Heizungsanlagen, die Art der Vollmacht, die „kompatibel“, oder

„exklusiv“ sein kann, zu wählen. Die Übernahme der Verwaltung der CIVA-Dokumente mit

„kompatibler Vollmacht“ bedeutet, dass eventuell bereits registrierte Vollmachten für die betreffende Firma gültig bleiben, während eine „exklusive Vollmacht“ alle Vollmachten für die Firma, außer der für den neuen Anwender, widerruft.

Für den Anwender „Bevollmächtigter“ und „Hersteller/Installateur“ ist die Übernahme der Verwaltung der CIVA-Dokumente immer eine mit „kompatibler Vollmacht“ und daher wird die entsprechende combo-box nicht angezeigt.

Bild 23

(21)

21 Um die Verwaltungsakte des gewählten Anwenderprofils zu bearbeiten, muss der Bürger

die Verantwortungserklärung bestätigen.

Bild 24

Darauf folgt die Mittelung: „Die Firmenvollmacht ist erteilt, die Verwaltung der Dokumente kann erfolgen“.

Bild 25

2.5.1.2 Personaldaten der NICHT-INAIL-VERSICHERTEN

Bei Beantragung einer CIVA – Dienstleistung muss der Antragsteller immer den Abschnitt Personaldaten ausfüllen.In der Regel werden diese Daten aus dem INAIL-Datenarchiv der

„Vereinheitlichten Personaldaten“ in den entsprechenden Abschnit übertragen, ohne dass der Anwender etwas tun muss.Hat das Inail für einige Nicht-Inail-Versicherte keine Personaldaten, wird die Eingabe dieser Daten vom Bürger mit besonderer Zugangsberechtigung verlangt.

______________________________________________________________________________I

(22)

22 3 Welche Überprüfungsanträge könnnen im CIVA eingereicht werden

Die Überprüfungsanträge, welche im CIVA eingereicht werden können, werden im Folgenden beschrieben. Für alle Dienstleistungen, welche nicht in dieser Liste angeführt sind, muss der Anwender über eine Pec- Adresse einen eigenen Antrag an die zuständige Territoriale Gebietseinheit / U.O.T. senden.

3.1 Sektor : Lastenaufzüge und Baustellenförderbänder

Für diesen Sektor können folgende Überprüfungsanträge eingereicht werden:

 Immatrikulierung

 Erste periodische Überprüfung 3.2 Hebemittel

Für diesen Sektor können folgende Überprüfungsanträge eingereicht werden:

 Immatrikulierung

 Erste periodische Überprüfung

 Zertifizierung einer Autohebebühne

 Zertifizierung eines Prototypen einer Autohebebühne

 Dienstleistungen für Maschinen ohne CE-Konformitätserklärung o Kollaudierung zur Überprüfung der Zulassung

o Kollaudierung zur Überprüfung der Zulassung mit Genehmigung des einzelnen Projektes.

3.3 Sektor: Druck-Geräte-und-Anlagen

Für diesen Sektor können folgende Überprüfungsanträge eingereicht werden:

 Überprüfung der Inbetriebnahme

 Meldung der Inbetriebnahme und Überprüfung (Doppelantrag)

 Meldung der Inbetriebnahme

 Meldung der Inbetriebnahme gemäß Art. 5, M.D. 329/04, Absatz b,c,d

 Erste periodische Überprüfung

3.4 Sektor: Heizungsanlagen

Für diesen Sektor können folgende Überprüfungsanträge eingereicht werden:

 Projektgenehmigung (M.D.1.12.75)

 Überprüfung der ersten Heizungsanlage (M.D.1.12-75)

 Erste periodische Überprüfung

3.5 Sektor: Erdungs- und Blitzableitungs-Anlage

Für diesen Sektor können folgende Überprüfungsanträge eingereicht werden:

 Meldung der Erdungsanlagen

 Meldung der Blitzableitungsanlagen

3.6 Allgemeine Anfragen für alle Sektoren

Außer den angeführten Anträgen um Überprüfung, kann der Anwender folgende allgemeine für alle Sektoren gültigen Anträge einreichen :

(23)

23

 Anfrage verschiedener Dokumente (mit Ausnahme des Sektors Druck-Geräte-und-Anlagen)

 Besitzumschreibung bei Ankauf der Anlage/des Gerätes

 Besitzumschreibung bei Verkauf der Anlage/des Gerätes

(24)

24 4 Wie ein Immatrikulierungsantrag einzureichen ist

4.1 Wahl des Sektors, der Dienstleistung und des Gerätes

Um Geräte des Sektors Lastenaufzüge und Baustellenförderbänder und Hebemittel zu immatrikulieren muss man zuerst den Sektor wählen. In der sich öffnenden Liste wählt man den Suchbegriff „Immatrikulierung“.

