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Macht und Ohnmacht einer Zentralregierung. Die Bourbonen und das Problem des Banditenwesens im Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts

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Academic year: 2021

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Macht und Ohnmacht einer Zentralregierung

Die Bourbonen und das Problem des Banditenwesens

im Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts

Von derFakultät für Geschichte, Kunst- und Orientwissenschaften

der Universität Leipzig

im Rahmen eines Cotutelle-Vertrages mit der

Università degli Studi di Roma Tre

angenommene

DISSERTATION

zur Erlangung des akademischen Grades

DOCTOR PHILOSOPHIAE

(Dr. phil.)

vorgelegt

von Ronald Richter M. A.

geboren am 19. September 1980 in Leipzig

Gutachter: Prof. Dr. Günther Heydemann

Prof. Dr. Gaetano Sabatini

Prof. Dr. Wolfgang Huschner

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Vorwort

Die vorliegende Untersuchung zum Banditenwesen im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit entstand zwischen 2010 und 2013 als binationales Promotionsvorhaben an den Universitäten Leipzig und Roma Tre.

Zu besonderem Dank verpflichtet bin ich Herrn Professor Dr. Günther Heydemann, meinem Betreuer an der Universität Leipzig, für seine stete wissenschaftliche und persönliche Förderung und mancherlei Hilfe, mit der ich jederzeit rechnen durfte. Von ihm kam nicht nur die Anregung zum Eindringen in ein bisher fast brachliegendes Forschungsfeld, sondern er ermöglichte zugleich die Anbahnung vieler wichtiger Kontakte, vor allem zum Deutschen Historischen Institut in Rom (DHIR) und zur Università degli Studi di Roma Tre.

Mein großer Dank gilt ebenso meinem Co-Betreuer an der Università degli Studi di Roma Tre, Herrn Professor Dr. Gaetano Sabatini, für seine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung und Unterstützung während meiner fast zweijährigen Arbeitsphase in Italien und für die Vielzahl wertvoller Anregungen und Ratschläge.

Erheblich erleichtert wurden mir in finanzieller Hinsicht diese umfangreichen Forschungstätigkeiten von Seiten des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), bei dem ich mich für die 2011 und 2012 für meinen Italienaufenthalt gewährte großzügige Förderung durch ein Doktorandenstipendium sehr herzlich bedanken möchte.

Bedanken möchte ich mich ebenso beim Deutschen Historischen Institut in Rom und bei seinem damaligen Direktor, Herrn Professor Dr. Michael Matheus, für das Stipendium ganz zu Beginn des Vorhabens im Jahr 2010, für die überaus freundliche Aufnahme und die ausgezeichneten Arbeitsmöglichkeiten, darunter die vorzüglich geleitete Institutsbibliothek, wodurch mir ein erster Einblick in die vorhandene Forschungsliteratur und die verfügbaren Quellenbestände im Staatsarchiv von Neapel sowie, darauf aufbauend, der Entwurf einer grundlegenden Konzeption erst ermöglicht wurde.

Einschließen in meine Danksagungen möchte ich für die Zeit meiner Forschungsaufenthalte in Rom in den Jahren 2010 und 2011 auch die Mitarbeiter der Biblioteca di Studi Meridionali „Giustino Fortunato“ und der Bibliothek der Escuela Española de Historia y Arqueología, die mir durch ihre stete Hilfsbereitschaft die Suche nach der für die Geschichte des frühneuzeitlichen Königreiches Neapel relevanten und kaum noch zu überblickenden Forschungsliteratur erheblich erleichterten, mittels deren ich mir zusammen mit derjenigen in

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der Bibliothek des Deutschen Historischen Instituts ein tragfähiges und weiter ausbaubares Wissensfundament erarbeiten konnte.

In allen Archiven in Italien, die ich schließlich nach dem Abschluss meiner umfangreichen Bibliotheksarbeiten in Rom ab Ende Juni 2011 aufsuchte, stieß ich immer wieder auf große Aufgeschlossenheit und sachkompetente Unterstützung. Daher gebührt mein Dank den Mitarbeitern des Staatsarchivs von Neapel, meinem Hauptarbeitsplatz, sowie denjenigen der Staatsarchive von L’Aquila, Avellino, Campobasso, Chieti, Foggia, Potenza, Salerno, Teramo, der Außenstelle des Staatsarchivs von Foggia in Lucera und der Außenstelle des Staatsarchivs von Bari in Trani. Hierin einschließen möchte ich für die Zeit meines fast anderthalbjährigen Aufenthaltes in Neapel des Weiteren auch die Mitarbeiter der sowohl über einen großen Bestand an Forschungsliteratur als auch über eine umfangreiche Sammlung wertvoller Handschriften verfügenden Bibliothek der Società Napoletana di Storia Patria und der Handschriftenabteilung der Nationalbibliothek von Neapel. Ohne die vielen bereitwilligen Helfer all dieser genannten Einrichtungen, die mir nach einer zuweilen sehr aufwendigen Recherche die benötigten historischen Dokumente zur Verfügung stellten, hätte ich diese Untersuchung nicht vorlegen können.

In meine Danksagungen einschließen möchte ich auch Frau Elisa Novara, Doktorandin (Musikwissenschaft) an der Università degli Studi di Roma „La Sapienza“ und der Universität Leipzig, und Frau Anna Lombardi, Doktorandin (Sprachwissenschaft) an der Università degli Studi di Urbino „Carlo Bo“, für die abschließende kritische Durchsicht der italienischsprachigen Zusammenfassung.

Zu guter Letzt gilt mein besonderer Dank auch meinen Eltern, die mir über den gesamten Zeitraum der Arbeit an dieser Untersuchung stets eine verlässliche Stütze gewesen sind.

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung 9

1. Untersuchungsgegenstand, Fragestellung und Erkenntnisziel 9

2. Quellengrundlage und Überlieferung 22

3. Forschungslage 26

4. Gliederung der Arbeit 35

I.

Einführung

41

1. Einführung zum süditalienischen Banditenwesen 41 1.1. Eine kurze begriffs- und rechtsgeschichtliche Einführung 41 1.2. Ein Abriss zum Phänomen des Banditenwesens in der Geschichte des italienischen

Mezzogiorno bis zum Machtantritt der Bourbonen im Jahr 1734 55

2. Das verwaltungsmäßige und sozioökonomische Gefüge des Königreiches Neapel in der

frühen Bourbonenzeit (1734-1799) 92

2.1. Zur Entstehung der Königreiche Neapel und Sizilien und ihrem beiderseitigen Verhältnis in der

frühen Bourbonenzeit 92

2.2. Die Rolle Neapels als Kristallisationspunkt königlicher Macht 103 2.3. Die administrative Struktur des Königreiches Neapel 107 2.4. Die Rolle der gesellschaftlichen Eliten: Adel, Klerus und Bürgertum 109 2.5. Ein Überblick zur sozialen und ökonomischen Lage in den Provinzen im 18. Jahrhundert 116

3. Die Herrschaftsmittel der Zentralregierung in Neapel 131

3.1. Das Heer und die Marine 131

3.2. Die Provinztruppen und Provinzmilizen 134

3.3. Das Justizwesen 139

3.3.1. Der Justiz- und Verwaltungsapparat der Hauptstadt Neapel: die Segreterie di Stato, die Real

Camera di Santa Chiara, der Sacro Regio Consiglio, die Gran Corte della Vicaria und

das Tribunale Misto 139 3.3.2. Die Rechtssprechung in den Provinzen: die Regie Udienze, das Tribunale di Campagna, die

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4. Die Grundlagen der Politik und Gesetzgebung bei der Bekämpfung des

Banditenwesens 159

4.1. Der generelle Charakter der Quellen der Rechtssprechung im Königreich Neapel der frühen

Bourbonenzeit 159 4.2. Zu den Grundlagen der Politik gegenüber dem Banditenwesen in der frühen Bourbonenzeit: die

königlichen dispacci und circolari, die Pragmatiken des Königreiches Neapel sowie das

Konkordat des Jahres 1741 160

II.

