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La registrazione al servizio è facoltativa. Con la richiesta di attivazione l’assicurato dichiara di essere titolare del numero telefonico e che sta fornendo i dati (numero

telefonico e codice personale) esclusivamente per le finalità dichiarate per questo servizio.

Il servizio è gratuito. Sono a carico dell’assicurato i soli costi dell’SMS di attivazione e quello dell’eventuale cancellazione, secondo le tariffe del gestore prescelto.

Il servizio INAILSMS serve soltanto per ricevere informazioni dall’INAIL. Per formulare domande o per qualsiasi altra esigenza informativa sono sempre disponibili il numero verde 803.164 e il portale www.inail.it.

Servizio INAIL SMS – Informativa sul trattamento dei dati personali

Ai sensi dell'art. 13 del D.Lgs. n.196/2003 "Codice in materia di protezione dei dati personali" Le forniamo le seguenti informazioni: i dati personali da Lei forniti saranno trattati solo ed esclusivamente per tutte le attività connesse alla fruizione da parte sua del servizio di comunicazione via SMS di messaggi informativi di INAIL e non è prevista la comunicazione né la diffusione dei dati stessi da parte dell’Istituto. La comunicazione del dato richiesto è facoltativa.

Il trattamento dei dati per la suddetta finalità è effettuato con l'ausilio di mezzi elettronici e/o modalità volte ad assicurare un livello minimo di protezione dei dati ed idonee a garantirne la sicurezza e la riservatezza, nel rispetto di quanto definito negli articoli n. 33 e seguenti del D.Lgs n.196/2003. Il titolare e responsabile del trattamento dei dati personali è INAIL, che si avvale, per l’invio dei messaggi informativi via SMS, in qualità di gestore tecnologico del servizio, di operatori autorizzati di telefonia mobile. L’operatore di fonia mobile non riceverà comunicazioni dalle quali sarà possibile risalire all’associazione tra i dati identificativi personali ed il numero di cellulare registrato. In relazione al trattamento dei dati raccolti, il soggetto interessato potrà esercitare i diritti previsti dall'art. 7 del D.Lgs. n. 196/2003 inoltrandone richiesta a INAIL D.C.S.I.T. via Santuario Regina degli Apostoli, 33 00145 Roma o inviando un richiesta all'indirizzo dcsit@inail.it

ERNEUERUNG DER EINTRAGUNG- JAHR 2009- HAUSHALTSUNFALLVERSICHERUNG KUNDENNUMMER INAIL Sehr geehrte Dame/Herr,

Wir erinnern, daß am 31. Januar 2010 der Termin verfällt, um die Einschreibung bei der Haushaltsunfallversicherung, welche von dieser Anstalt verwaltet wird, zu erneuern.

Die Jahreskosten für die Versicherung sind mit 12,91 Euro unverändert geblieben.

Um Ihnen die Einzahlung zu erleichtern, legen wir einen Posterlagschein bei, in welchem Ihre Daten und der zu überweisende Betrag bereits vorgedruckt sind. Dieser Posterlagschein ist auch im Falle daß die darauf angeführten Daten nicht korrekt sein sollten, trotzdem zu benutzen.

Zwecks Mitteilung eventueller Richtigstellungen, bzw. Änderungen bitten wir Sie die Nummer 803-164 (der Anruf ist kostenlos) anzurufen oder, wenn Sie es vorziehen, das anliegende Formblatt zu benutzen.

Wir erinnern Sie daran, daß der Versicherungsschutz auf jeden Fall ab 1.Januar 2010 läuft, wenn Sie innerhalb 31. Januar einzahlen; wenn Sie hingegen die Zahlung nach dem 31.

Januar vornehmen, gilt die Versicherung ab dem auf die Überweisung folgenden Tag.

Wir weisen außerdem darauf hin, daß auch alle Diejenigen, welche im Laufe des Jahres 2010 das 65° Lebensjahr erreichen, die Versicherungsprämie im gesamten Ausmass von 12,91 Euro bezahlen müßen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherung gegeben sind.