Bild 26

Auf dieser Seite erscheinen zwei Abschnitte: „Neue Dienstleistung“ und „Eingereichte Dienstleistungsanträge“.Wählt man diesen zweiten Abschnitt sieht man die bereits eingereichten Dienstleistungsanträge dieses Sektors und die gewählte Dienstleistung. Wählt der Anwender „Neue Dienstleistung“ kann er einen neuen Antrag um Immatrikulierung einreichen.

Bild 27

(25)

25 Wählt man „neue Dienstleistung“, öffnet die Liste der Geräte für welche der Immatrikulierungsantrag eingereicht werden kann.

Bild 28

Ein(e) Anlage/Gerät auswählen und „weiter“ wählen.

Bild 29

Es öffnet die Seite für die Eingabe des Immatrikulierungsantrages.

(26)

26 Bild 30

4.2 Welche Informationen sind bei der Immatrikulierung anzugeben

Vor der Einreichung eines Immatrikulierungsantrages sind in den entsprechenden Abschnitten mehrere Informationen anzugeben:

 Beizulegende Dokumente

 Besitzer

 Hersteller

 Installateur

 Standort des Gerätes

 Technische Daten des Gerätes

4.2.1 Abschnitt der beizulegenden Dokumente

Alle im CIVA eingereichten Verwaltungsakte müssen verpflichtend mit einigen besonderen Beilagen versehen sein.

Bild 31

Die Liste der erforderlichen Dokumente ist unter dem Suchbegriff „Beizulegende Dokumente“abrufbar.

(27)

27 Bild 32

4.2.1.1 Wie die Dokumente beizulegen sind

Es können mehrere Dokumente in PDF- oder P7M-Version (Datei mit digitaler Unterschrift), zu je maximal 5MB, beigelegt werden.

Um ein Dokument beizulegen muss man die PDF-oder P7M - Version aus „Wähle die Datei“ auswählen.

Bild 33

Danach die Taste „Dokument beilegen“ drücken.

Bild 34

(28)

28 Bis zur Einsendung eines Immatrikulierungsantrages kann eine Datei aus der Liste der beizulegenden Dokumente gelöscht werden.

Bild 35

4.2.2 Abschnitt Besitzer

Ist der Anwender bereits im INAIL-Datenarchiv registriert, erscheinen im Abschnitt Besitzer automatisch die registrierten Daten; ist der Anwender nicht registriert, muss er diese Daten selbst eingeben.

In jedem Falle sind die obligatorischen Angaben der Pec- Adresse und der Telefonnummer einzugeben.

ACHTUNG: ganz besonders wichtig ist die Eingabe der Pec-Adresse, da diese ein wesentlicher Bestandteil der Daten für die Verwaltung der CIVA-Akte ist, denn alle wesentlichen Mitteilungen bezüglich der wichtigsten VerwaltungsMaßnahmen einer CIVA-Akte (Zuteilung einer Matrikelnummer, Anfrage ergänzender Dokumente, Zuweisung des Technikers, usw..), werden an die angegebene Adresse gesandt.

Daher muss die PEC-Adresse die vom Anwender gewünschte Adresse für die Mitteilungen über den Verwaltungsablauf der CIVA-Akte sein; Außerdem ist es sehr wichtig, sich zu vergewissern, dass die registrierte PEC-Adresse und die Daten des mit dem Verwaltungsakt Beauftragten korrekt sind und im Falle einer Änderung die neuen Adressen schnellstens der zuständigen Territorialen Gebietseinheit / U.O.T. mitgeteilt werden.

(29)

29 Bild 36

4.2.3 Hersteller

In diesem Abschnitt, welcher für einige bestimmte Dienstleistungen nicht vorgesehen ist, sind die Daten des Herstellers des Gerätes einzugeben.

Befindet sich der rechtliche Sitz des Betriebes in Italien, reicht die Eingabe der Steuernummer / Mehrwertsteuernummer aus, um automatisch alle angeforderten Informationen zu erhalten (das Computerprogramm entnimmt diese Daten dem lNAIL- Datenarchiv).

Nur wenn die Steuernummer im INAIL-Datenarchiv fehlt, müssen die erforderlichen Daten händisch eingegeben werden.

Bild 37

Befindet sich der rechtliche Sitz der Firma im Ausland, sind nur das Land und der/die Firmen- Name/Bezeichnung einzugeben.

(30)

30 Bild 38

4.2.4 Installateur

Im Abschnitt für den Installateur, welcher für einige besondere Dienstleistungen nicht vorgesehen ist, sind dieselben Daten wie für den Hersteller einzugeben, daher ist bei der Dateneingabe in gleicher Weise vorzugehen.

Wichtiger Hinweis: im Allgemeinen sind bei allen Dienstleistungen des Installateurs, wenn dieser für ein bestimmtes Gerät fehlt, die Daten des Besitzers einzugeben.

4.2.5 Standort des Gerätes

In diesem Abschnitt ist die Adresse des Standortes des Gerätes einzugeben, für welches die Immatrikulierung beantragt wird. Mit Eingabe der Standort- Provinz, wird diese Verwaltungsakte der zuständigen territorialen Gebietseinheit / U.O.T. zugeteilt.