Das Banditenwesen im Königreich Neapel der frühen

Bourbonenzeit (1734-1799)

174

1. Zu den grundlegenden Tendenzen, Entwicklungen und Problemen im Bereich der Bekämpfung der Bandenkriminalität sowie des Zustandes der öffentlichen Ordnung

und Sicherheit in den Provinzen des Königreiches Neapel in der frühen Bourbonenzeit 174

1.1. Allgemeine Anmerkungen 174

1.2. Das Banditenwesen in der Zeit Karls von Bourbon (1734-1759): Von dessen anfänglicher

Nachrangigkeit bis zu dessen verstärktem Reflex in der neapolitanischen Innenpolitik 175 1.3. Das Banditenwesen in der ersten Phase der Herrschaft Ferdinands IV. (1759-1799) im Zeichen

einer Eskalation sowie steigenden Machtlosigkeit der Zentralregierung und der Provinzbehörden 223

2. Die Ebene der Verfolgung und Repression: Die Bekämpfung der Bandenkriminalität

durch die Zentralregierung und die Provinzbehörden anhand ausgewählter Beispiele 269 2.1. Grenzen herrschaftlicher Durchdringung: Das Vorgehen der Regie Udienze von Cosenza und

Catanzaro gegen die Gualtieri-Bande und die Cacozza-Bande in den Provinzen Calabria Citra

und Calabria Ultra zwischen 1774 und 1776 269

2.1.1. Anmerkungen zur Quellen- und Sachlage 269

2.1.2. Die Probleme auf dem Gebiet der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in der Provinz Calabria Ultra sowie die Verfolgung der Gualtieri-Bande durch die Regia Udienza von Catanzaro im

Zeitraum 1774 bis 1776 274 2.1.3. Die Bekämpfung der Bande Giovanni Cacozzas durch die Regia Udienza von Cosenza in den

Jahren 1774 und 1775 288 2.2. Missstände in der örtlichen Verwaltung und Rechtssprechung als Stimulanz für Kriminalität:

Das Banditenwesen und der Zustand der öffentlichen Ordnung in der Umgebung der kalabrischen Stadt Nocera im Spiegel eines Berichtes des Richters Pasquale Perrelli und

anderer Korrespondenzen aus dem Jahre 1780 312

2.2.1. Anmerkungen zur Quellen- und Sachlage 312

2.2.2. Die Mission des Richters Pasquale Perrelli auf dem Gebiet der università von Nocera

(7)

2.3. Das Banditenwesen als grenzüberschreitendes Problem: Die Verfolgung der Pronio-Bande in den Jahren 1791 bis 1793 auf dem Jurisdiktionsgebiet der Regia Udienza von Aquila und

auf dem Territorium des Kirchenstaates 335

2.3.1. Anmerkungen zur Quellen- und Sachlage 335

2.3.2. Die Entstehung und Zusammensetzung der Pronio-Bande 338 2.3.3. Die Verfolgung und weitestgehende Ausschaltung der Pronio-Bande auf den Territorien der

Provinz Abruzzo Ultra II und des Kirchenstaates zwischen 1791 und 1793 345 2.3.3.1. Die erste Etappe: Vom Überfall der Pronio-Bande auf die königliche Postkutsche am 25. Mai

1791 bis zur Tötung des Anführers der Bande, Michelangiolo Pronio, am 16. Juli 1791

in Scanno 346 2.3.3.2. Die zweite Etappe: Die Verfolgung der Pronio-Bande auf den Territorien der Provinz Abruzzo

Ultra II und des Kirchenstaates im Jahr 1792 unter dem Oberbefehl des Sonderbevollmächtigten

Giovanni Battista Salomone 358 2.3.3.3. Die dritte Etappe: Die erfolgreiche Flucht Gaetano Pronios aus der Festung von Aquila und

dessen Tötung im August 1793 37 0 2.3.4. Zu den weiteren Schicksalen der überlebenden Mitglieder der Pronio-Familie nach der Tötung

Gaetano Pronios 372

3. Die Ebene der Rechtssprechung: Juristische Verfahren gegen Mitglieder von Räuberbanden in der Hauptstadt Neapel und in den Provinzen anhand ausgewählter

Beispiele 373

3.1. Das Problem des Kirchenasyls: Die Verhandlung des Tribunale Misto zur Aufhebung der lokalen Immunität der beiden der Bande des Deserteurs Michele Basso angehörenden Räuber Giuseppe Ristaino und Felice de Filippo auf Antrag der Regia Udienza von Matera im Jahre 1748 373 3.1.1. Anmerkungen zur Quellen- und Sachlage 37 3 3.1.2. Überblick zu den Aktivitäten der Räuberbande um den Deserteur Michele

Basso im Raum Melfi in den Jahren 1746 und 1747 377 3.1.3. Die Zeugenaussagen zu den Aktivitäten der Bande im ersten Band der Ermittlungsakten 385 3.1.4. Die Zeugenaussagen zu den Aktivitäten der Bande im zweiten Band der Ermittlungsakten 389 3.1.5. Die Entscheidung des Tribunale Misto zum Fall der beiden Banditen Giuseppe Ristaino und

Felice de Filippo am 17. Mai 1748 394 3.1.6. Die endgültige Entscheidung des Tribunale Misto zum Fall des Banditen Felice de Filippo am

14. August 1748 und die im dritten Band der Ermittlungsakten aufgeführten Zeugenaussagen 396 3.2. Bandenkriminalität im Windschatten des Kampfes gegen die Parthenopäische Republik: Das

Schnellverfahren gegen Angelo Paonessa und einige seiner Gefährten an der Regia Udienza

von Catanzaro im November 1799 401 3.2.1. Anmerkungen zur Bande Angelo Paonessas und zur Quellenlage 401

(8)

3.2.2. Zu den Aktionen der Bande und deren Verfolgung durch die Behörden in den Jahren

1795 bis 1799 406 3.2.3. Die Zeugenaussagen zu den Taten Angelo Paonessas und seiner Gefährten im lokalen

Gerichtshof von Tiriolo 422 3.2.4. Die Verkündung der Urteile gegen Angelo Paonessa und sechs seiner Gefolgsleute an der

Regia Udienza von Catanzaro am 9. November 1799 43 1

3.2.5. Epilog: Das Verfahren gegen das Bandenmitglied Domenico Donato vor einem von König

Joseph I. Bonaparte eingerichteten Sondertribunal in Catanzaro Ende Juni 1806 438

III.

Zusammenfassung und Ausblick

442

1. Einleitung 442

2. Die Politik der neapolitanischen Zentralregierung gegenüber dem Banditenwesen unter besonderer Berücksichtigung der Beziehungen zum Kirchenstaat bei der grenzüberschreitenden Verbrechensbekämpfung und des Problems des Kirchenasyls 443 3. Die strukturellen Ursachen für die Entstehung, den Fortbestand und die erhebliche Zunahme der

Bandenkriminalität im frühbourbonischen Königreich Neapel 456 4. Ein Ausblick auf die Entwicklungen auf dem Gebiet der Bandenkriminalität im festländischen

Süditalien des 19. Jahrhunderts 483

Quellen- und Literaturverzeichnis 505

1. Benutzte Archivbestände 505

2. Gedruckte Quellen und Literatur des 18. und 19. Jahrhunderts 507

3. Forschungsliteratur 511

4. Verwendete Abkürzungen 540

Karte zu den Provinzen des Königreiches Neapel im 18. Jahrhundert

Potenza e impotenza di un governo centrale: I Borboni e il problema

del banditismo nel Regno di Napoli del Settecento (Riassunto)

541

(9)

9 Einleitung

1. Untersuchungsgegenstand, Fragestellung und Erkenntnisziel

Bei dem Gegenstand dieser Untersuchung, dem Banditenwesen im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit, handelt es sich um ein soziales und kriminologisches Phänomen, welches schon in den Jahrhunderten vor der in den Jahren 1734 und 1735 erfolgten erneuten Übernahme der Herrschaft in den beiden Königreichen Neapel und Sizilien von Seiten des Königreiches Spanien, verkörpert durch den noch jugendlichen Infanten Karl von Bourbon (König Beider Sizilien 1735-1759, als Karl III. König von Spanien 1759-1788), das alltägliche Leben der Bewohner der ländlichen geprägten Provinzen des festländischen Königreiches in außerordentlicher Weise geprägt hatte. Ein stets eindrucksvolles Zeugnis von der Virulenz dieser Plage, die bereits im vorbourbonischen Süditalien besonders in Zeiten politischer, sozialer und ökonomischer Krisen immer wieder geradezu epidemische Ausmaße hatte annehmen können, vermitteln sowohl das im Laufe von Jahrhunderten entstandene und hinsichtlich seines Umfangs nur schwer zu durchschauende bürokratisch-administrative Schriftgut als auch schriftliche Zeugnisse von Seiten der Bewohner des Königreiches Neapel, wie beispielsweise Chroniken1, in welchen Bezug auf das Wüten von Räuberbanden in den einzelnen Provinzen genommen wurde. Diese epidemischen Ausmaße, welche die Aktionen von Räuberbanden gerade in den Zeiten der langen Herrschaft der französischstämmigen Anjou-Dynastie oder derjenigen der spanischen Monarchie über den festländischen Teil des Mezzogiorno oftmals annahmen, fanden jedoch nicht nur in dem bürokratisch-administrativen Schriftgut jener Zeiten und in den schriftlichen Zeugnissen seiner Bewohner einen deutlichen Ausdruck, sondern auch in denjenigen von außerhalb kommender Personen, die das Königreich Neapel bereist und von den dortigen Zuständen einen gewissen Eindruck hatten gewinnen können.

Zu diesem Personenkreis, welcher sich in seinen Schriften u. a. auch auf die Zustände in den Provinzen des unteritalienischen Königreiches im Laufe der Jahrhunderte bezog, gehörte beispielsweise der aus Arezzo in der Toskana stammende Dichter Francesco Petrarca (1304-1374), der das spätmittelalterliche Königreich Neapel nicht nur bereist, sondern sich in den

1 Zwei Beispiele solcher Chroniken wären die aus dem spätangevinischen bzw. früharagonesischen Königreich Neapel des 15. Jahrhunderts stammenden und von einem anonymen Autor verfassten „Diurnali detti del Duca di Monteleone“ sowie die aus dem spanischen Vizekönigreich Neapel der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts kommende und von dem abruzzesischen Kleriker Giuseppe Iezzi verfasste „Cronaca teramana dei banditi 1661-1683“.