Die Versicherung bleibt dann bis zur nächsten Fälligkeit der Jahresprämie bestehen (31. Dezember 2010).

Sollten Sie aber trotz Bestehen aller gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherung der Einzahlungspflicht der Prämie nicht nachkommen, muß diese Anstalt die gesetzlichen Strafen anwenden.

Schließlich erinnern wir daran, daß es ein Anrecht auf Entschädigung erst bei einer dauerhaften Invalidität von mindestens 27% oder mehr bei Unfällen welche ab 1. Januar 2007 erlitten worden sind, oder von mindestens 33% bei Unfällen welche bis zum 31. Dezember 2006 erlitten worden sind) gibt. Bei einem Unfall ist es notwendig der Ihrem Wohnsitz nächstgelegenen INAIL-Amtsstelle das Formblatt zur Bewertung der Folgeschäden zukommen zu lassen, zwecks eventueller Auszahlung der vom Gesetz vorgesehenen Rente.

Außerdem informieren wir Sie, daß ab 17. Mai 2006 der Unfall mit tödlichem Ausgang in den Versicherungsschutz aufgenommen worden ist. In diesem Fall wird den Hinterbliebenen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen mitbringen, eine Rente ausbezahlt.

Für jegliche weitere Information können Sie:

- die grüne INAIL-Nummer 803-164 anrufen;

- sich mit der Internet-Seite www.inail.it verbinden;

- sich zu einer INAIL-Amtsstelle begeben;

- die Hausfrauenvereinigungen (DonnEuropee Federcasalinghe; Movimento Italiano Casalinghe 030-200695 von Montag bis Freitag von 9.30 bis 12.00 und Sindacato Casalinghe Lavoratrici Europee – SCALE UGL 06-32482242 – Montag – Mittwoch – Freitag von 15.00 bis 16.30 Uhr) und die Patronate kontaktieren.

DER AMTSFÜHRENDE GENERALDIREKTOR DER PRÄSIDENT DES KOMITEES

FÜR DIE VERWALTUNG DES FONDS

HINWEIS

Die Inhaber einer Kredikarte Visa oder Mastercard, bzw. einer Wertkarte Postepay oder eines Bankpostkontos können die Versicherungsprämie on-line einzahlen. Die Informationen über die Modalitäten

und die Kosten dieser Form von Einzahlung können Sie auf der Internetseite www.inail.it erhalten

ZUSAMMENFASSUNG DER VERSICHERUNGSINHALTE

Mit dem Gesetz Nr. 493/1999 hat der Staat den sozialen Wert der im Haus und für die Familie geleisteten Arbeit anerkannt und die Pflichtversicherung gegen Haushaltsunfälle eingeführt.

Seit März 2001 besteht folglich die Pflicht der Einschreibung beim INAIL für all jene Frauen und Männer, welche:

 sich in einem Alter zwischen 18 und 65 Jahren befinden;

 ihre Arbeit im Haus und für die Familie durchführen;

 nicht weisungsgebunden sind;

 die Arbeit im Haushalt gewohnheitsmäßig und ausschließlich ausüben.

Zu den Personen, die der Pflichtversicherung unterliegen, gehören auch:

 Pensionierte, die das 65.Lebensjahr nicht überschritten haben;

 ausländische Staatsbürger, die regelmäßig in Italien leben und keine andere Arbeit ausüben;

 alle, die bereits 18 Jahre alt und ausschließlich mit der Pflege anderer Familienmitglieder im Haushalt beschäftigt sind (z.B. junge Leute in Erwartung ihrer ersten Beschäftigung);

 Studenten die, auch wenn sie in einer Stadt, in der sie keinen Wohnsitz haben, studieren und wohnen, im Haushalt beschäftigt sind;

 Arbeiter in der Lohnausgleichskasse;

 Arbeiter in Mobilität;

 Saison- und Zeitarbeiter, sowie jene mit zeitlich befristetem Vertrag.