Bild 39

4.2.6 Technische Daten des Gerätes

In diesem Abschnitt sind die technischen Daten des Gerätes einzugeben. Die Liste der geforderten technischen Daten für jedes Gerät und jede Dienstleistung befindet sich im Anhang dieses Handbuches.

(31)

31 Bild 40

4.2.7 Die Einreichung des Antrages

Nach Eingabe aller erforderlichen, zu meldenden Daten und deren Kontrolle, ist der Antrag auf der Seite der Antragsstellung mit der Taste „senden“ einzureichen.

Bild 41

Fehlen beim Senden des Antrages obligatorische Daten, öffnet das Computersystem eine Fehlermeldung „ Bei der Datenüberprüfung wurde ein Fehler festgestellt, man bittet um Datenprüfung“.

Bild 42

(32)

32 In diesem Falle wird jedes obligatorische, nicht ausgefüllte Feld rot angezeigt.

Bild 43

Sind die Daten für die Einreichung des Antrages vollständig, sendet das Computersystem die Meldung „Der Antrag wurde mit der Erkennungsnummer ...eingereicht“.

Bild 44

4.2.8 Die Eingangsbestätigung des Antrages

Die Eingangsbestätigung für den eingereichten Antrag kann unter „Sektor/Beantragte Dienstleistung“, im Abschnitt „Eingereichte Dienstleistungsmeldungen“ heruntergeladen werden.

(33)

33 Bild 45

Die Eingangsbestätigung kann auch unter „Suche Anträge“ heruntergeladen werden (erster Suchbegriff im seitlichen CIVA-Menü).

Bild 46

4.3 Die Verwaltung der INAIL- Akte

Der Verwaltungsablauf der Immatrikulierungsanträge sieht folgende Schritte vor:

 Einreichung des Antrages durch den Besitzer (Arbeitgeber)

 Zuweisung der Akte an den Verwaltungsbeamten durch den Direktor der territorialen Gebietseinheit / U.O.T.

 Übernahme der Akte durch den Verwaltungsbeamten

 Überprüfung der eingereichten Dokumente durch den Besitzer/Arbeitgeber (AG):

o Entsprechen die Dokumente der vorgeschriebenen Dokumentation wird dem Antrag die Matrikelnummer zugeteilt; der Verwaltungsablauf der Immatrikulierung ist abgeschlossen, dem Besitzer wird eine E-Mail mit der zugeteilten Matrikelnummer gesandt.

(34)

34 o Entsprechen die Dokumente nicht der vorgeschriebenen Dokumentation, werden ergänzende Dokumente angefordert, die der Besitzer, wie im Folgenden beschrieben, einreichen muss ; der Verwaltungsablauf ist abgeschlossen, wenn die eingereichten Dokumente der vorgeschriebenen Dokumentation entsprechen. Auch in diesem Falle wird dem Besitzer eine E-Mail mit der Aufforderung ergänzende Dokumente einzureichen, gesandt.

Für die Immatrikulierungsanträge ist keine Bezahlung der Dienstleistung geschuldet.

4.4 Abrufen der Matrikelnummer

Um die Matrikelnummer abzurufen muss man über folgende Suchbegriffe die Detailangaben des Verwaltungsaktes öffnen :

Im seitlichen CIVA - Menü „Anträge suchen“ wählen

Auf der Seite „Suche der Dienstleistungsanträge“ mit Taste „Suche“ den Antrag abrufen

Aus der sich öffnenden Suchliste im Abschnitt „Detail“ die gesuchte Akte durch Anklicken des Augen- Symbols wählen.

Bild 47

(35)

35 Die dem Gerät zugeteilte Matrikelnummer kann im Abschnitt „Detailangaben zur Verwaltungsakte“, im Feld „Matrikel“ abgerufen werden.

Bild 48

Die Matrikelnummer kann auch im Abschnitt „Mitteilungen“ unter „Immatrikulierung“ abgerufen werden.

Bild 49

(36)

36 Die Matrikelnummer steht auch auf der herunterladbaren Beilage des E-Mails, mit welcher sie mitgeteilt wird.

Bild 50

Es gibt eine dritte Abrufmöglichkeit der zugeteilten Matrikelnummer:

Unter Detailangaben des Antrages, im Abschnitt „Beilagen“, das Dokument mit dem Suffix

„_ATT_IMM.pdf“ herunterladen.

Bild 51

(37)

37 5 Wie ein Antrag um die erste periodische Überprüfung einzureichen ist

5.1 Wahl des Sektors, der Dienstleistung und des Gerätes

Für die Einreichung eines Antrages um die erste periodische Überprüfung der Geräte/Anlagen der Sektoren Lastenaufzüge und Baustellenförderbänder, Druck- Geräte u.- Behälter, Hebemittel und Heizungsanlagen ist der Sektor und die Dienstleistung „Erste periodische Überprüfung“ unter „Neue Dienstleistung“ zu wählen.