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1340er Jahren sogar am Hofe des für sein Mäzenatentum so gerühmten Königs Robert von Anjou (König von 1309-1343) sowie dem seiner Enkelin und Nachfolgerin, Johanna I. (Königin 1343-1381), aufgehalten hatte. Wenngleich in der Herrschaftszeit Roberts von Anjou Dichtung und Kunst am neapolitanischen Königshof eine außerordentliche Blüte und einen vorher nie gekannten Glanz erreichten, welcher neben Petrarca auch andere Intellektuelle und Künstler der damaligen Zeit, wie den Dichter Giovanni Boccaccio (1313-1375) oder auch den Maler Giotto di Bondone (1266-1337), nach Neapel lockte2, so vermittelten jedoch die Zustände in den Provinzen bereits in den ersten Herrschaftsjahren Roberts von Anjou ein vollkommen anderes und vor allem düsteres Bild, welches im deutlichen Gegensatz zur kulturellen Pracht des angevinischen Königshofes stand und welches sich gerade in den Jahren der von schweren inneren Turbulenzen und bürgerkriegsartigen Auseinandersetzungen geprägten Herrschaftszeit seiner Enkelin Johanna I. als Königin von Neapel noch weiter verfinstern sollte. Hatte es schon seit dem Beginn der Herrschaft Roberts von Anjou in den Provinzen seines Königreiches gravierende Probleme mit zahllosen Räuberbanden gegeben, die sich selbst in den Bergen am Golf von Neapel eingenistet hatten und von dort aus auch immer wieder in die nähere Umgebung der Hauptstadt Neapel, des eigentlichen Machtzentrums der unteritalienischen Anjou-Dynastie, vorgedrungen waren3, so hatten es diese damals jedoch noch nicht vermocht, einen nachwirkenden Schatten auf die der Nachwelt noch Jahrhunderte später so glanzvoll erscheinende Epoche Roberts von Anjou zu werfen. Erst in der von schweren inneren Krisen gekennzeichneten Herrschaft von Roberts Enkelin und Nachfolgerin Johanna I. sollte sich der vormalige Glanz des angevinischen Königshofes in Anbetracht der immerwährenden Hofintrigen und katastrophalen Zustände in den Provinzen, die in den vielen Jahrzehnten der Herrschaft dieser Königin nicht nur zuhauf von gemeinen Räuberbanden, sondern auch von plündernden und mordenden Söldnerhaufen durchzogen wurden, schließlich gänzlich verflüchtigen.

Diese Zustände, die im Königreich Neapel nach dem Tode Roberts von Anjou und dem Ende seiner auf den ersten Blick so ruhmreichen Regentschaft herrschten, fanden ihren unmittelbaren Widerhall auch in einem von tiefer Resignation geprägten Brief des Dichters Francesco Petrarca aus dem Jahre 13524 an den Propst von Saint Omer, Stefano Colonna, in

2 Brice: Histoire de l’Italie, S. 185.

3 De Frede: Da Carlo I d’Angiò a Giovanna I 1263-1382, S. 196.

4 Petrarca: Familiarum rerum libri (XI-XV)/ Le familiari (Libri XI-XV), Buch XV, Brief Nr. 7, Francesco Petrarca an Stefano Colonna, o. O. 1352, S. 2095-2111. Laut Ugo Dotti, dem Herausgeber der kommentierten

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11 welchem er in einem klagenden Tonfall unter Bezugnahme auf die Region Kampanien, die vormalige wie ein Paradies auf Erden erscheinende Campania felix der Römer, die mittlerweile jedoch wie die anderen Regionen des angevinischen Königreiches tagaus, tagein von Räuberbanden heimgesucht wurde, die den Glanz vergangener Epochen, und so auch der römischen, vollkommen in den Hintergrund treten ließen, Folgendes schrieb:

„Pulcerrima illa Campania, in qua olim Plotinus ille vir maximus sedem preclaro otio delegit, qua Hernicos atque Algidum videt, non iam philosophicis apta secessibus sed vix viatoribus tuta est, vagis semper obsessa latrunculis (Hervorhebung d. V.); qua vero Capuam Neapolimque complectitur et omine nimium presago Terra Laboris dici cepit, comunem modo cum Apulis Brutiisque et Calabris totoque regno Sicilie sortem habet; intus enim atque extra concutitur ac laborat.“5

Dieses aus der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stammende Zitat vermittelt jedoch allenfalls einen höchst bescheidenen und episodenhaften Einblick in die Virulenz des sozialen und kriminologischen Phänomens des Banditenwesens im Süden der Apenninenhalbinsel im Laufe seines Bestehens, denn im Endeffekt handelte es sich bei der Bandenkriminalität in den ländlichen Regionen des italienischen Mezzogiorno um ein innen- und sicherheitspolitisches zweisprachigen Ausgabe der „Familiarum rerum libri“, müsste der Brief Petrarcas, der mit keinem Datum versehen wurde, im April des Jahres 1352 bzw. vor dem 24. April 1352, von welchem der darauffolgende Brief datiert, von diesem verfasst worden sein. Bei Stefano Colonna handelte es sich um den Sohn Pietro Colonnas, der das Amt des Senators von Rom bekleidete. Er war im Laufe seines Lebens nicht nur Probst von Saint Omer in der französischen Diözese Morins, sondern auch apostolischer Protonotar, Rektor, also Statthalter, der Mark Ancona und päpstlicher Nuntius beim Dogen von Genua im Hinblick auf den Krieg um Zypern. Im Jahr 1378, welches zugleich sein Todesjahr war, wurde er darüber hinaus auch noch in den Rang eines Kardinals erhoben. Siehe hierzu die Anmerkungen Dottis in ebd., S. 2095.

5 Ebd., S. 2101. Die Übersetzung dieses Petrarca-Zitates ins Deutsche lautet wie folgt: „Jenes so schöne Kampanien, in welchem sich einst jener erhabene Mann, der Philosoph Plotinus, einen Ort zur vortrefflichen Muße erwählte, von dem er sowohl auf die Herniker als auch auf den Algidus blickte, erweist sich schon längst nicht mehr für das abgeschiedene Leben eines Philosophen als angemessen und für Reisende als frei von Gefahr, sondern wird beständig von umherziehenden Räubern beherrscht. Jenem so schönen Kampanien, welches sowohl Neapel als auch Capua umschließt und welches man in weiser Vorausahnung als Land der Pein zu bezeichnen begonnen hat, ist das gleiche Schicksal zuteil geworden wie Apulien (entspricht dem heutigen Nord- und Mittelapulien - d. V.), dem Bruttium (entspricht dem heutigen Kalabrien - d. V.) und Kalabrien (entspricht dem heutigen Südapulien bzw. der heutigen Terra di Salento - d. V.) sowie dem gesamten Königreich Sizilien, welches fürwahr sowohl von innen als auch von außen erschüttert und gepeinigt wird.“ Bei Plotinus (204-270) handelte es sich um einen römischen Philosophen, der sich auf das in Kampanien liegende Anwesen eines Freundes zurückzog und schließlich dort verstarb. Siehe hierzu die Anmerkungen Dottis in ebd., S. 2101.

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Problem, welches schon von der Antike bis in das erste Jahrzehnt des Bestehens des im März des Jahres 1861 begründeten italienischen Nationalstaates hineinreichend, den Süden der Apenninenhalbinsel im Verlauf etlicher Jahrhunderte in einer heutzutage nur noch schwer vorstellbaren Intensität immer wieder fest in seinem Griff hatte und die jeweiligen Herrschaftsträger bei deren Bekämpfung wiederholt deutlich an ihre Grenzen stoßen ließ. Während es sich de facto als unmöglich erweist, einen genauen zeitlichen Fixpunkt für die Entstehung dieser Form der Bandenkriminalität in den südlichen Gefilden der Apenninenhalbinsel zu benennen, kann man deren weitestgehenden Schlusspunkt in dem postunitären Brigantenkrieg der 1860er Jahre verorten, in denen die Piemontesen, die in Zusammenarbeit mit Garibaldis Freischärlern das bourbonische Königreich Beider Sizilien im Jahre 1860 zerschlagen hatten, sich in den Provinzen einer breiten Insurrektion ausgesetzt sahen, in welcher auch zahlreiche, schon im mittlerweile untergegangenen Königreich der Bourbonen in schwere Auseinandersetzungen mit den Behörden verwickelte Banditen mitmischten.

Wenngleich auch die anderen europäischen Länder im Verlauf ihrer Geschichte immer wieder gerade in Zeiten politischer, sozialer und ökonomischer Krisen und Umbrüche in massiver Weise unter den Aktivitäten von Räuberbanden zu leiden hatten6, so fällt doch im Hinblick auf das Königreich Neapel bzw. Königreich Beider Sizilien, wie es dann ab 1816 zusammen mit dem ehemaligen Königreich Sizilien genannt wurde, deutlich ins Auge, mit welcher Hartnäckigkeit und in welchem Ausmaße diese bewaffneten Gruppierungen, mit deren wirksamer und wirklich nachhaltiger Bekämpfung die dortigen Behörden über Jahrhunderte hinweg schwerste Probleme hatten, selbst in Zeiten des Friedens die ländlichen Gebiete des italienischen Mezzogiorno bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts hinein fest in ihrem Griff hielten und den jeweiligen Herrschaftsträgern immer wieder die Mobilisierung erheblicher personeller, finanzieller und militärischer Ressourcen abverlangten. Gerade in

6 Im deutschsprachigen Raum kam es beispielsweise insbesondere während und nach dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) und im Zeitraum von 1794 bis 1815 in den von Frankreich annektierten ehemaligen linksrheinischen Gebieten des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation zu umfassenden Aktivitäten von Räuberbanden. Fleck: Diebe-Räuber-Mörder, S. 5. Im Spanien des 17. Jahrhunderts, dessen Bevölkerung sich in diesem langen Zeitraum wiederholt Missernten, Karestien, Pestepidemien und einer stetig wachsenden Verarmung ausgesetzt sah, kam es nicht nur zu einem erheblichen Anstieg von sozial motivierten Aufständen, sondern auch zu einer massiven Zunahme der Aktivitäten von Räuberbanden in denjenigen Gebieten Kastiliens, Andalusiens, Valencias und Kataloniens, in denen sich gerade die gravierenden Probleme im Agrarsektor als besonders manifest erwiesen. Edelmayer: Die spanische Monarchie der Katholischen Könige und der Habsburger 1474-1700, S. 187f.

