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Information und Weiterbildung von nichtberuflichen Verwendern Status Quo:

Nel documento NAP Austria de (pagine 127-133)

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4.4.2. Information und Weiterbildung von nichtberuflichen Verwendern Status Quo:

Auch für „nicht-berufliche“ Verwender ist eine umfassende Weiterbildung ein wichti-ger Baustein für eine umweltschonende Verwendung von Pestiziden.

In verschiedenen Bundesländern (Wien, OÖ) gibt es verpflichtende Schulungsmaß-nahmen im Kleingartenbereich, in allen Bundesländern stehen derartige Schulungen der breiten Öffentlichkeit offen.

Maßnahme:

Das Land Tirol unterstützt die Information für nichtberufliche Verwender durch Folder, Veranstaltungen wie etwa in Obst- und Gartenbauvereinen, in Kleingartenvereinen, Siedlervereinen und bei Gartenschauen.

4.5. Kontrolle von bereits in Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräten in Verbindung mit der Einführung eines Bescheinigungssystems (Artikel 8 der RL)

4.5.1. Weiterentwicklung von Pflanzenschutzgeräten und Einführung neuer Technologien in die Praxis

Status Quo: Derzeit sind für in Gebrauch befindliche Pflanzenschutzgeräte auf den Leitfaden der ÖAIP aus 2009 „Nur mit funktionierenden Pflanzenschutzgeräten“, für neue Pflanzenschutzgeräte die Bestimmungen der Maschinenrichtlinie (Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010) und für beide Gerätekategorien der Erlass des BML-FUW aus dem Jahr 2001 zur abdriftmindernden Gerätetechnik maßgeblich. Im Rah-men von ÖPUL- MaßnahRah-men ist die regelmäßige Überprüfung von in Gebrauch be-findlichen Pflanzenschutzgeräten verpflichtend vorgeschrieben.

Maßnahme: Das Land Tirol unterstützt die Einführung neuer Pflanzenschutzgeräte und neuer Technologien, die zur Verlustminderung (Abdrift- und Abtropfverluste) und zur sparsamen und effizienten Anwendung von Pflanzenschutzmitteln beitragen. Die regelmäßige Überprüfung von in Gebrauch befindlichen Anhänge- und Anbau-, so-wie selbstfahrenden Pflanzenschutzgeräten hat erstmalig bis 26. November 2016 stattzufinden.

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4.6. Verringerung der Risiken und der quantitativen Verwendung von Pflanzen-schutzmitteln

(Artikel 12 der RL)

4.6.1. Verringerung der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln

Status Quo:

Die im europäischen Vergleich kleinstrukturierte österreichische Landwirtschaft be-dingt ein aufgelockertes Erscheinungsbild der Kulturlandschaft. Schon seit 1995 wurde durch ÖPULmaßnahmen (Biolandbau, IP) eine freiwillige Reduktion von Pflanzenschutzmaßnahmen bewirkt.

Maßnahmen:

Das Land Tirol setzt sich für die Verankerung eines freiwilligen Verzichtes auf Pflan-zenschutzmittel mit hoher Grundwassergefährdung in bestehende Förderprogram-men (ÖPUL,...) ein.

Das Land Tirol erhält das hohe Niveau naturnaher Gestaltung und ökologische Pfle-ge im Bereich der Gärten und GrünanlaPfle-gen.

Das Land Tirol unterstützt den Einsatz nützlingsschonender Pflanzenschutzmittel im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes.

Das Land Tirol setzt sich dafür ein, die Einsparungspotentiale im nichtlandwirtschaft-lichen Bereich auszuschöpfen (z. B. Golf- und Sportplätze, Haus- und Kleingartenbe-reich).

Das Land Tirol unterstützt die Ausarbeitung von kulturartenspezifischen Strategien zur Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes bzw. zum Ersatz von Wirkstoffen mit hohem Grundwasserbelastungspotential in sensiblen Gebieten.

Das Land Tirol unterstützt Maßnahmen zur Teilflächenbehandlung (Reihenbehand-lung bzw. Punktbekämpfung).