Auch alle Diejenigen, welche im Laufe des Jahres 2010 das 65° Lebensjahr erreichen, müssen die Versicherungsprämie im gesamten Ausmass von 12,91 Euro bezahlen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Versicherung gegeben sind (siehe obigen Abschnitt). Die Versicherung bleibt dann bis zur nächsten Fälligkeit der Jahresprämie (31. Dezember 2010) bestehen.

Im Falle eines Unfalles wendet man sich an ein Krankenhaus oder an den Hausarzt für die üblichen medizinischen Leistungen, wobei anzugeben ist, daß es sich um einen Haushaltsunfall handelt. Erst nach der klinischen Genesung und falls der/die Unfallverletzte:

- aufgrund eines ärztlichen Gutachtens annimmt, daß der Unfall zu einer bleibenden Arbeitsunfähigkeit von 27% oder mehr bei Unfällen, welche ab 1. Januar 2007 erlitten wurden, oder von 33% oder mehr bei Unfällen, welche bis 31. Dezember 2006 erlitten wurden, geführt hat

- er die Jahresversicherungsprämie ordnungsmäßig bezahlt oder die Eigenerklärung vorgelegt hat;

- die Versicherungsvoraussetzungen besitzt (Alter, Ausschließlichkeit der Hausarbeit, nicht weisungsgebundene, unbezahlte Arbeit);

muß der Betroffene beim INAIL den Antrag um Gewährung der Rente einreichen.

Ab 17. Mai 2006 ist auch der Unfall mit tödlichem Ausgang im Versicherungsschutz eingeschlossen.

In diesem Fall müßen die Hinterbliebenen, welche die gesetzlichen Voraussetzungen besitzen, die Auszahlung der Rente beantragen.

Falls die Rente nicht gewährt wird, kann der Versicherte bei der Amtsstelle des INAIL, welche die Maßnahme erlassen hat, Rekurs einreichen. Die Amtsstelle wird dann diesen an den Verwaltungsausschuß des Autonomen Sonderfonds für die Haushaltsunfallversicherung. Der Rekurs muß innerhalb von 90 Tagen ab dem Datum der entsprechenden Maßnahme mittels Einschreibebrief mit Rückantwort eingereicht oder direkt abgegeben werden. In diesem Falle wird eine Empfangsbestätigung ausgestellt.

Die Versicherungsprämie in Höhe von 12,91 Euro geht zu Lasten des Staates, wenn beide folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

- sie ein persönliches Bruttogesamteinkommen bis 4.648,11 Euro besitzen

- das jährliche Bruttogesamteinkommen der Familie des Versicherten den Betrag von 9.296,11 Euro nicht und überschreitet.

Ab dem Jahr 2005 sieht das Gesetz für jene, die im Besitz der Voraussetzungen sind und die Einzahlungspflicht der Prämie nicht beachten, die Anwendung der Strafen vor, welche im Verhältnis zur Unterlassungsdauer abgestuft sind und jedenfalls das Ausmass der Prämie nicht überschreiten.

Wir erinnern Sie schließlich daran, daß wir Ihnen in den vergangenen Jahren eine kleine Broschüre über die Versicherung zugesandt haben. Im Verlustfall können Sie bei jedem INAIL-Sitz ein Exemplar abholen.

Informationen über die INAILSMS- Dienste

Wenn Sie die Informationen über die INAIL-Versicherung mit SMS erhalten möchten, können Sie sich

registrieren lassen indem Sie ein SMS an die Nummer 3202049489 senden und auschliessliche Ihre persönliche Kodenummer xxxxxxxxxxxxxxxx angeben.

Die Registrierung kann auch über die Internetseite www.inail.it/casalinghe/casalinghe.htm erfolgen

Für die Versicherten ist der INAILSMS Dienst aktiv; ein direkter Komunikationskanal, über

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