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13 dieser jahrhundertelangen Permanenz und Hydrahaftigkeit des süditalienischen Banditenwesens ist vielleicht einer der inhärentesten Charakterzüge dieses Phänomens zu sehen.

Und auch in der ersten Phase der Herrschaft der Bourbonen über das Königreich Neapel vom Jahre 1734 bis zu den politischen, sozialen und militärischen Ereignissen der Jahre 1798 und 1799, der eigentliche Zeitraum, auf welchen diese Untersuchung zentriert ist, sollte dieser hydrahafte Charakter des süditalienischen Banditenwesens mehr als deutlich zu Tage treten. Selbst wenn es im frühbourbonischen Königreich Neapel beispielsweise gerade im Hinblick auf die Größe der Banden oder die Rolle des Adels als deren Beschützer und Förderer beachtliche Unterschiede zu den Zeiten der angevinischen und der direkten spanischen Herrschaft über den Mezzogiorno geben sollte, so sollte sich dennoch die erste Phase der bourbonischen Herrschaft im festländischen Süditalien hinsichtlich der Art und Weise, in welcher man von Seiten der Zentralregierung und der ihr in den Provinzen unterstehenden Herrschaftsinstanzen mit dem Phänomen der Bandendelinquenz umging, im Großen und Ganzen als ein Kontinuum darstellen.

Wenngleich es sich bei der Bandendelinquenz im festländischen Teil Süditaliens stets um ein Thema gehandelt hat, welches schon immer von Seiten der italienischen Geschichtswissenschaft auf ein großes Interesse gestoßen ist, fällt jedoch hinsichtlich des Banditenwesens im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit deutlich auf, dass es trotz einer sehr umfassenden, wenn auch über weite Strecken sehr problematischen Überlieferung bisher zu diesem Themenfeld an einer wirklich grundlegenden Untersuchung fehlt. In deutlichem Gegensatz dazu ist besonders der von 1860/61 bis ungefähr 1865 tobende Brigantenkrieg, auch „il gran brigantaggio“ genannt, der die Konsolidierung der italienisch-piemontesischen Herrschaft im Süden der Apenninenhalbinsel nach der Eroberung des Königreiches Beider Sizilien durch Giuseppe Garibaldis Freischaren und das piemontesische Heer in der Zeit von 1860 bis 1861 erheblich erschwerte, im Wesentlichen schon in all seinen Facetten besonders von Seiten der italienischsprachigen Geschichtswissenschaft erforscht worden, woraus resultiert, dass mittlerweile die Anzahl der diesbezüglichen Publikationen scheinbar endlos geworden ist. Auch die beiden Jahrhunderte der spanischen und, mit deutlichen Abstrichen im Vergleich zum spanischen Vizekönigreich Neapel, auch die Zeit der angevinischen Herrschaft über den festländischen Mezzogiorno sind auf ein größeres Interesse gestoßen. In Anbetracht der an und für sich umfangreichen Menge an wissenschaftlichen Publikationen zum Banditenwesen im spanischen Vizekönigreich Neapel findet allerdings die Erforschung dieses Phänomens mit dem Tode des spanischen Vizekönigs

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Gaspar de Haro y Guzmán (Vizekönig 1683-1687), Marquis del Carpio, im Jahre 1687, der die in der Zeit der direkten spanischen Herrschaft über Neapel umfassendste militärische Kampagne gegen das Banditenwesen in die Gänge leiten ließ, ein abruptes Ende und setzt erst wieder mit den politischen, sozialen und militärischen Ereignissen der beiden Jahre 1798 und 1799 ein.

Das heißt, dass sich in der Erforschung des süditalienischen Banditenwesens faktisch eine etwas mehr als hundert Jahre umfassende Lücke auftut, welche sowohl die letzten zwanzig Jahre der spanischen Herrschaft und der darauffolgenden 27 Jahre währenden österreichischen Herrschaft über Neapel als auch die erste Phase der bourbonischen Herrschaft über das mittlerweile wieder eigenständig gewordene Königreich Neapel umschließt. Für all diese drei wichtigen Zeitabschnitte in der Geschichte des Königreiches Neapel fehlt es an wirklich grundlegenden Untersuchungen. Überhaupt keine Studien, nicht einmal Kleinststudien in der Form wissenschaftlicher Aufsätze, wurden bisher allem Anschein nach zur Bandendelinquenz im österreichischen Vizekönigreich Neapel durchgeführt.

Daher besteht das grundlegende Anliegen dieser Untersuchung zum Banditenwesen im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit darin, diese Forschungslücke zumindest für die letzten zwei Drittel des 18. Jahrhunderts weitestgehend zu schließen und vielleicht weitere Forschungsprojekte auf diesem Feld anzustoßen. Wenngleich es im Hinblick auf die ersten Jahre der Herrschaft Karls von Bourbon über Neapel unerlässlich erscheint, einen Blick auf die möglichen Tendenzen auf dem Gebiet der Bandendelinquenz in den Provinzen des Königreiches auch in den letzten zwanzig Jahren der spanischen und der sich an diese anschließenden österreichischen Herrschaft zu werfen, konnten diese beiden Epochen besonders in Anbetracht der Gefahr, dass der zeitliche Rahmen dieser Untersuchung überdehnt werden würde, nur punktuell angerissen werden. Die zu diesen beiden Zeiträumen gemachten Aussagen haben daher aufgrund der geringen Menge des konsultierten Materials dann auch einen eher hypothetischeren Charakter und können erst durch weitergehende Studien zu den letzten zwei Dekaden der spanischen Herrschaft über Neapel und die etwas mehr als zwei Dekaden der österreichischen Herrschaft entweder wissenschaftlich bestätigt oder verworfen werden. Aber gerade hinsichtlich der Tendenzen auf dem Gebiet der Bandendelinquenz im ersten Jahrzehnt der Herrschaft Karls von Bourbon scheint eine kurze Bezugnahme auf diese beiden vorangegangenen Epochen unerlässlich.

Der engere zeitliche Rahmen dieser Untersuchung erstreckt sich im Großen und Ganzen von der erneuten Machtübernahme der spanischen Bourbonen in Gestalt des Infanten Karl von

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15 Bourbon bis hinein in die ersten Monate nach dem Fall der Parthenopäischen Republik, deren Geschicke und letztendlicher Fall jedoch aufgrund des Umstandes, dass es sich hier um einen bereits sehr gut erforschten Abschnitt der italienischen Geschichte handelt, nicht weiter vertieft behandelt werden. Dies trifft in gleichem Maße auf die Manifestationen des von den probourbonischen Insurrektionen in den Provinzen in den Jahren 1798 und 1799 nur schwer zu trennenden Banditenwesens zu, auf welches im analytischen Teil dieser Untersuchung nur anhand des Beispiels des Schnellverfahrens gegen den kalabrischen Bandenführer Angelo Paonessa Ende 1799 etwas genauer eingegangen wird. Eine kurze abermalige Bezugnahme auf das Banditenwesen in den turbulenten Monaten der Existenz der Parthenopäischen Republik erfolgt im abschließenden Kapitel dieser Arbeit. Dass der zeitliche Rahmen dieser Untersuchung für das bourbonische Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts, welcher immerhin einen sehr lang bemessenen Zeitraum von sechzig Jahren umfasst, nicht noch weiter eingeschränkt wurde, ist zum einen der problematischen Quellenlage, besonders für die Zeit Karls von Bourbon von 1734 bis 1759, geschuldet und zum anderen der Ansicht, dass bei einer ausschließlichen Beschränkung auf die Herrschaftszeit eines dieser beiden bourbonischen Regenten die Untersuchung aufgrund der dadurch verbleibenden Lücke eher unbefriedigend erschienen würde. Gerade in Anbetracht der sich im Großen und Ganzen als außerordentlich fragmentarisch darstellenden Quellenlage zum Banditenwesen in der Herrschaftszeit Karls von Bourbon ist zudem stark anzuzweifeln, dass das aus dieser Zeit stammende bürokratisch-administrative Schriftgut für eine wirklich tiefgründige Behandlung im Rahmen einer Dissertation ausreichen würde. Aber auch eine alleinige Fokussierung auf die erste Phase der Herrschaft Ferdinands IV. von 1759 bis 1798 wäre trotz der weitaus besseren Quellenlage nicht zweckdienlich gewesen, da sich in dieser Zeit auf dem Gebiet der Bandendelinquenz und deren Bekämpfung Tendenzen fortsetzten und dazu noch verstärkten, die bereits in der Regierungszeit Karls von Bourbon ihren Anfang genommen hatten. Darüber hinaus soll am Anfang und am Ende dieser Arbeit auf Grundlage der diesbezüglichen Forschungsliteratur innerhalb eines von seiner Behandlung her knapper bemessenen und den thematischen Kern dieser Untersuchung umschließenden äußeren zeitlichen Rahmens zusätzlich noch ein Einblick vermittelt werden, wie sich das Problem des Banditenwesens in Süditalien vor der erneuten Machtübernahme der spanischen Bourbonen im Jahre 1734 und schließlich von der Zeit der Anfang 1799 begründeten Parthenopäischen Republik an bis hinein in die Zeit des in den 1860er Jahren tobenden Brigantenkrieges darstellte.