4.6.1. Hot Spot Management

Status Quo:

Insektizidgebeiztes Saatgut wird derzeit, wo keine Fruchtfolge möglich ist, für die Be-kämpfung des Maiswurzelbohrers und des Drahtwurms eingesetzt. Unsachgemäßer

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Umgang mit dem Saatgut bzw. unsachgemäße Ausbringung des Saatgutes kann insbesondere zur Staubabdrift insektizider Beize führen und die Bienenvölker schä-digen. Durch die bereits in Tirol mittels Verordnung erfolgte Vorschreibung einer die Staubabdrift mindernden Technik soll die Beeinträchtigung blühender Pflanzenbe-stände (wie Wiesen, Weg- und Feldränder) weitestgehend vermieden werden.

Maßnahme:

Das Land Tirol intensiviert die Kontrollen gezielt im Maisanbau im Umkreis von ge-schädigten Bienenstöcken und unterstützt die Information der Anwender in diesen Gebieten.

Das Land Tirol setzt sich für die Entwicklung von Alternativen zum Einsatz von insek-tizid gebeiztem Saatgut zur Bekämpfung des Drahtwurms und des Maiswurzelboh-rers ein.

Status Quo:

Eingeschleppte Pflanzenarten wie z.B. Ambrosia (Ragweed) stellen auch in Tirol ein großes Problem für Allergiker und die Biodiversität dar dar.

Maßnahme:

Das Land Tirol unterstützt die Gesundheits-, Umwelt- und Naturschutzbehörden bei der Erarbeitung wirksamer umweltverträglicher Bekämpfungsmethoden.

Status Quo: Trotz ausdrücklicher Regelung im Tiroler Pflanzenschutzgesetz 2012 kann es durch unsachgemäßes Befüllen und Reinigen von Pflanzenschutzgeräten zu punktuellen Verunreinigungen des Grundwassers kommen.

Maßnahme:

Das Land Tirol empfiehlt die Einrichtung von geeigneten Manipulationsflächen und die Entwicklung von Strategien zur Vermeidung von punktuellen Einträgen und un-terstützt die Information der Anwender.

Status Quo:

Auf Golfplätzen werden intensive Pflanzenschutzmaßnahmen zur Erhaltung der Greens gesetzt.

129 Maßnahme:

Das Land Tirol führt systematische Kontrollen der Pflanzenschutzmittelanwendungen auf Golfplätzen durch.

Status Quo:

Es bestehen Anreicherungen von schwer abbaubaren Pflanzenschutzwirkstoffen in Böden.

Maßnahme:

Das Land Tirol beschränkt den regionalen Einsatz bestimmter Pflanzenschutzmittel nach Maßgabe der Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen.

Das Land Tirol unterstützt die Landwirte bei der Auswahl geeigneter Kulturpflanzen und Fruchtfolgen.

Status Quo:

Es bestehen Anreicherungen von Pflanzenschutzwirkstoffen und relevanter Metaboli-ten im Grundwasser.

Maßnahme:

Das Land Tirol unterstützt die Landwirtschaftskammer bei der Erarbeitung von Infor-mationen und Beratung über geeigneten Pflanzenschutzmittel für den Standort sowie bei der Auswahl geeigneter Kulturpflanzen und Fruchtfolgen.

Das Land Tirol erlässt bei Vorliegen der Voraussetzungen in Ausführung des § 13 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 und des § 6 Abs. 2 des Tiroler Pflanzenschutzmit-telgesetzes 2012 zeitliche, örtliche und sachliche Anwendungsbeschränkungen.

Das Land forciert in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Tirol die Offizi-alberatung.

4.7. Entwicklung und Einführung des integrierten Pflanzenschutzes sowie al-ternativer Methoden oder Verfahren (Artikel 14 der RL)

4.7.1. Förderung von Verfahren des Integrierten Pflanzenschutzes und des Ökologischen Landbaues im Rahmen von Förderprogrammen

130 Status Quo:

In Österreich erfolgt im Rahmen von ÖPUL 2007-2013 die Förderung des Integrier-ten Pflanzenschutzes und des ökologischen (biologischen) Landbaues.