Wie beim Immatrikulierungsantrag wird dann das Gerät gewählt.

Bild 52

5.2 Die Suche der Matrikelnummer des Gerätes

Um eine erste periodische Überprüfung anzufordern, muss man im Besitz der Matrikelnummer des Gerätes/der Anlage sein. Das Computersystem öffnet automatisch die Liste der Matrikelnummern der gewählten Gerätetypen jedes Besitzers.

(38)

38 Bild 53

5.3 Welche Informationen sind im Antrag um die erste periodische Überprüfung anzugeben Auch im Antrag um die erste periodische Überprüfung sind wie beim Dienstleistungsantrag um Immatrikulierung Informationen einzugeben, welche in eigenen Abschnitten aufscheinen:

 Beizulegende Dokumente

 Besitzer

 Hersteller

 Installateur

 Standort des Gerätes

 Technische Daten des Gerätes

Diese Informationen werden vom Computersystem automatisch angezeigt, wenn das Gerät im INAIL-Datenarchiv registriert ist, sonst müssen sie, wie für die Dienstleistung der Immatrikulierung bereits erklärt, eingegeben werden.

Werden diese Informationen vom Computersystem automatisch angezeigt, sind die Abschnitte für den Besitzer (mit Ausnahme der Felder Pec und Telefon),den Hersteller und die technischen Daten nicht abänderbar, während die angegebenen Daten in anderen Abschnitten geändert werden können.

Für den Antrag um die erste periodische Überprüfung müssen auch folgende Abschnitte ausgefüllt werden:

 Wahl des bevollmächtigten technischen Prüfers

 Informationen zur Eingabe der Mehrwertsteuernummer

 Rechnungsadresse

 Adresse des Rechnungsabsenders

(39)

39 5.3.1 Die Wahl des bevollmächtigten technischen Prüfers

Mit der Durchführung der ersten periodischen Überprüfung kann das INAIL einen bevollmächtigten technischen Prüfer beauftragen; daher ist der Anwender verpflichtet, einen technischen Prüfer seiner Wahl anzugeben.

INAIL – Handbuch für den Anwender - CIVA- Zertifizierung und Überprüfung von Anlagen und Geräten – Internetzugang Seite 36 von 137

Bild 54

Im Computerprogramm CIVA wird je nach Standort-Provinz des Gerätes die Liste der bevollmächtigten technischen Prüfer für die entsprechende Geräte-Gruppe und -Untergruppe automatisch angezeigt. Der Anwender muss einen einzigen technischen Prüfer auswählen.

Bild 55

Sind in der Standortprovinz des Gerätes keine bevollmächtigten technischen Prüfer für die betreffende Geräte - Gruppe und - Untergruppe verfügbar, bietet das Computerprogramm CIVA zur Auswahl des bevollmächtigten technischen Prüfers die Liste aller Provinzen an.

5.3.2 Informationen für die Eingabe der Mehrwertsteuer

Die Anträge um die erste periodische Überprüfung sehen die Zahlung des Betrages für die Dienstleistung mit 85% Mehrwertsteuer vor. In diesem Abschnitt ist der Anwender verpflichtet folgende Informationen einzugeben.

(40)

40 Bild 56

Ist der Rechnungsempfänger eine öffentliche Verwaltung sind die IPA- Kennziffer des Amtes und die CIG- Kennziffer für die Ausschreibung öffentlicher Arbeitsaufträge einzugeben.

Bild 57

Ist der Rechnungsempfänger keine öffentliche Verwaltung, ist je nach Art des Rechnungsempfängers seine Empfänger-Kennziffer einzugeben, wenn er im Besitz einer eigenen ist.

(41)

41 Bild 58

Anzugeben ist die Pec – Adresse des Firmenvertreters, wenn der Besitzer keine eigene Empfänger - Kennziffer hat.

Bild 59

Bei ausländischen Firmen ist es ausreichend in der combo-box , unter „Art des Empfängers“ den Suchbegriff „Ausland“ zu wählen.

______________________________________________________________________________________________________

(42)

42 Bild 60

Bei allen Dienstleistungen für die Anwender ist die Angabe der jeweils zu berechnenden Mehrwertsteuer Pflicht.

Wenn die ordentliche Mehrwertsteuer anzuwenden ist, ist in der entsprechenden combo box

„JA“ einzugeben. Bei mehrwertsteuerbefreiten/nicht mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistungen ist „Nein“ einzugeben. In diesem Falle ist die gewählte Mehrwertsteuer mit einer schriftlichen Begründung - PDF-Dokument -, beizulegen.

Bild 61

Für die nicht der öffentlichen Verwaltung angehörenden Anwender muss angegeben werden, ob der Anwender verpflichtet ist die Kostenteilung („split payment“) anzuwenden.