Die primäre Zielsetzung dieser Untersuchung besteht, wie schon anhand ihres Titels „Macht und Ohnmacht einer Zentralregierung: Die Bourbonen und das Problem des Banditenwesens

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im Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts“ angedeutet wird, in der tiefgründigen Beschäftigung mit der Frage, wie im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit die Zentralregierung in Neapel und die ihr in den Provinzen des Königreiches unterstehenden Herrschaftsinstanzen, d.h. die Regie Udienze und das Tribunale di Campagna in der Terra di Lavoro, mit den ihnen zur Verfügung stehenden Machtmitteln versuchten, ihren Herrschaftsraum unter Kontrolle zu halten und des endemischen Banditenwesens Herr zu werden, und warum sie an dieser Aufgabe wiederholt und somit auch langfristig scheiterten und sich stattdessen der Zustand der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den Provinzen bis zum erstmaligen Zusammenbruch des Bourbonenregimes im Dezember 1798 schließlich sogar peu à peu soweit verschlechtern sollte, dass in diesen in herrschaftlicher Hinsicht nur schwach oder auch gar nicht durchdrungenen Gebieten bereits vor dem Ausbruch des Bürgerkrieges der Jahre 1798 und 1799, besonders bedingt durch die in den letzten beiden Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts erheblich zugenommenen sozialen Auseinandersetzungen, mehr oder weniger anarchische Zustände vorherrschten.

Diese bewaffneten kriminellen Gruppierungen bedeuteten zwar unabhängig davon, ob sie nur eine kurze oder lange Bestandszeit besaßen, nie eine direkte Gefahr für die in der Metropole Neapel oder in den Palästen von Caserta und Portici residierenden Bourbonenkönige, jedoch stellten sie mit ihren Aktionen gerade in den ländlichen und schwer zugänglichen Gebirgsgegenden, wie in Kalabrien und den Abruzzen, das Gewaltmonopol des Staates sowie das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit und Verlässlichkeit der Zentralregierung und der ihr in den Provinzen unterstehenden Herrschaftsinstanzen offen in Frage. Ähnlich wie bei dem eingangs erwähnten Beispiel des evidenten Gegensatzes zwischen dem glanzvollen und kulturell aufblühenden Hofe König Roberts von Anjou auf der einen und dem katastrophalen Zustand der öffentlichen Ordnung und Sicherheit in den schon damals von zahllosen Banden durchzogenen und sich fast selbst überlassen erscheinenden Provinzen seines regnum auf der anderen Seite, so findet sich dieser beeindruckende Gegensatz zwischen einer glanzvollen Hofhaltung und der weitgehenden Vernachlässigung sowie Verwahrlosung eines überwiegenden Teils der Provinzen und seiner vornehmlich bäuerlichen Bevölkerung, die tagaus, tagein in Sorge vor den Aktivitäten von Räuberbanden an den Straßen außerhalb der bewohnten Ortschaften leben musste, auch für das frühbourbonische Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts. Besonders die Zeit der Parthenopäischen Republik, die auf das Heftigste von aufständischen Bauern, ehemaligen Angehörigen der zerfallenen neapolitanischen Armee, aber auch einer großen Anzahl von Banditen bekämpft und schließlich unter maßgeblicher Federführung des Kardinals Fabrizio Ruffo zu Fall gebracht wurde, ist ein gutes

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17 Beispiel dafür, dass sich die Aktionen dieser bewaffneten Gruppierungen nicht nur in aller Ausschließlichkeit darauf beschränkten, den unmittelbaren materiellen Bedürfnissen ihrer Mitglieder Genüge zu tun, sondern dass sie in Zeiten von Krisen auch eine politische Dimension annehmen konnten.

Um die Frage nach der Art und Weise des Vorgehens der neapolitanischen Zentralregierung und der ihr in den Provinzen unterstehenden Herrschaftsinstanzen gegen die immer weiter anwachsende Bandenkriminalität und nach den Gründen für deren langfristiges Scheitern in umfassender Weise beantworten zu können, werden in den verschiedenen Kapiteln des analytischen Teils dieser Untersuchung insbesondere sieben Gesichtspunkte berücksichtigt, aus denen sich im abschließenden Kapitel „Zusammenfassung und Ausblick“ ein abgerundetes und wissenschaftlich tragbares Gesamtbild zum Problem der Banditenwesens in den Provinzen des frühbourbonischen Königreiches Neapel des 18. Jahrhunderts zusammensetzen soll. Zu diesen Gesichtspunkten, die in dieser Arbeit jedoch nicht in einer stringenten Reihenfolge behandelt werden, gehören erstens die Entwicklungen im Bereich der ländlichen Bandenkriminalität vom Herrschaftsantritt Karls von Bourbon im Jahre 1734 bis kurz vor den Ereignissen der Jahre 1798 und 1799, zweitens die strukturellen Voraussetzungen für die Entstehung und den Fortbestand des Banditenwesens im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit sowie die Ursachen für dessen deutliche Verschärfung in der ersten Phase der Herrschaft Ferdinands IV., drittens die sowohl von der Zentralregierung als auch von den Provinzbehörden gewählten Vorgehensweisen bei der Verfolgung von Räuberbanden und die dabei auftretenden Schwierigkeiten, viertens die Art und Weise, in der die Bekämpfung der Bandendelinquenz zwischen dem Territorium des Königreiches Neapel und demjenigen des Kirchenstaates durchgeführt wurde, fünftens ein Einblick in die Art und Weise, wie gegen Mitglieder von Räuberbanden juristische Verfahren durchgeführt werden konnten, sechstens die Auswirkungen des Problems der lokalen Immunität, auf die sich Personen berufen konnten, die vor der Verfolgung durch die Behörden an Orte geflüchtet waren, die der Jurisdiktion der Kirche unterstanden, und siebentens die Beziehungen zwischen den Banden und den verschiedenen Vertretern der ländlichen Gesellschaft des Königreiches Neapel, zu welcher die überwiegend unter schlechten sozioökonomischen Verhältnissen lebende bäuerliche Bevölkerung, der Landadel, der Klerus und die sogenannten „galantuomini“ als neue und im Wachsen begriffene gesellschaftliche Gruppierung in den Provinzen zählten, sowie die damit verbundenen Auswirkungen auf die Bekämpfung des Banditenwesens.

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Seit der britische Historiker Eric J. Hobsbawm mit seiner 1959 zum ersten Mal erschienenen Untersuchung „Primitive Rebels. Studies in Archaic Forms of Social Movement in the 19th and 20th Centuries“ seine schon damals wissenschaftlich sehr umstrittene These vom sogenannten Sozialbanditentum (social banditry) in die Gesellschaftswissenschaften einführte, wird in Untersuchungen zur Bandendelinquenz in der Frühen Neuzeit und Neuzeit zudem auch immer wieder Bezug auf die damit einhergehende Frage nach der spezifischen Anwendbarkeit von Hobsbawms Konzept im Hinblick auf die dort analysierten Fälle genommen.7