Maßnahmen:

Das Land Tirol setzt sich für die Bereitstellung von ausreichend finanziellen Mitteln für ein entsprechendes Umweltprogramm nach 2013 ein und berücksichtigt integrier-te Pflanzenschutzverfahren und ökologischen Landbau angemessen in Förder- und Forschungsprogrammen.

4.7.2. Erstellung von kultur- und sektorspezifischen Leitlinien für den integrier-ten Pflanzenschutz

Status Quo:

Derzeit gibt es die IP- Richtlinien im Rahmen des ÖPUL in Österreich, die berufliche Verwender zur freiwilligen Teilnahme anregen sollen. Die zu erwartenden Minderer-träge oder Bewirtschaftungserschwernisse werden durch einen Fixentschädigungs-beitrag auszugleichen versucht.

Maßnahmen:

Das Land Tirol setzt sich unter Beibehaltung der Konkurrenzfähigkeit (Ertragsminde-rung ausgleichen) für die Fortsetzung dieser Programme ein.

Das Land Tirol entwickelt gemeinsam mit den anderen Bundesländern und den Bun-desstellen die geltenden IP- Richtlinien im Sinne des Anhanges 3 der RL für alle Kul-turen fachlich weiter.

Das Land Tirol setzt sich für die Entwicklung und Einführung von alternativen Metho-den oder Verfahren des Pflanzenschutzes für Metho-den Haus- und Kleingartenbereich, Sport- und Golfplätze sowie den öffentlichen Grünraum ein.

Das Land Tirol unterstützt dies durch weiterführende Schulung und Beratung für alle Kulturen.

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4.7.3. Anlegen von unbehandelten Kontrollflächen (Spritzfenstern)

Status Quo:

Derzeit erfolgt keine generelle Evaluierung von Pflanzenschutzmaßnahmen.

Maßnahme:

Das Land Tirol empfiehlt im Rahmen des integrierten Pflanzenschutzes unter Be-rücksichtung der Feldgröße die Anlage von „Spritzfenstern“ beim Auftreten von Schadorganismen in bestimmten Kulturen zur Überprüfung der Pflanzenschutzmaß-nahme (Kennzeichnung als Kontrollfläche).

Das Land Tirol unterstützt die Landwirtschaftskammer bei der Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse für die Optimierung der Beratung.

4.8. Indikatoren zur Überwachung der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (Artikel 15 der RL):

4.8.1: Erhebung statistischer Daten über die Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln

Status Quo:

Im Rahmen der IP werden Aufzeichnungen über die Pflanzenschutzmittelanwendung geführt, einige Bundesländer verlangen die Führung dieser Aufzeichnungen schon aufgrund der Ländergesetze. Durch die VO 1107/2009 wird die Führung der PSM-Aufzeichnungen für berufliche Verwender verbindlich. Das BAES verfügt über die in Österreich in Verkehr gebrachten Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen (Mengen von registrierten Produkten).

Maßnahmen:

Das Land Tirol entwickelt zur Erstellung von Indikatoren zur Überwachung der Ver-wendung von Pflanzenschutzmitteln in Abstimmung mit den anderen Bundesländern eine einheitliche Dokumentation für die beruflichen Verwender für die betrieblichen Aufzeichnungen.

132 Status Quo:

In der jährlichen Rohdatenerhebung der Landwirtschaftlichen Buchführungsgesell-schaft (LBG) für die Erstellung des Grünen Berichtes werden auch die Aufwendun-gen für Pflanzenschutzmittel erfasst.

Maßnahme:

Das Land Tirol beobachtet die Veränderung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes auf-grund der erhobenen Daten in den einzelnen Kulturen und veranlasst bei Auffälligkei-ten Schwerpunktkontrollen.

4.8.2. Modellrechung für das Verhalten von Pflanzenschutzmitteln in der

Nel documento NAP Austria de (pagine 127-133)