5.3.3 Rechnungsadresse

Im Abschnitt „Rechnungsadresse“ ist es Pflicht die Informationen, welche bei der Ausstellung der Rechnung verwendet werden, anzugeben:

 Der Arbeits – Produktionsstandort (auf diese Firmenbezeichnung wird die Rechnung ausgestellt)

 Adresse an wenn die Rechnung ausgestellt wird

 Pec

 Mehrwertsteuernummer

(43)

43 Bild 62

Das Computersystem öffnet automatisch die Personaldaten des Besitzers, die abgeändert werden können.

Befindet sich der rechtliche Sitz der Firma in Italien, muss der Anwender die vollständige Adresse eingeben, wenn nicht, ist nur das Land anzugeben.

Bild 63

5.3.4 Adresse des Rechnungsabsenders

Die Adresse des Rechnungsabsenders wird bei eventuellen Anfragen um Versendung von Rechnungsunterlagen verwendet, wenn es sich um eine andere Adresse handelt, als im vorhergehenden Abschnitt angegeben.

Wählt der Anwender „NEIN“ in der combo-box „Eine andere Adresse als die Rechnungsadresse wählen? „ ist es nicht nötig, eine zusätzliche Information einzugeben; sonst sind wie im vorherigen Abschnitt angeführt, die verlangten Informationen einzugeben.

(44)

44 Bild 64

5.3.5 Die Eingangsbestätigung des eingereichten Antrages

Die Eingangsbestätigung des eingereichten Antrages kann im Abschnitt „Eingereichte Dienstleistungsanträge“ im Dateneingabebereich heruntergeladen werden.

Bild 65

Die Eingangsbestätigung kann auch unter „ Suche Anträge“, dem ersten Suchbegriff des seitlichen CIVA – Menüs, heruntergeladen werden.

(45)

45 Bild 66

5.4 Die Verwaltung der INAIL – Akte

Der Verwaltungsablauf der Anträge um die erste periodische Überprüfung sieht folgende Schritte vor :

 Einreichung des Antrages durch den Besitzer (Arbeitgeber)

 Zuweisung der Akte an den Verwaltungsbeamten durch den Direktor der territorialen Gebietseinheit/U.O.T.

 Übernahme der Akte durch den Verwaltungsbeamten

 Überprüfung der eingereichten Dokumente durch den Besitzer / Arbeitgeber

o Entsprechen die Dokumente der vorgeschriebenen Dokumentation, wird der Techniker für die Überprüfung des Gerätes zugewiesen .

o Entspricht die Dokumentation nicht der vorgeschriebenen, wird vom Besitzer eine ergänzende Dokumentation verlangt. In diesem Falle wird dem Besitzer eine E-Mail mit den angeforderten ergänzenden Dokumenten zugesandt.

 Zuweisung des Technikers: die Akte kann einem INAIL-Techniker, oder einem vom Anwender bevollmächtigten Techniker, zugewiesen werden. In beiden Fällen wird dem Besitzer die Zuweisung des Technikers mit einer E-Mail mitgeteilt.

 Bei Zuweisung der Akte an den INAIL- Techniker, muss der Termin für die Überprüfung mit einer unter

„Comunicazione“ versandten Mitteilung, wie im Folgenden beschreiben, vereinbart werden.

 Nach abgeschlossener Überprüfung wird ein Protokoll mit dem Überprüfungsergebnis

(positiv/negativ) erstellt. Dies wird dem Besitzer mit einer E-Mail mitgeteilt. Ist die Überprüfung ohne begründete Entschuldigung nicht durchführbar, verlangt das INAIL vom Besitzer eine Spesenvergütung.

 Berechnung der Kosten der Dienstleistung und Ausstellung der Rechnung : nach der Überprüfung werden die Kosten der Dienstleistung berechnet ; in der Folge wird der zu zahlende Betrag festgelegt und die entsprechende Rechnung ausgestellt.

 Im Falle der Bevollmächtigung eines technischen Prüfers verlangt das Institut gemäss Art. Nr. 71 des Legislativdekretes Nr. 81/2008, vom Besitzer für die Datenverarbeitung 15% der Kosten der Dienstleistung; dies wird dem Besitzer mit E-Mail mitgeteilt.

(46)

46 Alle anderen Überprüfungen müssen mit dem angegebenen bevollmächtigten Prüfer vereinbart werden.

(47)

47 6 Wie ein Antrag um Überprüfung einer Erdungs- und - Blitzableitungs- Anlage einzureichen ist 6.1 Wahl des Sektors, der Dienstleistung und des Gerätes

Um einen Antrag um Überprüfung einer Erdungs-und -Blitzableitungs- Anlage einzureichen, wählt man die entsprechenden Suchbegriffe im seitlichen CIVA- Menü, wie bereits bei der oben beschriebenen Wahl der Dienstleistungen.