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Beispiele für solche Untersuchungen wären Gerdes: Mexikanisches Banditentum (1821-1876) als sozialgeschichtliches Phänomen und Küther: Räuber und Gauner in Deutschland. Seine These vom Sozialbanditentum griff Hobsbawm noch einmal in seinem 1969 veröffentlichten Werk „Bandits“ auf, in welchem er sich im Gegensatz zum ersteren Werk ganz dem modernen Banditenwesen widmete und seinen Ansatz globalisierte, indem er in seinem zweiten diesbezüglichen Buch seinen Idealtypus des Sozialbanditen nicht nur aus einer innereuropäischen Perspektive heraus behandelte, sondern auch auf Manifestationen des Banditenwesens in außereuropäischen Kulturkreisen wie Asien oder Südamerika schaute und untersuchte, inwieweit diese mit seinem Modell des Sozialbanditentums in Einklang zu bringen wären. Gemäß der von Hobsbawm in der laut der Einführung zu “Primitive Rebels. Studies in Archaic Forms of Social Movement in the 19th and 20th Centuries” gebotenen Definition handelt es sich bei dem Sozialbanditentum von seinem grundlegenden Wesen her um ein „universal and virtually unchanging phenomenon [which - d. V.] is little more than endemic peasant protest against oppression and poverty: a cry for vengeance on the rich and the oppressors, a vague dream of some curb upon them, a righting of individual wrongs.“ Hobsbawm: Primitive Rebels, S. 5. Hobsbawm unterschied drei Varianten des sogenannten Sozialbanditen: Der erste von Hobsbawms Untertypen des Sozialbanditen ist der „Robin-Hood-Typ“, bei dem es sich um einen aus ehrenwerten Motiven heraus auftretenden Banditen handelte, der sich laut Hobsbawm in der Realität aber eher selten vorfinden ließ. Dieser Typus, der vorrangig die Interessen des einfachen Volkes vertrat, versuchte wie Robin Hood dadurch Gerechtigkeit zu schaffen, dass er nur die Vermögenden bestahl und seine Beute solidarisch unter den Armen und Unterdrückten verteilte. Gewalt war außerdem für ihn kein Selbstzweck. Er griff vielmehr nur dann auf sie zurück, wenn ihn die Umstände dazu zwangen, wie beispielsweise zum Zwecke der Selbstverteidigung. Der zweite von Hobsbawms Untertypen sind die sogenannten cangaçeiros, bei denen es sich um einen besonders in Brasilien auftretenden Banditentyp handelte, der im Gegensatz zum Robin-Hood-Typen bewusst auf Gewalt zur Durchsetzung seiner Ziele zurückgriff. Der cangaçeiro trat bei seinen Aktionen gegenüber den Herrschenden und Reichen offen als Rächer der Armen und Entrechteten auf, von denen er trotz der Grausamkeit bei der Verübung seiner Taten als Held angesehen wurde. Der dritte und letzte Typus sind schließlich die Heiducken, deren Bezeichnung sich von dem ungarischen Wort haidú ableitet, das in etwa „Söldner“ oder „Büttel“ bedeutet. Bei den Heiducken handelte es sich um Gruppen bewaffneter Gesetzloser, die zumeist der Bauernschaft entstammten und vor allem in Ungarn und den nördlich von Griechenland gelegenen Balkanregionen ihr Operationsgebiet besaßen. Dort führten sie besonders in der Zeit der türkischen Herrschaft als Träger des Widerstandes der einheimischen Bevölkerung einen Guerillakrieg gegen die Vertreter des in Konstantinopel

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19 Obschon es sich auch im Hinblick auf den Charakter des endemischen Banditenwesens im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit zunächst durchaus anböte, darüber zu diskutieren, ob es nicht doch in dieser Zeit einige Manifestationen gab, auf welche sich das von Hobsbawm entworfene Modell des Sozialbanditentums als eine Art von Aufbegehren von Teilen der weitestgehend unter katastrophalen Bedingungen lebenden Landbevölkerung gegen den in den Provinzen lebenden grundbesitzenden Adel anwenden ließe, wird ungeachtet dessen auf eine tiefgründige Behandlung dieser Frage allein schon deshalb verzichtet, weil Hobsbawms These, obwohl sie eine durchaus fruchtbringende wissenschaftliche Diskussion um die Gründe für die Entstehung von Bandendelinquenz angestoßen hat, mittlerweile als widerlegt gilt und demzufolge auch deren mögliche Anwendbarkeit als Beschreibungskriterium für die weltweiten Manifestationen des Banditenwesens nicht mehr ernsthaft diskutiert wird. Eine besondere Problematik an Hobsbawms Modell erwächst gerade aus dem Umstand, dass sich der britische Historiker bei dessen Konzipierung fast ausschließlich auf Sekundärquellen stützte, zu denen u. a. auch Volksballaden zählten, deren wissenschaftlichen Verwertbarkeit allerdings stets stark zu hinterfragen ist.8 In Anbetracht dessen, dass Hobsbawms These mittlerweile als residierenden osmanischen Sultans. Generell handelte es sich hierbei, wie aus den Ausführungen Hobsbawms deutlich wird, um eine Gemeinschaft freier Individuen, die sich bewusst dem Griff von Seiten der Obrigkeit zu entziehen versuchten und auch bereit waren, ihre Freiheit bzw. Unabhängigkeit mit Waffengewalt zu verteidigen. Ausführlich zu diesen drei Typen des Sozialbanditen Hobsbawm: Bandits, S. 41-82. Trotz der evidenten Unterschiede zwischen diesen drei Untertypen des Sozialbanditen, auch was die bewusste Anwendung von Gewalt zur Erreichung ihrer Ziele betrifft, wird aus Hobsbawms diesbezüglichen Ausführungen dennoch deutlich, dass er im Endeffekt in allen drei Formen einen unmittelbaren Ausdruck der breiten Unzufriedenheit der ländlichen Bevölkerung mit ihrer sozioökonomischen Lage sieht, für die diese in erster Linie die ihr übergeordneten Eliten verantwortlich machte. Kurioserweise führt Hobsbawm selbst schon zu Beginn des Kapitels zum Sozialbanditentum seines ersteren Werkes “Primitive Rebels. Studies in Archaic Forms of Social Movement in the 19th and 20th Centuries“ die Validität und Relevanz seines Modells allein schon dadurch partiell ad absurdum, dass er einräumte, dass sich in der Geschichte nur wenige Banditen finden ließen, welche dem von ihm entworfenen Bild entsprechen könnten: „However, something like an ideal type of social banditry exists, and this is what I propose to discuss, even though few bandits of recorded history, as distinct from legend, correspond completely to it.“ Hobsbawm: Primitive Rebels, S. 13

8 Substanzielle Kritik an der gesamten Konzeption des hobsbawmschen Ansatzes findet sich beispielsweise bei Blok: The Peasant and the Brigand, Scirocco: Banditismo e repressione in Europa in età moderna und Seidenspinner: Der Mythos vom Sozialrebellen. Scirocco beispielsweise kritisierte in seinem Beitrag Hobsbawms idealisierende Konzeption des Sozialbanditen als ein Produkt von Volksmythen und der von diesen natürlich auch erheblich beeinflussten Literatur, welches letzten Endes mit der Realität wenig gemein habe: „È apparso evidente sia il ‚bandito gentiluomo’ o ‚bandito sociale’, quello che, come il Robin Hood della leggenda,

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weitestgehend widerlegt gilt, wird sich diese Untersuchung höchstens im abschließenden Kapitel im Hinblick auf die Gründe, warum sich Menschen in solchen Banden zum Zwecke des gemeinschaftlichen Begehens von Delikten zusammenfanden, mit einer sehr kurzen Bezugnahme auf Hobsbawms These vom Sozialbanditentum als mögliches Beschreibungsinstrumentarium für einige Manifestationen des Banditenwesens im frühbourbonischen Königreich Neapel begnügen.

Wie bereits angedeutet, besteht das grundlegende Ziel dieser Untersuchung darin, einen signifikanten Beitrag zu dem von der Forschung bisher weitestgehend vernachlässigten Themenfeld der Bandendelinquenz im frühbourbonischen Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts zu leisten, welcher vielleicht ungeachtet der sehr problematischen Quellenlage, auf die im nächsten Kapitel eingegangen wird, nicht nur weitere Untersuchungen auf diesem Gebiet anregen könnte, sondern auch auf den Gebieten der Geschichte der Bandenkriminalität im Königreich Neapel in den letzten beiden Jahrzehnten der spanischen und der darauffolgenden bis 1734 andauernden österreichischen Herrschaft, bei welchen es sich ebenfalls um Bereiche handelt, die bisher faktisch gar nicht in das Zentrum diesbezüglicher Forschungsprojekte gerückt worden sind. Gerade solche auf diesen beiden Forschungsfeldern durchgeführte Studien würden erheblich die Beantwortung der Frage erleichtern, inwiefern zwischen den letzten beiden Jahrzehnten der spanischen und der darauffolgenden österreichischen Herrschaft über das Königreich Neapel auf der einen und den ersten Jahren der Herrschaft Karls von Bourbon auf der anderen Seite im Hinblick auf die Ausmaße und den Charakter der Bandenkriminalität in den Provinzen Kontinuitäten oder deutliche Diskontinuitäten bestanden.

Wenngleich auch das insulare Königreich Sizilien zum herrschaftlichen Gefüge der neapolitanischen Bourbonen gehörte und es auch dort im Verlauf des 18. Jahrhunderts wiederholt Probleme mit Räuberbanden gab, erinnert sei hierbei beispielsweise an die Banden der beiden aus den im Zentrum der Insel gelegenen Orten Pietraperzia und Barrafranca stammenden Räuber Antonino di Blasi alias „Testalonga“ und Rocco Interlandi, die den Behörden in den Jahren 1767 und 1779 in die Hände gerieten und kurz darauf hingerichtet wurden9, so kann dieses aufgrund einer äußerst problematischen Überdehnung des toglie ai ricchi per dare ai poveri e difende i deboli contro i prepotenti, nella realtà storica si incontra molto raramente, forse mai, ed è il frutto della fantasia popolare e dell’elaborazione letteraria”. Scirocco: Banditismo e repressione in Europa in età moderna, S. 415.

9 Zu den Geschicken dieser beiden im Zentrum Siziliens aktiven Bandenführer und ihrer Gefolgsleute siehe beispielsweise Vaiana: Una storia siciliana fra Ottocento e Novecento, S. 24-27.

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21 geografischen Rahmens dieser allein schon für das frühbourbonische Königreich Neapel sehr ins Detail gehenden Untersuchung nicht weiter berücksichtigt werden. Ungeachtet dessen wäre es auf längere Sicht durchaus interessant, in Erfahrung zu bringen, inwieweit Unterschiede oder auch deutliche Gemeinsamkeiten zwischen den Ausmaßen des Banditenwesens in den Königreichen Neapel und Sizilien und in der Art und Weise seiner Bekämpfung durch die neapolitanisch-sizilianischen Behörden bestanden.