6.2 Die Seite für die Dateneingabe

Die einzugebenden Daten befinden sich in verschiedenen Abschnitten und sind im Wesentlichen dieselben wie die in den vorangegangenen Kapiteln dargestellten, auf welche wir hiermit verweisen;

die auszufüllenden Abschnitte sind : Beizulegende Dokumente

Bild 67

(48)

48 Installateur

Bild 68

Projektentwickler / Verantwortlicher Techniker und Standort der Anlage

Bild 69

(49)

49 Technische Daten der Anlage (Detailangaben in der entsprechenden Tabelle im Anhang)

Bild 70

6.2.1 Der Abschnitt „Informationen zur Bezahlung“

Die Dienstleistungen des Sektors Erdungsanlagen (Antrag um Überprüfung einer Erdungs-und- Blitzableitungs-Anlage) sehen für die Prüfung der Konformität eine Bezahlung von 30 € vor.

Mit der Inbetriebnahme des Computerprogramms CIVA ist eine Bezahlung vor Einreichen des Antrages um Überprüfung und eine Zahlung über andere Zahlungskanäle als „PagoPa“ nicht mehr vorgesehen.

6.2.1.1 Zahlungsaufforderung

In der combo-box „Vorauszahlung“ ist die Option „NEIN“ vorgegeben ; der Anwender muss den Antrag um Überprüfung einreichen, einige Minuten warten bis das Computersystem die Zahlungsaufforderung (PagoPa) ausgearbeitet hat und den Abschnitt der Detailangaben zur Akte öffnen.

(50)

50 Bild 71

Den Abschnitt „Zahlungen“ öffnen und die Zahlungsaufforderung, wie im nächsten Bild dargestellt, herunterladen.

Bild 72

(51)

51 Bild 73

6.2.1.2 Vorauszahlungen

Bei eventuellen Vorauszahlungen mit Posterlagscheinen , oder mittels Banküberweisung, sind folgende Anweisungen einzuhalten.

Bild 74

In die combo box „Vorauszahlungen“ JA“ eingeben; im Feld „Art der Zahlung“ angeben, mit welcher Zahlungsart sie vorgenommen wurde („Posterlagschein“, oder „Banküberweisung“. Das Zahlungsdatum eingeben.

Bei Zahlung mit Posterlagschein müssen die auf dem Stempel des Posterlagscheins befindlichen Daten VCY, FRAZ1, FRAZ2 und SEZ angegeben werden; bei Banküberweisungen ist CRO/TRN einzutragen.

(52)

52 Bild 75

Bild 76

Zuletzt ist die Zahlungsbestätigung in der combo box „Art des Dokumentes „ unter Beilagen der Dokumente einzugeben, indem der Suchbegriff „Zahlungsbestätigung für 30 € „ gewählt wird.

Bild 77

(53)

53 6.3 Meldung von Erdungsanlagen, welche an einer Blitzableitungsanlage angeschlossen sind Wird die Meldung einer an einer Erdungsanlage angeschlossenen Blitzableitungsanlage eingereicht, können beide Meldungen zusammengelegt und nur 30€ bezahlt werden.

Um diese Begünstigung in Anspruch zu nehmen müssen beide Meldungen am selben Tag eingereicht werden.

6.3.1 Einreichung der Meldungen am selben Tag

Wird die Meldung einer Blitzableitungsanlage eingereicht, öffnet das Computersystem automatisch alle Meldungen von Erdungsanlagen, welche am selben Tag eingereicht wurden. Daher muss um die Begünstigung in Anspruch zu nehmen, zuerst die Meldung der Erdungsanlage, für welche 30€ zu zahlen ist und dann die Meldung der unentgeltlichen Blitzableitungsanlage eingereicht und beide mit der

Aktennummer der ersten Meldung verbunden werden.

Bild 78

6.3.2 Die Abschnitte welche blockiert sind

Da beide Anlagen , um die Begünstigung in Anspruch zu nehmen, sich auf derselben Baustelle befinden müssen, ist der Abschnitt des Standortes blockiert. Wir weisen darauf hin, dass der Anwender bei verschiedenen Standorten für jede Anlage, eine eigene Dienstleistung mit Zahlung von je 30€ anfordern muss.

(54)

54 _________________________________________________________________________________________________________

Bild 79

Teilweise ist auch der Abschnitt der technischen Merkmale der Anlagen blockiert: die Anzahl der Angestellten und der Standort werden von der Meldung der Erdungsanlage übernommen.

Bild 80

6.4 Die Verwaltung der INAIL- Akte

Der Verwaltungsablauf der „Meldung von Erdungs- und – Blitzableitungs – Anlagen“ sieht folgende Schritte vor:

 Einreichung des Aktes durch den Besitzer (Arbeitgeber)

 Zuweisung des Aktes an den Verwaltungsbeamten durch den Direktor der territorialen Gebietseinheit / U.O.T.

 Übernahme der Verwaltung der Akte durch den Verwaltungsbeamten

 Prüfung der vom Besitzer (Arbeitgeber) eingereichten Dokumentation :

o Entspricht die Dokumentation der angeforderten, ist der Verwaltungsablauf der im Folgenden beschriebene ;

o Entspricht die Dokumentation nicht der angeforderten, wird vom Besitzer eine ergänzende Dokumentation verlangt. In diesem Falle wird dem Besitzer eine E-Mail mit der Aufforderung ergänzender Dokumente gesandt.

 Überprüfung der Zahlung: die Akte ist in Erwartung der Zahlung des Besitzers; nach erfolgter Zahlung erhält sie den Status „in Erwartung der Stichprobenentnahme“, eine Matrikelnummer und die Eingangsbestätigung des eingereichten Antrages.

(55)

55 6.4.1 Suche der Matrikelnummer und der Eingangsbestätigung des Antrages

Für die Suche der Matrikelnummer verweisen wir auf die im Kapitel über die Immatrikulierung bereits angeführten Anweisungen.

Dasselbe gilt für die Eingangsbestätigung des eingereichten Antrages welche, wie bereits erwähnt, erst nach Bezahlung der Pauschalgebühr von 30 € abrufbar ist.

6.4.2 Liste der Verwaltungsakte in Erwartung der Stichprobenentnahme

Die gemeldeten Erdungs- und – Blitzableitungs-Anlagen werden von den INAIL – Technikern in Stichprobenkontrollen geprüft.

Wird die Anlage für die Stichprobenkontrolle ausgewählt, wird dies dem Besitzer mit einer E-Mail mitgeteilt.

(56)

56 7 Wie eine Projektgenehmigung und Überprüfung einer Warmwasserheizanlage einzureichen ist 7.1 Antrag um Projektgenehmigung (M.D. 1.12.75)

Um die Genehmigung eines Projektes zu beantragen wählt man im seitlichen CIVA-Menü

„Warmwasserheizanlage/Genehmigung des Projektes“; ausserdem ist in der combo- box

„Anlage“ „Warmwasserheizanlage“ zu wählen.

Bild 81

Ein Antrag um Projektgenehmigung kann sowohl für bereits bestehende Anlagen (Änderungen der Anlage), als auch für neue Anlagen eingereicht werden.

Wird die Meldung für eine bereits bestehende Anlage eingereicht, muss die Matrikelnummer derselben aus der aufscheinenden Liste gewählt werden.

Bei neuen Anlagen ist die Taste „Antrag für neue Anlage eingeben“ anzuklicken.

Bild 82

7.2 Die Seite der Dateneingabe

Die einzugebenden Daten sind in Abschnitte unterteilt und im Wesentlichen dieselben wie die in den vorangegangenen Kapiteln angeführten, auf welche wir verweisen; die auszufüllenden Abschnitte sind:

(57)

57 Beizulegende Dokumente

Bild 83

PEC und Telefon im Abschnitt Besitzer/ Anwender

Bild 84

(58)

58 Projektträger

Bild 85 Standort

Bild 86

Technische Daten der Anlage

Bild 87

(59)

59 Unter technische Daten der Anlage sind nur die Felder „Räume“ und

„Zweckbestimmung“ auszufüllen.

Alle anderen Felder übernehmen ihre Informationen dem Abschnitt „Bestandteile/Baugruppe der Warmwasserheizanlage“, welcher im folgenden Kapitel beschrieben wird.

7.2.1 Bestandteile / Baugruppe der Anlage

Dieser Abschnitt ist unter Dienstleistungsanträge für Warmwasserheizanlagen immer angeführt. Der Anwender muss zuerst die Art der Anlage auswählen : mit offenen oder geschlossenen Überlaufgefässen. Im Falle der Warmwasserheizanlage mit offenen Überlaufgefässen muss wenigstens ein Generator angegeben werden, während bei den Warmwasserheizanlagen mit geschlossenen Überlaufgefässen wenigstens ein Überlaufgefäss und ein Generator anzugeben sind.

_______________________________________________________________________________________________________

Bild 88

7.2.1.1 Dateneingabe für Generatoren

Um die Daten eines neuen Generators einzugeben ist das entsprechende Stichwort in der combo - box „ Bestandteil des Gerätes“ zu wählen.

Bild 89

Für die Projektgenehmigung ist im Abschnitt Bestandteile / Baugruppe der Anlage nur die Eingabe der technischen Daten erforderlich.

(60)

60 Bild 90

7.2.1.2 Dateneingabe für Überlaufgefässe

Um die Daten eines neuen Überlaufgefässes einzugeben, ist in der combo-box „ Bestandteil des Gerätes“ der entsprechende Suchbegriff einzugeben.

Bild 91

Für die Projektgenehmigung ist im Abschnitt der Bestandteile/Baugruppe nur die Eingabe der technischen Daten erforderlich.

(61)

61 Bild 92

7.2.2 Eingangsbestätigung des Antrages und Suche der Matrikelnummer

Für das Herunterladen der Eingangsbestätigung des eingereichten Antrages und der zugeteilten Matrikelnummer (nur im Falle einer neuen Anlage), verweisen wir auf die bereits für die Dienstleistung Immatrikulierung erteilten Anweisungen.