Ein letzter Punkt, der im Rahmen dieser Einführung einer kurzen Klärung bedarf, betrifft ein Phänomen, welches ebenfalls in den Bereich der mehr oder weniger stark organisierten Bandenkriminalität fällt und in den Provinzen des frühbourbonischen Königreiches Neapel genauso wie das Banditenwesen eine große Verbreitung besaß. Es handelt sich hierbei um das bandenmäßig organisierte Schmugglerwesen.10 Ungeachtet der Tatsache, dass die Übergänge zwischen den Aktivitäten von Räuberbanden auf der einen und den Banden von Schmugglern auf der anderen Seite oftmals fließend sein konnten und diese Banden ebenfalls engste Kontakte zu den Bewohnern der Provinzen des Königreiches Neapel in der frühen Bourbonenzeit besaßen und zum Zwecke der Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen bei ihren Aktivitäten natürlich auch auf die Anwendung von Gewalt zurückgreifen konnten, wird im Rahmen dieser Untersuchung auf eine vertiefte Behandlung dieser speziellen Form der organisierten Kriminalität gerade aufgrund der im Hinblick darauf zu wählenden anderen methodischen Herangehensweise verzichtet. Allein schon aufgrund solcher Fragen, wie diese Gruppierungen in ihrem Inneren organisiert waren, auf welchen Routen sowohl zu Lande als auch zur See Schmuggel betrieben wurde oder auch welche Güter womöglich in welcher Weise und welchem Umfang geschmuggelt wurden, sollte dieses Phänomen daher im Rahmen einer eigenständigen Untersuchung behandelt werden. Sofern in den im Rahmen dieser Untersuchungen vorgenommenen Ausführungen nicht expressis verbis von Schmugglerbanden die Rede ist, sind die oftmals benutzten und von ihrer Bedeutung eher allgemeiner gefassten Termini „Bandenkriminalität“ und „Bandendelinquenz“ in erster Linie in Bezug auf die Aktivitäten von Räuberbanden in den Provinzen des Königreiches Neapel zu sehen.

10 Einen sehr knappen Einblick in dieses kriminologische Phänomen im Europa der Frühen Neuzeit bietet Weisser: Crime and Punishment in Early Modern Europe, S. 119ff.

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2. Quellengrundlage und Überlieferung

Im Rahmen dieser Untersuchung wurde auf eine Vielzahl von Archivbeständen zurückgegriffen, die sich ausschließlich im festländischen Süditalien befinden. Der überwiegende und wichtigste Teil der für diese Untersuchung benutzten Quellen zum Banditenwesen im Königreich Neapel der frühen Bourbonenzeit befindet sich in den umfassenden Beständen des Staatsarchivs von Neapel. Bei diesen im Staatsarchiv aufbewahrten und unterschiedlich gut erhaltenen Beständen handelte es sich um diejenigen der “Real Camera di Santa Chiara”, der „Segreteria di Stato di Grazia e Giustizia“, der „Segreteria di Stato di Casa Reale“, des „Ministero degli Affari Esteri“, des „Tribunale Misto“ sowie demjenigen der „Processi Antichi/Da Riordinare/Processi Criminali“. Darüber hinaus wurde für die Zeit der letzten zwanzig Jahre der spanischen Herrschaft über das Königreich Neapel und für die darauffolgende 27 Jahre währende Herrschaft der Österreicher stichprobenartig auf den äußerst umfangreichen Bestand der „Segreterie dei Viceré“ zurückgegriffen. Neben dem umfangreichen Quellenmaterial aus den Beständen des Staatsarchivs von Neapel wurde im Rahmen der Arbeiten an dieser Untersuchung auch auf eine sehr große Anzahl von Dokumenten aus den Staatsarchiven von L’Aquila, Chieti, Teramo, Campobasso, Salerno, Potenza sowie aus der in der Stadt Lucera gelegenen Außenstelle des Staatsarchivs von Foggia und der in der Stadt Trani gelegenen Außenstelle des Staatsarchivs von Bari zurückgegriffen. Weiteres verwertbares Quellenmaterial, welches in Neapel gesichtet wurde, befindet sich in Handschriftenbeständen der Nationalbibliothek von Neapel und der Bibliothek der Società Napoletana di Storia Patria.

Ein großer Nachteil für Untersuchungen zum Banditenwesen des Königreiches Neapel der frühen Bourbonenzeit, welche sich eventuell auf bestimmte Provinzen konzentrieren sollen und für welche gerade deshalb die Bestände der ehemaligen Regie Udienze als höchste bürokratisch-administrative Instanzen der neapolitanischen Zentralregierung in den Provinzen von außerordentlicher Wichtigkeit wären, ergibt sich aus dem Umstand, dass die Bestände dieser königlichen Gerichtshöfe in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts verheerende und durch nichts wieder auszugleichende Verluste erlitten haben, so dass diese Quellengrundlage für intendierte stärker lokal- oder regionalspezifische ausgerichtete Untersuchungen, die vielleicht auch in einen kürzeren Zeitkontext eingebettet werden sollen, de facto fast vollständig wegfällt. Neben der schlechten Lagerung der Aktenbestände der Regie Udienze ging ein Großteil der Verluste auf mutwillige und systematische Zerstörungen zurück, die von den beiden bourbonischen Herrschern Franz I. (König 1825-1830) und Ferdinand II. (König 1830-1859) in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts angeordnet worden waren. So befahl

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23 zunächst Franz I. in einem Erlass vom 1. November des Jahres 1829, dass sämtliches Aktenmaterial zu den vor dem Jahre 1789 an den Regie Udienze in den Provinzen durchgeführten Strafprozessen, die nicht mit einer Verurteilung zu lebenslanger Haft geendet hatten, restlos zu vernichten sei. In zwei weiteren Erlassen vom 7. Dezember 1831 und vom 8. November 1856 wurden dann von Seiten des Nachfolgers Franz I., Ferdinand II., zum einen die weiteren Modalitäten der Vernichtung festgelegt und zum anderen die systematische Vernichtung auf das Aktenmaterial zu den Strafprozessen ausgedehnt, die bis zum Jahre 1809 an den Regie Udienze durchgeführt worden waren. Auf Grundlage dieser Befehle ging schließlich bis auf wenige bescheidene Reste fast das gesamte Aktenmaterial zu den Strafverfahren verloren, die von der Mitte des 17. Jahrhunderts bis in das erste Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts an den Regie Udienze durchgeführt worden waren.11 Auch von dem bürokratisch-administrativen Schriftgut dieser Institutionen, wie königlichen dispacci oder einzelnen Berichten über die Verfolgung von Banden, sind, wenn überhaupt vorhanden, zumeist nur noch bescheidene Reste übriggeblieben. Ungeachtet dieses auf den ersten Blick desaströsen Verlustes konnte jedoch in dem Bestand der „Processi Penali“ der Regia Udienza von Lucera, demjenigen der Regia Udienza von Matera, demjenigen der „Carte Amministrative“ der Sacra Regia Udienza von Trani, demjenigen der „Processi Penali“ der

Regia Udienza von Salerno, in den drei Beständen „Fondo del Preside I“, „Fondo del Preside

II“ und „Processi Penali“ der Regia Udienza von Aquila, in den insgesamt dreizehn Bände umfassenden „Registri dei Dispacci Reali“ und dem Bestand der „Processi Criminali“ der

Regia Udienza von Teramo sowie in den nicht weiter aufgegliederten Beständen der Regia Udienza von Chieti eine in ihrer Gesamtheit größere Menge an verwertbarem Quellenmaterial

gefunden werden, das in diese Untersuchung eingearbeitet wurde und diese erheblich bereichert hat. Bei dem noch sehr umfangreichen und mittlerweile auch sorgsam restaurierten Bestand der „Processi Penali“ der Regia Udienza von Lucera, der von den systematischen Zerstörungen ab 1829 weniger stark betroffen wurde, handelt es sich zweifellos um den am besten erhaltenen derartigen Bestand. In diesem Bestand ließen sich, und das ist eine einzigartige Ausnahme, zusätzlich noch zahlreiche Beispiele für Prozesse gegen Banditen aus dem spanischen Vizekönigreich Neapel des 17. Jahrhunderts vorfinden, auf welche bisher offensichtlich noch nicht für diesbezügliche wissenschaftliche Untersuchungen zurückgegriffen worden ist. Auch die Bestände der „Processi Penali“ der Sacra Regia

Udienza von Trani in der in Trani gelegenen Außenstelle des Staatsarchivs von Bari,

diejenigen der „Processi Criminali“ der Regia Dogana della Mena delle Pecore im

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Staatsarchiv von Foggia und der Bestand der „Miscellanea di Atti sul Brigantaggio e Processi Politici“ im Staatsarchiv von Campobasso, in dem bürokratisch-administratives Schriftgut der

Regia Udienza von Lucera aufbewahrt ist, enthielten noch durchaus verwertbares

Quellenmaterial, das allerdings in dieser Untersuchung nicht weiter berücksichtigt worden ist. Keinerlei brauchbares Quellenmaterial enthielten hingegen die im Staatsarchiv von Avellino aufbewahrten Bestände der Regia Udienza von Montefusco, von denen lediglich die Akten zu den an diesem Provinzgerichtshof durchgeführten Zivilprozessen übriggeblieben sind. Im Rahmen dieser in Süditalien durchgeführten Forschungsarbeiten wurde aufgrund der Menge des in den anderen bereits genannten Beständen vorhandenen Quellenmaterials auf eine persönliche Konsultation der erheblich reduzierten Bestände der Regia Udienza von Cosenza, der Regia Udienza von Catanzaro und der Sacra Regia Udienza von Lecce bewusst verzichtet.

Was die in diesen Dokumenten gebrauchte Sprache bzw. die darin gebrauchten Sprachen betrifft, so waren diese sowohl auf Italienisch als auch auf Spanisch und Latein abgefasst worden. Die durchgehend am häufigsten in den konsultierten Quellenbeständen benutzte Sprache war ein zwar zuweilen von einigen Meridionalismen und Archaismen sowie Doppeldeutigkeiten geprägtes, jedoch insgesamt gut lesbares und verständliches Italienisch. Während Latein in dem gesichteten bürokratisch-administrativen Schriftgut der verschiedenen Institutionen, aus denen sich der bourbonische Herrschaftsapparat sowohl in der Hauptstadt als auch in den Provinzen des Königreiches Neapel zusammensetzte, nur eine sehr geringe Rolle spielte, wurde hingegen Spanisch noch sehr häufig in Dokumenten aus der Herrschaftszeit Karls von Bourbon verwendet, was besonders stark auf diejenigen aus den ersten Jahren des neuen Regimes zutraf. Dabei handelte es sich, nach heutigen Maßstäben zu urteilen, um ein in orthografischer Hinsicht gewöhnungsbedürftiges Spanisch.12 Die zunächst bedeutende Rolle des Spanischen als Sprache in dem bürokratisch-administrativen Schriftgut aus der Ära Karls von Bourbon liegt zum einen darin begründet, dass sich das Königreich Neapel fast zweihundert Jahre unter direkter spanischer Herrschaft befunden hatte, die darauffolgenden ungefähr drei Dezennien der österreichischen Herrschaft hatten hier in sprachlicher Hinsicht keine Veränderungen gebracht, und zum anderen auch darin, dass es sich bei den Bourbonen, die im Jahre 1734 die Macht in Neapel übernommen hatten, zunächst noch um eine stark spanisch geprägte Dynastie handelte, die sich sozusagen erst einmal

12 Da in den zitierten Originaldokumenten sehr oft erhebliche Abweichungen zur heutigen Schreibweise zu finden sind, wurde auf eine möglicherweise zu inflationär und optisch äußerst unangenehm wirkende Setzung der sonst üblichen Anmerkung sic! durchgängig verzichtet.

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25 italianisieren musste und zu Beginn bei der Besetzung der hohen Ämter im Staate auch noch stark auf Gefolgsleute mit spanischem Hintergrund setzte. In der Tendenz nahm aber der Gebrauch des Spanischen in den im Rahmen der Arbeiten an dieser Untersuchung konsultierten Schriftstücken bis in die späten 1770er Jahre hinein immer stärker ab, so dass man davon ausgehen kann, dass es schließlich in den 1780er und 1790er Jahren weitestgehend außer Gebrauch geraten sein wird.

Die Quellenbasis dieser Untersuchung beschränkt sich aber nicht nur ausschließlich auf die noch erhaltenen Dokumente der zahlreichen Institutionen, aus denen sich der Herrschaftsapparat der Bourbonen in der Hauptstadt Neapel und in den Provinzen zusammensetzte, sondern stützte sich zu einem kleinen Teil auch auf die schriftlichen Zeugnisse zahlreicher Zeitzeugen aus dem Königreich Neapel des 18. Jahrhunderts, in deren Schriften auch Bezug auf das Banditenwesen genommen wurde. Zu diesen zeitgenössischen schriftlichen Zeugnissen gehören beispielsweise die „Memoria per la riforma del Regno. ‘Stanfone’ 1735-1737”13

des neapolitanischen Juristen und ehemaligen Gouverneurs der in der Provinz Calabria Citra gelegenen Ortschaft Taverna, Giovanni Pallante (1705-?), die Briefe des neapolitanischen Juristen und Philosophen Niccolò Fraggianni (1686-1763) an den damaligen Vizekönig von Sizilien, Bartolomeo Corsini (1683-1752)14, die an den ersten Staatssekretär John Acton (1736-1811) in der ersten Hälfte der 1790er Jahre gerichteten „Riflessioni economico-politiche di un cittadino relative alle due provincie di Calabria con un breve prospetto dello stato economico della città di Messina”15

des aus Cosenza stammenden Marquis Giuseppe Spiriti (1754-1822) sowie ein aus dem Jahre 1750 stammender Brief des neapolitanischen Staatsmannes Bernardo Tanucci (1698-1783)16.

13 Pallante, Giovanni: Memoria per la riforma del Regno. “Stanfone” 1735-1737 (= Fridericiana Historica S. R., Bd. 3, hg. v. Imma Ascione, Neapel 1996

14 Fraggianni, Niccolò: Lettere a B. Corsini (1739-1746) (= Storia e Diritto. Testi, Bd. 7), hg. v. Elia del Curatolo, Neapel 1991.

15 Spiriti, Giuseppe: Riflessioni economico-politiche di un cittadino relative alle due provincie di Calabria con un breve prospetto dello stato economico della città di Messina, Neapel 1793.

16 Tanucci, Bernardo: Epistolario 1746-1752, Bd. 2, hg. v. Romano Paolo Coppini und Rolando Nieri, Rom 1990.

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3. Forschungslage

Grundsätzlich lässt sich zu dem sehr breit gefächerten Forschungsgebiet des süditalienischen Banditenwesens zunächst erst einmal festhalten, dass es innerhalb desselben sowohl Zeiträume gibt, die gut bis sehr gut erforscht sind, als auch Zeiträume, zu denen von Seiten der Forschung de facto nur sehr wenige bis gar keine Beiträge existieren. Als der am besten erforschte Zeitraum gilt nach wie vor derjenige des von 1860/61 bis ungefähr 1865/1870 tobenden Brigantenkrieges, in der italienischsprachigen Fachliteratur als „gran brigantaggio“ bezeichnet, welcher die Konsolidierung der italienisch-piemontesischen Herrschaft im Süden der Apenninenhalbinsel nach der Eroberung des Königreiches Beider Sizilien durch Garibaldis Freischaren und das sardo-piemontesische Heer im Jahre 1860/61 erheblich erschwerte und dort zu einem regelrechten Ausnahmezustand führte, der seinen deutlichsten Ausdruck in den von beiden Seiten tagtäglich begangenen Gräueltaten fand. Dieser Zeitraum ist bereits in fast all seinen Facetten von Seiten italienischer Historiker gründlich erforscht worden. Dieses starke Interesse am süditalienischen Brigantenkrieg spiegelt sich deshalb auch in einer mittlerweile endlos erscheinenden Anzahl von Publikationen, auch lokal- und regionalspezifischen sowie populärwissenschaftlichen Charakters, wider, so dass davon auszugehen ist, dass es auf diesem Teilgebiet kaum noch Freiräume für eigenständige und auf Primärquellen fokussierte Untersuchungen geben wird, die vielleicht mit neuen Erkenntnissen aufwarten könnten.17

17 Neben der schon etwas älteren, aber nach wie vor noch als Standardwerk zum “gran brigantaggio” der Jahre 1860 bis 1865/1870 zu betrachtenden und 1964 zum ersten Mal erschienenen “Storia del Brigantaggio dopo l’Unità” von Franco Molfese lassen sich zum postunitären Brigantenwesen in Auswahl folgende Publikationen anführen. Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit sind in den Fußnoten dieses Abschnitts die Nachnamen der Verfasser in Großbuchstaben angeführt: BONANNI, Ercole: La guerra civile nell’Abruzzo teramano 1860-1861, Teramo 1974; CALZONE, Nicolino: Briganti o Partigiani ? La rivolta contro l’unità d’Italia nel Sannio ed altre province del Sud (1860-1880), Benevent 2001; CARELLA, Vincenzo: Il brigantaggio politico nel brindisino dopo l’unità, Fasano 1974; CINGARI, Gaetano: Brigantaggio, proprietari e contadini nel sud (1799-1900) (= Collana Mondo Moderno, Bd. 2), Reggio di Calabria 1976; DANTE, Umberto: Abruzzo, in: Storia del Mezzogiorno. Regioni e Province nell’Unità d’Italia, Bd. 15, Tbd. 1, hg. v. Giuseppe Galasso und Rosario Romeo, Neapel 1990, S. 17-96; DE LEO, Antonio: Carmine Crocco Donatelli. Un brigante guerrigliero, Cosenza 1983; DE MATTEO, Giovanni: Brigantaggio e Risorgimento. Legittimisti e Briganti tra i Borbone e i Savoia, Neapel 2000; DICKIE, John: A World at War. The Italian Army and Brigandage, in: History Workshop Journal 33 (1992), S. 1-24; DI FIORE, Gigi: Controstoria dell’unità d’Italia. Fatti e misfatti del risorgimento, 2. Aufl., Mailand 2008; FIORILLO, Lucio: Il brigantaggio meridionale. Legittimisti, contadini, borghesia nella crisi dell’unificazione. Il caso del Matese (1860-1868) (= Il Pensiero della Città, Bd. 4), Lungro di Cosenza 1993; GAUDIOSO, Francesco: Calabria ribelle. Brigantaggio e sistemi repressivi nel cosentino (1860-1870) (=

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