7.2.3 Der Verwaltungsablauf des Antrages

Der Verwaltungsablauf der „Projektgenehmigungen“ für Warmwasserheizanlagen sieht folgende Schritte vor:

 Einreichung des Antrages um Projektgenehmigung durch den Besitzer (Arbeitgeber)

 Zuweisung des Antrages an den Verwaltungsbeamten durch den Direktor der Territorialen Gebietseinheit / U.O.T.

 Übernahme des Antrages durch den Verwaltungsbeamten

 Überprüfung der eingereichten Dokumente durch den Besitzer (Arbeitgeber)

o Entspricht die Dokumentation der vorgeschriebenen, wird der Verwaltungsablauf des Antrages, wie im Folgenden beschrieben, abgewickelt.

o Entspricht die Dokumentation nicht der vorgeschriebenen, wird vom Besitzer eine ergänzende Dokumentation verlangt. In diesem Falle wird dem Besitzer eine E-Mail mit der Aufforderung ergänzende Dokumente einzureichen, gesandt.

 Berechnung des Betrages für die Dienstleistung

 Ausstellung der Zahlungsaufforderung PagoPa; die Zahlungsauforderung wird dem Besitzer mit einer E-Mail gesandt.

 Prüfung der Zahlung: der Antrag ist in Erwartung der Zahlung des Besitzers; erst nach erfolgter Zahlung wird der INAIL- Techniker zugewiesen;

 Die Zuweisung des INAIL- Technikers wird dem Besitzer mit einer E-Mail mitgeteilt; die Prüfung des Projektes erfolgt aufgrund der eingereichten Dokumentation und sieht keinen Gesprächstermin mit dem Besitzer vor.

 Nach erfolgter Projektprüfung wird ein Bewertungsprotokoll mit positivem / negativem Ergebnis ausgestellt; dies wird dem Besitzer mit einer E-Mail mitgeteilt; im Falle einer ergänzenden Bezahlung für die Dienstleistung

(62)

62 wird eine Ausgleichszahlung verlangt: das Bewertungsprotokoll wird dem Besitzer erst nach erfolgter Zahlung zugestellt;

 Vor dem Abschluss des Verwaltungsaktes wird den neuen Anlagen eine Matrikelnummer zugeteilt;

dies wird dem Besitzer mit einer E-Mail mitgeteilt

7.3 Überprüfung der ersten Warmwasserheizanlage (M.D.1.12.1975)

Um einen Antrag um Überprüfung der ersten Warmwasserheizanlage einzureichen ist im seitlichen CIVA-Menü „Warmwasserheizanlage / Überprüfung der ersten Warmwasserheizanlage“ und in der combo-box „Anlage“ „Warmwasserheizanlage“ zu wählen.

Bild 93

Ein Antrag um periodische Überprüfung der ersten Warmwasserheizanlage kann nur an bereits bestehenden Anlagen durchgeführt werden. Daher wählt der Besitzer die Anlage aus der entsprechenden Liste (untenstehendes Bild), oder gibt die Matrikelnummer ein, wenn die Anlage in der Liste fehlt.

Fehlt die Matrikelnummer im INAIL- Datenarchiv wird der Besitzer den Antrag um periodische Überprüfung der ersten Warmwasserheizanlage einreichen, indem er die Taste „Einreichung des Antrages für nicht registrierte Anlagen“ wählt.

_____________________________________________________________________________________________________

(63)

63 Bild 94

7.4 Die Seite der Dateneingabe

Ist die Anlage nicht registriert, müssen alle Daten der Anlage eingegeben werden. Die erforderlichen Daten sind in Abschnitte unterteilt und im Wesentlichen dieselben, wie die in den obengenannten Kapiteln dargestellten, auf welche wir verweisen. Die auszufüllenden Abschnitte sind:

 Beizulegende Dokumente

 Bestandteile/Baugruppen der Anlage (Überlaufgefässe und Generatoren); auf der Seite der Bestandteile/Baugruppen der Anlage befindet sich der Abschnitt des Herstellers, wie im Kapitel über die Einreichung des Antrages um Projektgenehmigung beschrieben.

 Besitzer/Anwender

 Installateur

 Standort der Anlage

 Technische Daten der Anlage

Bei den bereits registrierten Anlagen muss der Anwender für die Generatoren und die Überlaufgefässe nur die Daten des Installateurs und Herstellers eingeben.

Bei den bereits registrierten, in Papierform eingereichten Anträgen, müssen alle Teile der Anlage (Generatoren und Überlaufgefässe), eingegeben und alle fehlenden Informationen ausgefüllt werden.

7.4.1 Eingangsbestätigung des Antrages und Suche der Matrikelnummern der Überlaufgefässe Für die Anleitung zum Herunterladen der Eingangsbestätigung des eingereichten Antrages verweisen wir auf die bereits für die Dienstleistung der Immatrikulierung angeführte.

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